Zolltarifnummer 2004.90.98: Anderes Gemüse, andere, einschließlich Mischungen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2004.90.98 steht für Anderes Gemüse, andere, einschließlich Mischungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 17,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2004.90.98 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2004.90.98
- Drittlandszoll
- 17,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2004Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
- 2004.90anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
- 2004.90.98Anderes Gemüse, andere, einschließlich Mischungen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2004.90.98
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 17,6 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben: panierte, vorfrittierte, tiefgefrorene Zucchinistäbchen. Zubereitung: das unaufgetaute Produkt in der (Heißluft-)Fritteuse, Pfanne oder im Backofen gut durchgaren. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: ca. 2 cm - 8 cm lange Zucchinistifte, die zum Teil vollständig und zum Teil nur unvollständig von einem vorfrittierten Teigmantel umschlossen sind. Es liegt eine gut trennbare Mischung aus einer Backware (vollständig ummanteltes Gemüse) der KN-Position 1905 sowie zubereitetem Gemüse (unvollständig ummanteltes Gemüse) der KN-Position 2004 vor, die gleichermaßen Charakter bestimmend sind. Das Fertiggericht ist danach gemäß AV 3 c) als gefrorene Gemüsezubereitung in die Position 2004 einzureihen. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere, einschließlich Mischungen, andere.
Antragsangaben: panierte, vorfrittierte, tiefgefrorene Tempuragemüse (Gemüsemischung), bestehend aus 66 % verschiedenen Gemüsen in veränderlichen Gewichtsanteilen. Zubereitung: Das unaufgetaute Produkt in der (Heißluft-)Fritteuse, Pfanne oder im Backofen gut durchgaren. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung aus Blumenkohlröschen, Stangenbohnen (Länge 3 cm - 11 cm), Zucchinisticks (2 cm - 8 cm), länglichen, teilweise leicht gebogenen Zwiebelstücken (ca. 6 cm - 7 cm) und Karottensticks (3 cm - 10 cm). Die verschiedenen Gemüseteile sind zum Teil vollständig und zum Teil nur unvollständig von einem vorfrittierten Teigmantel umschlossen. Es liegt eine gut trennbare Mischung aus einer Backware (vollständig ummanteltes Gemüse) der KN-Position 1905 sowie zubereitetem Gemüse (unvollständig ummanteltes Gemüse) der KN-Position 2004 vor, die gleichermaßen Charakter bestimmend sind. Das Fertiggericht ist danach gemäß AV 3 c) als gefrorene Gemüsezubereitung in die Position 2004 einzureihen. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere, einschließlich Mischungen, andere.
Préparation alimentaire surgelée, à base d’oignons, de pois chiche et de seitan de blé, se présentant sous la forme de galettes à réchauffer pour consommation, conditionnée pour la vente au détail en carton de 138 galettes environ pour un poids de 5 kg.
Antragangaben: marinierter Spinatsalat mit Sesam und Karotten, tiefgefroren. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere, einschließlich Mischungen, andere (als Zwiebeln, nur gegart).
Préparation alimentaire, se présentant sous forme de samossas, à base de légumes, ne contenant pas de viande, crue, surgelée, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 20 pièces pour un poids de 580 g ou en sachet de 50 pièces pour un poids de 1,45 kg.
Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d'une mini gaufre de légumes, congelée, conditionnée pour la vente au détail en sachet étui de 180 pièces de 9,6 g pour un poids net de 1,728 kg.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tiefkühlgericht, bestehend aus einer Mischgemüse-, Kartoffel- und Erbsenzubereitung. Es handelt sich hierbei um pürierte und geformte Zubereitungen, die eine Portion Gemüseschmortopf mit Bratkartoffeln und Erbsen nachahmen. Das Gericht befindet sich in einer nicht unterteilten Kunststoffschale, in der die drei Komponenten getrennt voneinander vorliegen; Portionsgröße: 275 g. Es liegt eine Zusammenstellung von zubereiteten Gemüsen vor, die durch die Position 2004 der KN erfasst wird. Innerhalb dieser Position sind die unterschiedlichen Gemüsekomponenten in unterschiedlichen KN-Unterpositionen inbegriffen. Da die drei Zubereitungen mit vergleichbaren Anteilen in dem Fertiggericht enthalten sind und somit weder die eine noch die andere für sich den Charakter der Ware bestimmt, erfolgt die Einreihung innerhalb der KN-Position 2004 in die letztgenannte der in Betracht zu ziehenden Unterpositionen (AV 3 c). Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, andere, andere, andere
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): in einer 375 g-Packung aufgemachtes Tiefkühlgericht, bestehend aus einer Putenfleischzubereitung in Soße sowie einer Kartoffelzwiebel- und Rotkohlzubereitung. Es handelt sich hierbei um pürierte und geformte Zubereitungen, die ein Gericht aus Putenfleisch mit Rotkohl und Herzoginkartoffeln nachahmen. Das Gericht befindet sich in einer in zwei Kammern unterteilten Kunststoffschale. Die eine Kammer ist mit Fleisch in Soße befüllt. In der zweiten Kammer liegen die Kartoffelzwiebel- und die Rotkohlzubereitung getrennt voneinander vor. Zubereitung des Fertiggerichts: bei 140 ⁰C für mindestens 50 Minuten im Umluftofen. Fleischgehalt in der Gesamtware: 20 GHT oder weniger Es liegt eine Zusammenstellung aus geformten Lebensmitteln vor, deren Charakter von der Kartoffelzwiebelzubereitung sowie von der Rotkohlzubereitung gleichermaßen bestimmt wird. Beide Gemüsezubereitungen werden durch die Unterposition 2004 9098 der KN erfasst, so dass die gesamte Ware in diese Unterposition einzureihen ist. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes als in den Unterpositionen 2004 1010 bis 2004 9091 der KN genannt
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gefrorenes Gemüse dieser Position ist solches, das in nichtgefrorenem Zustand zu Position 2005 gehört (siehe die Erläuterungen zu dieser Position). Der Begriff „gefroren“ ist unter „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Kapitel 7 näher bestimmt. Häufig gehandelte Erzeugnisse dieser Position sind z. B.: 1) Kartoffeln, vollständig oder teilweise in Öl gegart und sodann gefroren (z. B. Kartoffelchips, Pommes Frites). 2) Zuckermais als Kolben oder Körner sowie Karotten, Erbsen usw., gefroren, auch vorgegart, mit Butter oder einer anderen Soße in luftdicht verschlossenen Behältnissen (z. B. Plastikbeuteln) aufgemacht. 3) Knödel, Klöße und Nockerln auf der Grundlage von Kartoffelmehl, gefroren.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 3. Sitzung (17. bis 28. April 1989) wie folgt entschieden: Ein als „Wienerpfanne“ bezeichnetes tiefgefrorenes Gemüsegericht, im Wesentlichen bestehend aus Kartoffeln (40 GHT) und anderen Gemüsearten (49 GHT), gehört zu Position 2004, Unterposition 2004 90.
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2004.90.98?
Die Zolltarifnummer 2004.90.98 umfasst Anderes Gemüse, andere, einschließlich Mischungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2004.90.98?
Der Drittlandszollsatz für 2004.90.98 beträgt 17,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2004.90.98?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2004.90.98?
2004.90.98 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2004.90.98 im Zolltarif eingeordnet?
2004.90.98 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 > 200490 anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2004.90.98?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2004.90.98 erfasst, zum Beispiel DEBTI17872/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2004.90.98?
KN-Code 2004.90.98 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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