Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2004.90.50: Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2004.90.50 steht für Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.). Der Drittlandszollsatz beträgt 19,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2004.90.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2004.90.50
Drittlandszoll
19,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2004Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
  3. 2004.90anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
  4. 2004.90.50Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2004.90.50

HS-Code2004.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2004.90.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll19,2 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-08772Erteilt von FRGültig bis 2029-02-22

Préparation alimentaire, surgelée, de type polenta, à base de petits pois (nom scientifique : Pisum sativum) et de semoule de maïs, destinée à la consommation humaine, conditionnée pour la vente au détail par 180 pièces de 95 g dans une sachet en plastique et dans un étui carton.

DEBTI24324/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-16

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tiefkühlgericht, bestehend aus einer Fleisch-, Kartoffel- und Erbsenzubereitung. Die drei Komponenten liegen in einer nicht weiter unterteilten Kunststoffschale getrennt voneinander vor. Es handelt sich hierbei um pürierte und geformte Zubereitungen, die ein Gericht aus Rindersteak mit Erbsen und Pommes Frites nachahmen. 275 g des Gerichtes entsprechen einer Portion. Fleischgehalt in der Gesamtware: 20 GHT oder weniger Es liegt eine Zusammenstellung vor, für deren Einreihung die Gemüsekomponenten maßgebend sind. Da die Kartoffel- und Erbsenzubereitung in unterschiedlichen KN-Unterpositionen inbegriffen und jeweils in etwa gleich großen Anteilen in dem Fertiggericht enthalten sind, erfolgt die Einreihung in die letztgenannte Unterposition (AV 3 c). Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes, Erbsen

DEBTI53243/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tiefkühlgericht, bestehend aus einer Fisch-, Kartoffel- und Erbsenzubereitung. Die drei Komponenten liegen getrennt voneinander vor. Es handelt sich hierbei um pürierte und geformte Zubereitungen, die ein Gericht aus Backfisch mit Erbsen und Pommes Frites nachahmen. 285 g des Gerichtes entspricht einer Portion. Fischgehalt in der Gesamtware: 20 GHT oder weniger Es liegt eine Zusammenstellung vor, für deren Einreihung die Gemüsekomponenten maßgebend sind. Da die Kartoffel- und Erbsenzubereitung in unterschiedlichen KN-Unterpositionen inbegriffen und jeweils in etwa gleich großen Anteilen in dem Fertiggericht enthalten sind, erfolgt die Einreihung in die letztgenannte Unterposition (AV 3 c). Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes, Erbsen

DEBTI55328/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-16

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): tiefgekühlte Zubereitung aus Erbsen nach Art eines Erbsenpürees; Aufmachung: in 2600 g-Packungen. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 der KN, anderes Gemüse, Erbsen.

DEBTI12334/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-19

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): in einer 300 g-Packung aufgemachtes Tiefkühlgericht, bestehend aus einer Erbsenzubereitung und einer Fischzubereitung, die mit einer Kartoffelpüreekomponente bedeckt ist. Bei den einzelnen Bestandteilen handelt es sich um pürierte und geformte Zubereitungen, die eine Portion Fischpastete mit Erbsen nachahmen. Das Gericht befindet sich in einer nicht weiter unterteilten Kunststoffschale; Zubereitung bei 140 ⁰C für mindestens 55 Minuten im Umluftofen. Fischgehalt in der Gesamtware: 20 GHT oder weniger. Es liegt eine Zusammenstellung vor, für deren Einreihung die Gemüsekomponente maßgebend ist. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse, Erbsen.

DEBTI42603/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-14

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): in einer 275 g-Packung aufgemachtes Tiefkühlgericht, bestehend aus drei getrennt voneinander vorliegenden Komponenten in einer nicht unterteilten Kunststoffschale. Bei den einzelnen Bestandteilen handelt es sich um pürierte und geformte Zubereitungen, die eine Rindfleisch-Bohnenzubereitung mit Erbsen und Reis nachahmen. Die Anteile der drei einzelnen Komponenten an der Gesamtware sind in etwa gleich groß; Zubereitung bei 150 ⁰C für mindestens 50 Minuten im Umluftofen. Fleischgehalt in der Gesamtware: 20 GHT oder weniger. Es liegt eine Zusammenstellung aus geformten Lebensmitteln für Menschen mit Dysphagie vor, deren Charakter von der Reiszubereitung der KN-Position 1904 sowie von der Erbsenzubereitung der KN-Position 2004 gleichermaßen bestimmt wird. Das Fertiggericht ist danach gemäß AV 3 c) als Gemüsezubereitung in die Position 2004 einzureihen. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Erbsen.

