Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2007.10.10: Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2007.10.10 steht für Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 24.000 % + 4.200 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2007.10.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2007.10.10
Drittlandszoll
24.000 % + 4.200 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2007Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 2007.10homogenisierte Zubereitungen
  4. 2007.10.10Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2007.10.10

HS-Code2007.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2007.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll24.000 % + 4.200 EUR DTNMFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI369/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-01

Antragsangaben: Konzentrierte Fruchtzubereitung, durch Kochen hergestellt; Aufmachung: 20 Sticks à 20 g, in einem Umkarton für den Einzelverkauf aufgemacht; Verwendung: Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät); Verzehrempfehlung: 1-3 Sticks/Tag; je 1 Stick nach einer Hauptmahlzeit oder nach Empfehlung des Arztes. Zuckergehalt: mehr als 13 GHT. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, homogenisierte Zubereitungen, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT

ESBTIESBTI2022SOL455Erteilt von ESGültig bis 2025-05-29

Preparación homogeneizada para la alimentación infantil, compuesto por una mezcla de purés de frutas. Producto ácido de pH < 4,0. El producto se presenta en envase de polipropileno con barrera film multicapa barrera de 120 gramos. Sometido a tratamiento de pasteurización para asegurar la estabilidad comercial del producto. Concebido para uso alimentario.

DEBTI20959/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-13

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbenes, homogenes Mus, ohne grobe Fruchtbestandteile. Geschmack: süß, säuerlich, nach Apfel und Birne. Aufmachung: vier, in einem bedruckten Pappträger für den Einzelverkauf aufgemachte, mit einem Foliendeckel verschlossene Kunststoffbecher. Inhalt: 400 g (4 x 100 g). Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 zu Kap 20: mehr als 13 GHT. Bei der Ware handelt es sich um eine homogenisierte Zubereitung i. S. der Unterpositionsanmerkung 2 zu Kapitel 20. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, homogenisierte Zubereitungen, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT.

DEBTI28899/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-03

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: gelbes bis orangefarbenes, homogenes, süß, säuerlich, fruchtig, vorherrschend nach Bananen schmeckendes Mus. Aufmachung: in einem 120 g-Originalstandbeutel mit Drehverschluss und Mundstück (Quetschbeutel) für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (auszugsweise): "Fruchtzubereitung mit Reismehl; für Kinder 1+" Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (abgeleitet aus den Nährwertangaben): mehr als 13 GHT. Die Ware wird durch Kochen i. S. der Anm 5 Kap 20 hergestellt. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, homogenisierte Zubereitungen, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT.

DEBTI3383/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-07-12

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Babynahrung, hergestellt durch Mischen und Erhitzen der Zutaten. Die Ware wird nach dem Abfüllen pasteurisiert. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: rotbraunes, homogenes, leicht süß, leicht sauer, fruchtig, nach Bananen und Kirschen schmeckendes Mus. Aufmachung: in einem etikettierten 190 g-Originalschraubdeckelglas für den Einzelverkauf aufgemacht. Danach ist die Zubereitung für die Kleinkindernährung ab dem 6. Monat bestimmt. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1, 1. Anstrich zu Kap 20: mehr als 13 GHT. Mit Hinblick auf die Warenzusammensetzung ist davon auszugehen, dass die thermische Behandlung des Erzeugnisses im Zuge der Herstellung mit einer Viskositätserhöhung einhergeht. Die Ware kann daher als durch Kochen hergestellt i. S. der Anm 5 Kap 20 angesehen werden. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, homogenisierte Zubereitungen, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT.

PLBTIWIT-2019-001227Erteilt von PLGültig bis 2022-08-29

Przetwór owocowy o jednolitej homogennej strukturze, pasteryzowany zawierający w składzie m.in.: kremogen gruszkowy, kremogen bananowy, przeciwutleniacz (kwas L-askorbinowy) produkt o zawartości cukru przekraczającej 13 % masy. Produkt przeznaczony do spożycia dla niemowląt i małych dzieci; prezentowany w słoiczku szklanym o pojemności nieprzekraczającej 250g.

PLBTIWIT-2019-001179Erteilt von PLGültig bis 2022-08-22

Przetwór owocowy o jednolitej homogennej strukturze, pasteryzowany zawierający w składzie m.in.: kremogen jabłkowy i suszone śliwki; produkt o zawartości cukru przekraczającej 13 % masy. Produkt przeznaczony do spożycia dla niemowląt i małych dzieci; prezentowany w słoiczku szklanym o pojemności nieprzekraczającej 250g.

CZ35-0495-2016Erteilt von CZGültig bis 2022-03-17

Dle deklarovaných údajů se jedná o homogenizovaný přípravek - ovocnou přesnídávku (pyré), která byla získána vařením jablek a následným přidáním džusu k získání požadované konzistence. Složení: jablečné pyré, jablečný džus koncentrát, skořice, vitamin C (kyselina askorbová). Obsah cukru převyšuje 13 % hmotnostních. Balení: v plastovém obalu s uzávěrem, obsah činí 90 g. Výrobek se konzumuje vytlačením pyré do úst konzumenta.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2007

Zu Unterpositionen 2007 10 10 bis 2007 10 99: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 20.

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2007.10.10?

Die Zolltarifnummer 2007.10.10 umfasst Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2007.10.10?

Der Drittlandszollsatz für 2007.10.10 beträgt 24.000 % + 4.200 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2007.10.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2007.10.10?

2007.10.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2007.10.10 im Zolltarif eingeordnet?

2007.10.10 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200710 homogenisierte Zubereitungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2007.10.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2007.10.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI369/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2007.10.10?

KN-Code 2007.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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