Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2005: Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht…

Referenzdaten mit Stand 23. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2005 steht für Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

2005 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2005
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2005

Zu Unterposition 2005 1000: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 20. Zu Unterposition 2005 2080: Hierher gehören z. B. Kartoffeln in Scheiben oder Streifen, in Fett oder in Öl vorgebacken, gekühlt und vakuumverpackt. Zu Unterposition 2005 7000: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2005 des HS, vierter Absatz Ziffer 1 genannten Oliven, auch gefüllt mit Gemüse (z. B. Gemüsepaprika), mit Früchten (z. B. Mandeln) oder mit einem Gemisch aus Gemüse und Früchten oder Nüssen.

Pos. 2005

Zu Unterposition 2005 51: 1. Wärmebehandelte, geschälte Mungobohnen, lose, hellgelb, hergestellt durch Schälen und Backen roher Mungobohnen im Ofen bei einer Temperatur von 160 bis 180 °C für 25 bis 30 Minuten. Die Bohnen brechen normalerweise während des Backvorgangs und die Keimblätter (Kotyledonen) werden von der Hitze beeinflusst. Die Mungbohnen sind jedoch nicht zum sofortigen Verzehr geeignet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Zu Unterposition 2005 80: 1. Zuckermaismehl, in Form eines feinen gelben Pulvers, hergestellt durch Trocknung von Zuckermaiskörnern (bis zu einem Wassergehalt von weniger als 10 %), anschießendem Vermahlen und Hitzebehandlung (bei 70° C für 4 bis 5 Stunden). Die Ware besitzt einen Aschegehalt von 2,69 % und Stärkegehalt von 16,28 %. Sie ist zur Herstellung von Eiskrem bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. …

Pos. 2005

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 710/2000 der Kommission vom 3. April 2000 (ABl. EG Nr. L 84/8) (RV L 710/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Vollständig milchsauer vergorene Gurken, in Salzlake eingelegt. Die Salzlake weist eine Salzgehalt von 8,4 GHT und einen Milchsäuregehalt von 1 GHT auf. Die Gurken werden für die Herstellung so genannter „Pickles“ verwendet. Unterposition 2005 99 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 2005, 2005 99 und 2005 99 80. …

Pos. 2005

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 248. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex am 4. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Bei den Produkten handelt es sich um die vier folgenden verzehrfertigen Currygerichte: - Fertiggericht "Dilli Style Choley", enthaltend: 35 GHT Wasser, 18 GHT Kichererbsen, 15 GHT Tomaten, 10 GHT Zwiebeln, 8 GHT raffiniertes Sonnenblumenöl, 3 GHT frischer Ingwer, 3 GHT frischer Knoblauch, 2 GHT grüne Chilis, 2 GHT Gewürze, 2 GHT Salz, sonstige geringfügige Bestandteile. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2005?

Die Zolltarifnummer 2005 umfasst Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2005?

Für 2005 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 2005?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 2005. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2005?

2005 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2005 im Zolltarif eingeordnet?

2005 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2005?

Zu 2005 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2005?

Position 2005 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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