Zolltarifnummer 2008.70.61: Pfirsiche, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2008.70.61 steht für Pfirsiche, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 19,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2008.70.61 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2008.70.61
- Drittlandszoll
- 19,2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2008.70Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
- 2008.70.61Pfirsiche, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.70.61
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 19,2 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zubereitete Pfirsiche. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pfirsich Sorb. Fruchtzubereitung. Zutaten: u. a. Pfirsichwürfel, Wasser und Zucker. Zur genauen Warenzusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Herstellung: die Zutaten werden gemischt und anschließend für 12 Minuten einem Kochprozess unterzogen. Nach dem Abkühlen wird die Ware abgefüllt. Lieferbare Umschließungen: Einwegbehälter auf EURO Palette ca. 2 x 250 kg Inhalt sowie Mehrwegbehälter mit einem Inhalt von 250, 500 oder 1000 kg. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orangefarbene Fruchtstückchen in einem orangefarbenen, klaren, viskosen Sirup, sehr süß, aromatisiert, fruchtig, nach Pfirsich schmeckend. Alkohol (lt. Zutatenliste): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zum Kap 20 (lt. Zutatenliste): mehr als 13 GHT. Zuckerzusatz i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zum Kap 20 (lt. Zutatenliste): die Ware enthält zugesetzten Zucker. Die Ware weist nicht die Beschaffenheit eines Erzeugnisses der Position 2007 des Zolltarifs auf. Es liegt eine Fruchtzubereitung der Position 2008 der KN vor. Pfirsiche, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT.
Pfirsiche, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pfirsichstücke 6x6x6 mm, gezuckert, gefriergetrocknet. Als Rohware für die Gefriertrocknung werden in Zuckersirup eingelegte und in Konservendosen abgefüllte Pfirsiche herangezogen. Zuckerzusatz: mehr als 13 %. Verpackung: in Gebinden mit einem Nettogewicht von 15 kg. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beige- bis hellorangefarbene, getrocknete, leicht süß, leicht sauer und fruchtig schmeckende und nach Pfirsichen riechende Fruchtstückchen. Zugesetzter Alkohol (gem. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt (gemäß Angabe): mehr als 13 GHT. Die zur Trocknung als Rohware herangezogenen, in Zuckersirup eingelegten und in Konservendosen abgefüllten Früchte haben bereits den Charakter von Früchten des Kapitels 08 verloren. Daher ist auch für die vorliegende Ware eine Einreihung in das Kapitel 08 ausgeschlossen. Pfirsiche, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht als in anderen Kapiteln oder in den vorhergehenden Positionen des Kapitels 20 vorgesehen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT.
Een oranje puree van vruchten met kleine stukjes in bulk verpakking. Het produkt bevat de volgende ingrediënten: - invertsuikersiroop; - perzikstukjes en puree; - water; - vitamine c en andere additiven. Het produkt bevat toegevoegde suiker.
Een oranje puree van vruchten met kleine stukjes in bulk verpakking. Het produkt bevat de volgende ingrediënten: - perzikstukjes; - perzikconcentraat; - water. Het produkt bevat toegevoegde suiker.
Zubereitete Pfirsiche. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Pfirsich. Zutaten: u. a. Pfirsichwürfel, Wasser und Zucker. Zur genauen Warenzusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Herstellung: die Zutaten werden gemischt und anschließend für eine vorgegebene Zeit auf über 95 °C erhitzt. Das Erhitzen dient sowohl der Haltbarmachung als auch dem Andicken des Erzeugnisses. Nach dem Abkühlen wird die Ware abgefüllt. Aufmachung: die Ware wird in Edelstahldruckbehältern mit einem Volumen von 200, 500 bzw. 1.000 l abgefüllt und transportiert. Verwendungszweck: die Ware wird in der milchverarbeitenden Industrie zur Herstellung von Fruchtjoghurt/Fruchtquarks eingesetzt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelbe, zähflüssige, angedickte, Fruchtstücke enthaltende, süß und nach Pfirsich schmeckende Masse. Alkohol (lt. Zutatenliste): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zum Kap 20 (lt. Zutatenliste): mehr als 13 GHT. Zuckerzusatz i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zum Kap 20 (lt. Zutatenliste): die Ware enthält zugesetzten Zucker. Pfirsiche, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT.
Produkt zawierający w składzie m.in.: brzoskwinie, cukier, skrobię, pektynę, aromat brzoskwiniowy identyczny z naturalnym. Towar stosowany w przemyśle mleczarskim, otrzymany w wyniku gotowania w wyparkach próżniowych, pasteryzowany. Opakowania: worki aseptyczne "bag in box" a' 25 kg, a' 250 kg, zbiorniki stalowe aseptyczne a' 250 kg, a' 500 kg, a' 1000 kg.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, einschließlich Mischungen dieser Waren, ganz, in Stücken oder sonst zerkleinert, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht worden sind, als in anderen Kapiteln oder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitel vorgesehen. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Mandeln, Erdnusskerne, Areka- (oder Betel-)Nüsse, Nüsse und andere Schalenfrüchte, trocken oder in Öl oder Fett geröstet, auch mit pflanzlichem Öl, Salz, Aromastoffen, Gewürzen oder anderen Zutaten versetzt oder überzogen. 2) Erdnussmark, eine Paste aus gemahlenen, gerösteten Erdnüssen, auch mit Zusatz von Salz oder Öl. 3) Früchte (einschließlich Fruchtschalen und Samen), in einem wässrigen Aufguss, in Sirup, in Alkohol oder durch chemische Konservierungsstoffe haltbar gemacht. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.70.61?
Die Zolltarifnummer 2008.70.61 umfasst Pfirsiche, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.70.61?
Der Drittlandszollsatz für 2008.70.61 beträgt 19,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2008.70.61?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200870. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.70.61?
2008.70.61 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2008.70.61 im Zolltarif eingeordnet?
2008.70.61 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200870 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.70.61?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.70.61 erfasst, zum Beispiel DEB/3200/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.70.61?
KN-Code 2008.70.61 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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