Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0: Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0 steht für Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 20.000 % + 4.200 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2007.91.30.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2007.91.30.00.0
- Drittlandszoll
- 20.000 % + 4.200 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2007Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 2007.91andere, von Zitrusfrüchten
- 2007.91.30mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT
- 2007.91.30.00.0Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 20.000 % + 4.200 EUR DTN | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zitronenpüreekonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Zitronenpüreekonzentrat, gekühlt oder gefroren. Zu Herstellung und Beschaffenheit wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a) 2. Anstrich Kap 20: mehr als 13 bis 30 GHT. Die Ware gilt als durch Kochen hergestellt im Sinne der Anmerkung 5 zu Kap 20. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Konfitüren werden durch Kochen von Früchten, von Fruchtpülpen oder manchmal von bestimmten Gemüsen (z. B. Kürbisse, Auberginen) oder anderen Pflanzen (z. B. Ingwer, Rosenblätter) mit Zucker in etwa gleichem Gewichtsverhältnis hergestellt. Nach dem Erkalten sind sie von mäßig fester Konsistenz und enthalten Fruchtstücke. Marmeladen sind eine Art Konfitüre, im Allgemeinen aus Zitrusfrüchten hergestellt. Fruchtgelees werden durch Kochen von Fruchtsaft, der aus rohen oder gekochten Früchten abgepresst ist, mit Zucker hergestellt. Hierdurch wird eine Ware gewonnen, die beim Abkühlen stark geliert. Gelees sind von fester Konsistenz, durchscheinend und frei von Fruchtstücken. …
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0?
Die Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0 umfasst Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2007.91.30.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 2007.91.30.00.0 beträgt 20.000 % + 4.200 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2007.91.30.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200791. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0?
2007.91.30.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2007.91.30.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
2007.91.30.00.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200791 andere, von Zitrusfrüchten > 20079130 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2007.91.30.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2007.91.30.00.0 erfasst, zum Beispiel DE281/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0?
Warennummer 2007.91.30.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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