Zolltarifnummer 2003.10.30: Pilze der Gattung Agaricus, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2003.10.30 steht für Pilze der Gattung Agaricus, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 18.400 % + 222.000 EUR DTN E, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2003.10.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2003.10.30
- Drittlandszoll
- 18.400 % + 222.000 EUR DTN E
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2003.10.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 18.400 % + 222.000 EUR DTN E | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Préparation alimentaire cuisinée sous la forme de tapas champignons du genre Agaricus cuisinés à la tomate et au piment d'Espelette, conditionnée pour la vente au détail en verrine de 110 g.
Préparation alimentaire cuisinée de type tapas à base de champignons du genre Agaricus, cuisinés au thym et au citron, conditionnée pour la vente au détail en verrine de 110 g.
Dle poskytnutých informací se jedná o potravinový přípravek ve formě plátků (steaků) z hřibů a zeleniny, vhodné pro veganskou stravu. Výrobek je rozmělněný, zamíchaný a formovaný do plátků, které jsou následně předsmaženy a zmraženy. Složení: 75 % žampiony, rajčatový protlak, slunečnicový olej, cibule, pšeničná mouka, pšeničná vláknina, želírující látka (metylcelulóza), pšeničný lepek, jedlá sůl, zahušťovadlo (karagenan a konjaková guma), česnekový prášek, sušená petržel, bílý pepř Balení 160 g: upraveno pro drobný prodej (2 kusy).
Anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitete oder haltbar gemachte Pilze (Pilze der Gattung Agaricus), in Form von entstielten Champignons (Durchmesser: 3,5 4,5 cm; Länge: 15,5 2 cm, gefüllt mit einer Frischkäsezubereitung und in Pflanzenöl eingelegt; aufgemacht in einem etikettierten Originalglas mit Schraubverschluss zu 250 g.
Pasterizirani nadjev od gljiva u ploškama namijenjen dodavanju pekarskim proizvodima. Sastojci: gljive iz roda šampinjona (Agaricus) 50%, voda, obrano mlijeko u prahu, modificirani kukuruzni škrob, bojila: titan dioksid i karamel, sol, celuloza, regulator kiselosti limunska kiselina, konzervans K-sorbat. Proizvod se isporučuje pakiran u plastične kante od 10 l.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Champignons, granuliert; Zusammensetzung: 100 % Champignons; Herstellung: Frische Champignons werden in Scheiben geschnitten und luftgetrocknet. Anschließend werden die Champignons auf die gewünschte Granulierung zerkleinert und zur Keimreduzierung für wenige Minuten einer Oberflächenbehandlung mit Dampf (bei Normal- oder Überdruck) unterzogen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene bis hellbraune, getrocknete, arteigen schmeckende kleine Champignonstückchen. Die Oberflächenbehandlung der getrockneten Champignons mit Dampf führt zum Ausschluss aus der Position 0712 der KN. Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, Pilze der Gattung Agaricus, andere.
Champignons, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Champignons Oil Coated; Zusammensetzung: 98 % Champignonscheiben, roh, gefriergetrocknet, 2 % Sonnenblumenöl; Herstellung: Frische Champignons werden in Scheiben geschnitten, gefroren und gefriergetrocknet. Die gefriergetrockneten Champignonscheiben werden anschließend mit Sonnenblumenöl besprüht und verpackt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: cremefarbene, in Scheiben geschnittene, kleine Champignons (bis zu ca. 2 cm groß und ca. 0,4 cm dick), überwiegend als Bruch vorliegend. Ein Zusatz von Öl zu getrockneten Champignons führt zum Ausschluss aus der Position 0712 der KN. Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, Pilze der Gattung Agaricus, andere.
Zusammengesetzte Ware in Form von entstielten Champignons (Durchmesser bis ca. 3,5 cm), gefüllt mit einer Frischkäsezubereitung und in Pflanzenöl eingelegt; anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitete oder haltbar gemachte Champignons, nicht gefroren; aufgemacht in einem etikettierten Glasbehältnis mit schwarzem Schraubverschluss zu 250 g.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pilze (einschließlich Stiele) und Trüffeln, soweit sie nicht mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht sind (Position 2001) oder nicht die im Kapitel 7 vorgesehenen Beschaffenheitsmerkmale aufweisen. Waren dieser Position können ganz, in Stücken (z. B. in Scheiben) oder homogenisiert vorliegen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 964/91 der Kommission vom 18. April 1991 (ABl. EG Nr. L 100/14) (RV L 964/91), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 2293/91 der Kommission vom 29. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 209/22), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 3411/91 der Kommission vom 21. November 1991 (ABl. EG Nr. L 321/23), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Pilze der Gattung Agaricus, vollständig gegart. Die Pilze sind in Wasser eingelegt, dem Salz oder Zitronensäure oder SO2 zugefügt sein können, und sind gekühlt. Die nicht für den Einzelverkauf aufgemachten Pilze dienen im Allgemeinen als Rohstoffe für die Konservenindustrie. …
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2003.10.30?
Die Zolltarifnummer 2003.10.30 umfasst Pilze der Gattung Agaricus, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2003.10.30?
Der Drittlandszollsatz für 2003.10.30 beträgt 18.400 % + 222.000 EUR DTN E. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2003.10.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2003.10.30?
2003.10.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2003.10.30 im Zolltarif eingeordnet?
2003.10.30 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2003 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht > 200310 Pilze der Gattung Agaricus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2003.10.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2003.10.30 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-08461. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2003.10.30?
KN-Code 2003.10.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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