Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2008.11.10: Erdnussbutter

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2008.11.10 steht für Erdnussbutter. Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2008.11.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2008.11.10
Drittlandszoll
12,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2008.11Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse
  4. 2008.11.10Erdnussbutter

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.11.10

HS-Code2008.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2008.11.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12,8 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI51/189167/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-09-01

Dle deklarovaných údajů se jedná o potravinový přípravek ve formě pasty - arašídové máslo s příchutí slaného karamelu. Složení: arašídy 74,5 %, datle, bambucký tuk, přírodní aroma karamel 0,5 %, sůl 0,5 %. Postup výroby: jemně pražené arašídy se opakovaně melou až do okamžiku, kdy hmota dosáhne požadované pastovité konzistence. Arašídová hmota je smíchána s ostatními ingrediencemi. Následně dojde k plnění do spotřebitelského obalu. Balení: dóza o obsahu 300 g.

CZBTI51/178016/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-08-21

Dle deklarovaných údajů se jedná o arašídové máslo. Složení: arašídy 100 %. Balení: dóza o obsahu 300 g. Postup výroby: jemně pražené arašídy se opakovaně melou až do okamžiku, kdy hmota dosáhne požadované pastovité konzistence. Následně dojde k plnění do spotřebitelského obalu.

DEBTI9033/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-23

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdnussbutter mit Traubengeleestreifen, in Aufmachungen mit einer Nennfüllmenge von 340, 400, 454 oder 500 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: 400 g-Behältnis mit Schraubdeckel, darin sich abwechselnde Segmente aus hellbrauner, streichfähiger, süß, fettig und deutlich nach gerösteten Erdnüssen schmeckender Erdnussbutter und dunkelrotem, streichfähigem, süß und fruchtig schmeckendem Traubengelee. Geruch: nach gerösteten Erdnüssen, leicht fruchtig. Die Erdnussbutter bestimmt den Charakter der Ware. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, Erdnussbutter.

CZBTI32/093059/2021-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2024-08-29

Dle poskytnutých informací se jedná o potravinový přípravek ve formě pasty - arašídové máslo s příchutí slaného karamelu. Postup výroby: jemně pražené arašídy se opakovaně melou až do okamžiku, kdy hmota dosáhne požadované pastovité konzistence. Arašídová hmota je smíchána s ostatními ingrediencemi. Následně dojde k plnění do spotřebitelského obalu. Složení: arašídy 74 % , datle 15 %, kakaové máslo 10 %, přírodní karamelové aroma 0,5 %, sůl 0,5 %. Hmotnost: 300 g.

CZBTI42/093064/2021-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2024-08-09

Dle deklarovaných údajů se jedná o arašídové máslo. Složení: 100 % arašídů. Postup výroby: jemně pražené arašídy se opakovaně melou až do okamžiku, kdy hmota dosáhne požadované pastovité konzistence. Následně dojde k plnění do spotřebitelského obalu (dóza o obsahu 300g).

DEBTI28838/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-14

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdnussbutter ohne Erdnussstückchen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, Erdnussbutter.

DEBTI28842/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-14

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdnussbutter mit Erdnussstückchen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, Erdnussbutter.

DEBTI28837/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-14

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdnussbutter mit Erdnussstückchen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, Erdnussbutter.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2008

Zu Unterpositionen 2008 11 10 bis 2008 19 99: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2008 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2 genannten Waren, einschließlich ihrer Mischungen. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art: 1. die zu dünnen Blättchen oder Stückchen zerkleinert sind und insbesondere für Backwaren verwendet werden; 2. die gemahlen oder sonst zerkleinert und dadurch pastenförmig sind, auch mit Zusatz anderer Stoffe. Nicht hierher gehören dagegen Rohmassen zum Herstellen von Marzipan, Nougat usw. der Position 1704.

Pos. 2008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …

Pos. 2008

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …

Pos. 2008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.11.10?

Die Zolltarifnummer 2008.11.10 umfasst Erdnussbutter. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.11.10?

Der Drittlandszollsatz für 2008.11.10 beträgt 12,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2008.11.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200811. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.11.10?

2008.11.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2008.11.10 im Zolltarif eingeordnet?

2008.11.10 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200811 Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.11.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.11.10 erfasst, zum Beispiel CZBTI51/189167/2024-580000-04/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.11.10?

KN-Code 2008.11.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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