Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2008.50.69.90.0: Aprikosen/Marillen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2008.50.69.90.0 steht für Aprikosen/Marillen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 17,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2008.50.69.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2008.50.69.90.0
Drittlandszoll
17,6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2008.50Aprikosen/Marillen
  4. 2008.50.69ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere
  5. 2008.50.69.90drugo
  6. 2008.50.69.90.0Aprikosen/Marillen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.50.69.90.0

HS-Code2008.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2008.50.698 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2008.50.69.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2008.50.69.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll17,6 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE4505/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-03

Aprikosenpüree, pasteurisiert, gekühlt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenpüree. Verwendung: die Ware ist zur Herstellung von Fruchtsäften bestimmt. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a), 1. Anstrich (gemäß Angabe): weniger als 13 GHT Zusatz von Zucker im Sinne der ZAnm 3, 2. Anstrich zum Kap 20: enthalten. Aprikosen/Marillen, in anderer Weise zubereitet, als für Waren des Kapitels 08 und der vorhergehenden Positionen des Kapitels 20 vorgesehen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder weniger, andere als Flocken oder Pulver.

DEBTI57745/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-10

Aprikosen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenhälften in Dosen mit einem Inhalt von 4,5 kg. Die Ware enthält Früchte mit kleinen Fehlern und mechanisch beschädigte Hälften. Zutaten: Aprikosen, Calciumchlorid. Brixwert: 10 - 12. Herstellung: Aprikosen werden sortiert, entsteint, halbiert und geschält. Nach dem Einweichen in Wasser mit Calciumchloridzusatz, werden die Aprikosen von der Lake befreit und nach dem Blanchieren in Dosen abgefüllt. Die Ware wird in den Dosen pasteurisiert. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines Fotos und eines Produktionsschemas veranschaulicht. Danach liegen orangefarbene und geschälte Aprikosenhälften ohne Stein vor. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: weniger als 13 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3 2. Anstrich Kap 20: enthalten Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Aprikosen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere, nicht in Form von Flocken oder Pulver.

DE13088/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-24

Aprikosenmark, pasteurisiert, gekühlt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenmark, pasteurisiert, mit Zusatz von Ascorbinsäure als Antioxidationsmittel. Brixwert: 10,5 - 12,5. Aufmachung: Tankzug oder 200 L-Fässer. Lagertemperatur: 0-5 °C Verwendung: die Ware ist zur Herstellung von Fruchtsäften bestimmt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a), Abs. 1 Kap 20 (gemäß Angabe): weniger als 13 GHT Zusatz von Zucker im Sinne der ZAnm 3, 2. Anstrich zum Kap 20: enthalten. Aprikosen/Marillen, in anderer Weise zubereitet, als für Waren des Kapitels 08 und der vorhergehenden Positionen des Kapitels 20 vorgesehen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder weniger, andere als Flocken oder Pulver.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2008

Zu Unterposition 2008 50: 1. Sog. Dessert-Aprikosen, aus frischen, in Hälften geschnittenen und mit Dampf blanchierten Früchten hergestellt, die in schwefeldioxidhaltigen Zuckersirup eingetaucht und durch Trocknen auf Gestellen und sodann in einer Trockenkammer auf einen vorgegebenen Wassergehalt (etwa 20 %) eingestellt werden, mit einem Zuckergehalt von etwa 71 % (d. h. etwa 90 %, bezogen auf den Trockenstoff).

Pos. 2008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …

Pos. 2008

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …

Pos. 2008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.50.69.90.0?

Die Zolltarifnummer 2008.50.69.90.0 umfasst Aprikosen/Marillen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.50.69.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 2008.50.69.90.0 beträgt 17,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2008.50.69.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.50.69.90.0?

2008.50.69.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2008.50.69.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

2008.50.69.90.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200850 Aprikosen/Marillen > 20085069 ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere > 2008506990 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.50.69.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.50.69.90.0 erfasst, zum Beispiel DE4505/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.50.69.90.0?

Warennummer 2008.50.69.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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