Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2008.19.93.20.0: Pistazien

Referenzdaten mit Stand 23. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2008.19.93.20.0 steht für Pistazien. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2008.19.93.20.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2008.19.93.20.0
Drittlandszoll
10,2 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, andere, einschließlich Mischungen
  4. 2008.19.93in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, geröstete Nüsse, Mandeln und Pistazien
  5. 2008.19.93.20pistacije
  6. 2008.19.93.20.0Pistazien

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.19.93.20.0

HS-Code2008.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2008.19.938 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2008.19.93.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2008.19.93.20.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10,2 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25961/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-10

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pistaziencreme, als Brotaufstrich; Aufmachung: in 200 g-Gläsern. Nach dem vorgelegten Bild handelt es sich bei der Pistaziencreme um eine olivgrüne Masse. Die enthaltenen Pistazien sind für den Aufstrich charakterbestimmend. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstete Nüsse, Pistazien.

DEBTI20755/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-18

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pistazienriegel; Gewicht: 35 g; Verpackung: bedruckte Folie. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstete Nüsse, Pistazien.

DE19253/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-23

Pistazien, zubereitet. Antragsangaben: Fistikli Fitil Sucuk, Turkish Sausage Delight with Pistachio = Gelee mit Pistazien. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Pistazienkerne (ganz und in Stücken), mit Samenhaut, ohne Schale, eingebettet in einen transparenten, nahezu farblosen, geleeartigen Überzug. Die Ware weist eine längliche, wurstähnliche Form auf (Länge: ca. 11 cm, Durchmesser: ca. 2 cm). Nettogewicht des vorgelegten Warenmusters: 350 g. Gewicht je Stück: 40 - 45 g. Gewichtsanteil Pistazienkerne (durch Auslese): ca. 39 %. Geschmack: süß, nach Pistazien, mit Röstaroma. Aufmachung: mit einer Folie verschlossene Kunststoffschale in einer Originalumverpackung aus Pappe. Auf der Verpackung finden sich neben der Warenbezeichnung u. a. Angaben zur Warenzusammensetzung und zu Nährwerten. Der Charakter der Ware wird durch die enthaltenen Pistazien bestimmt. Somit liegen zubereitete Pistazien der Position 2008 des Zolltarifs vor. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, andere (als Erdnüsse), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, keine tropischen Nüsse, geröstete Nüsse, Pistazien.

DE19255/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-23

Pistazien, zubereitet. Antragsangaben: Fistikli Narli Fitil Sucuk, Turkish Sausage Delight with Pistachio = Traubengelee mit Pistazien und Granatapfel. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Pistazienkerne (ganz und in Stücken), mit Samenhaut, ohne Schale, eingebettet in einen transparenten, roten, geleeartigen Überzug. Die Ware weist eine längliche, wurstähnliche Form auf (Länge: ca. 11 cm, Durchmesser: ca. 2 cm). Nettogewicht des vorgelegten Warenmusters: 350 g. Gewicht je Stück: ca. 45 g. Gewichtsanteil Pistazienkerne (durch Auslese): ca. 34 %. Geschmack: süß, leicht fruchtig, nach Pistazien, mit Röstaroma. Aufmachung: mit einer Folie verschlossene Kunststoffschale in einer Originalumverpackung aus Pappe. Auf der Verpackung finden sich neben der Warenbezeichnung u. a. Angaben zur Warenzusammensetzung und zu Nährwerten. Der Charakter der Ware wird durch die enthaltenen Pistazien bestimmt. Somit liegen zubereitete Pistazien der Position 2008 des Zolltarifs vor. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, andere (als Erdnüsse), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, keine tropischen Nüsse, geröstete Nüsse, Pistazien.

DEBTI37589/21-1Erteilt von DEGültig bis 1900-01-01

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pistaziencreme, als Brotaufstrich; Aufmachung: in 200 g-Gläsern. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: olivgrüne, homogene, streichfeste Masse. Geschmack: süß, cremig, nach gerösteten Pistazien. Die enthaltenen Pistazien sind für den Aufstrich charakterbestimmend. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstete Nüsse, Pistazien.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2008

Zu Unterpositionen 2008 11 10 bis 2008 19 99: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2008 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2 genannten Waren, einschließlich ihrer Mischungen. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art: 1. die zu dünnen Blättchen oder Stückchen zerkleinert sind und insbesondere für Backwaren verwendet werden; 2. die gemahlen oder sonst zerkleinert und dadurch pastenförmig sind, auch mit Zusatz anderer Stoffe. Nicht hierher gehören dagegen Rohmassen zum Herstellen von Marzipan, Nougat usw. der Position 1704. Zu Unterpositionen 2008 19 12 bis 2008 19 99: Hierher gehören Schalenfrüchte und andere Samen, ausgenommen Erdnüsse. Hierher gehören auch Mischungen verschiedenartiger Schalenfrüchte und anderer Samen, einschließlich solcher Mischungen, in denen der Anteil an Erdnüssen überwiegt.

Pos. 2008

Zu Unterposition 2008 19: 1. Gefrorene, ungeschälte, unreife Sojabohnen (der Art Glycine max), häufig als Edamame bezeichnet. Sie sind grün, haben eine Länge von etwa 5 bis 9 cm und werden als Lebensmittel verwendet. Die Sojabohnen sind blanchiert, und vor dem Einfrieren wurde Salz zugesetzt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tempeh (oder Tempe), ein kompaktes, weißes, kuchenförmiges Produkt, das aus geschälten, gekochten Sojabohnen durch Festphasenfermentation mit Rhizopus spp. hergestellt wird. Es besteht aus Sojabohnen und Schimmelpilzen von Rhizopus spp. (R. oligosporus, R. oryzae oder R. stolonifer), gemischt mit gekochtem Reispulver, Reiskleiepulver oder Weizenkleiepulver als Inokulum. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 2008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …

Pos. 2008

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.19.93.20.0?

Die Zolltarifnummer 2008.19.93.20.0 umfasst Pistazien. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.19.93.20.0?

Der Drittlandszollsatz für 2008.19.93.20.0 beträgt 10,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2008.19.93.20.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.19.93.20.0?

2008.19.93.20.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2008.19.93.20.0 im Zolltarif eingeordnet?

2008.19.93.20.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200819 Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, andere, einschließlich Mischungen > 20081993 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, geröstete Nüsse, Mandeln und Pistazien > 2008199320 pistacije. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.19.93.20.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.19.93.20.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25961/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.19.93.20.0?

Warennummer 2008.19.93.20.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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