DEBTI44941/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-14

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): in einer 275 g-Packung aufgemachtes Tiefkühlgericht, bestehend aus drei getrennt voneinander vorliegenden Komponenten in einer nicht unterteilten Kunststoffschale. Bei den einzelnen Bestandteilen handelt es sich um pürierte und geformte Zubereitungen, die eine Hähnchenfleischzubereitung mit Erbsen und Reis nachahmen. Die Anteile der drei einzelnen Komponenten an der Gesamtware sind in etwa gleich groß; Zubereitung bei 150 ⁰C für mindestens 50 Minuten im Umluftofen. Fleischgehalt in der Gesamtware: 20 GHT oder weniger. Es liegt eine Zusammenstellung aus geformten Lebensmitteln für Menschen mit Dysphagie vor, deren Charakter von der Reiszubereitung der KN-Position 1904 sowie von der Erbsenzubereitung der KN-Position 2004 gleichermaßen bestimmt wird. Das Fertiggericht ist danach gemäß AV 3 c) als Gemüsezubereitung in die Position 2004 einzureihen. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Erbsen.

FRBTIFR-BTI-2023-02517Erteilt von FRGültig bis 2026-05-22

Préparation alimentaire, de type mélange de légumes à base de pois croquants (espèce Pisum Sativum), pois maraîchers (espèce Pisum Sativum) et oignons rouges, assaisonnée et surgelé, à cuire, conditionnée pour la vente au détail en sachet d'un poids net de 2.5 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2004

Zu Unterposition 2004 9050: Im Sinne dieser Unterposition gelten als „grüne Bohnen“ nur Bohnen der Phaseolus- oder Vigna-Arten, die vor der Reife gepflückt sind und deren gesamte Frucht (Hülse und Samen) verzehrt wird. Die Hülse kann von unterschiedlicher Farbe sein, z. B. einheitlich grün, grün mit grauen oder blauen Streifen oder gelb (Wachsbohnen).

Pos. 2004

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gefrorenes Gemüse dieser Position ist solches, das in nichtgefrorenem Zustand zu Position 2005 gehört (siehe die Erläuterungen zu dieser Position). Der Begriff „gefroren“ ist unter „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Kapitel 7 näher bestimmt. Häufig gehandelte Erzeugnisse dieser Position sind z. B.: 1) Kartoffeln, vollständig oder teilweise in Öl gegart und sodann gefroren (z. B. Kartoffelchips, Pommes Frites). 2) Zuckermais als Kolben oder Körner sowie Karotten, Erbsen usw., gefroren, auch vorgegart, mit Butter oder einer anderen Soße in luftdicht verschlossenen Behältnissen (z. B. Plastikbeuteln) aufgemacht. 3) Knödel, Klöße und Nockerln auf der Grundlage von Kartoffelmehl, gefroren.

Pos. 2004

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 3. Sitzung (17. bis 28. April 1989) wie folgt entschieden: Ein als „Wienerpfanne“ bezeichnetes tiefgefrorenes Gemüsegericht, im Wesentlichen bestehend aus Kartoffeln (40 GHT) und anderen Gemüsearten (49 GHT), gehört zu Position 2004, Unterposition 2004 90.

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2004.90.50?

Die Zolltarifnummer 2004.90.50 umfasst Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2004.90.50?

Der Drittlandszollsatz für 2004.90.50 beträgt 19,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2004.90.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2004.90.50?

2004.90.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2004.90.50 im Zolltarif eingeordnet?

2004.90.50 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 > 200490 anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2004.90.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2004.90.50 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08772. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2004.90.50?

KN-Code 2004.90.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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