Zolltarifnummer 2008.97.59.90.0: Früchte, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2008.97.59.90.0 steht für Früchte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 17,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2008.97.59.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2008.97.59.90.0
- Drittlandszoll
- 17,6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2008.97andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, Mischungen
- 2008.97.59ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere
- 2008.97.59.90andere
- 2008.97.59.90.0Früchte, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.97.59.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 17,6 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Waldbeere Dattel, ohne Zucker, in Tanks zu 450 kg. Zur Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus denen folgt: Zusatz von Alkohol: nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: mehr als 9 GHT. Es liegt kein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 zu Kap 20 vor. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere, andere
Mischung von zubereiteten Nüssen und Früchten. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Cashewnüsse, Mandeln, Erdnüsse, Preiselbeeren, Gold-Rosinen, Salz; Aufmachung: in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 1 kg. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Mischung aus ganzen und halbierten Mandeln mit Samenhaut, halbierten Erdnüssen, Cashewstücken sowie getrockneten Rosinen und Cranberries. Geschmack: leicht salzig, nach gerösteten Nüssen, leicht fruchtig. Alkohol (gemäß Zutatenliste): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Die Mischung ist über das in der Position 0813 der KN zugelassene Maß hinaus zubereitet. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen von mehr als 1 kg, andere, andere.
Mischung von Früchten, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtcocktail, 4-Frucht; Zutaten: Obst in veränderlichen Gewichtsanteilen (Birne, Pfirsich, Ananas, Weintrauben), Wasser, Zucker, Zitronensäure, Ascorbinsäure; Verpackung: Konservendosen mit einem Abtropfgewicht von 2500 oder 3000 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: süß und fruchtig schmeckende Mischung aus Weintrauben, Birnen-,Pfirsich- und Ananasstücken in einer schwach gelben, leicht trüben Aufgussflüssigkeit. Aufmachung: in einer Konservendosen. Zusatz von Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere als von tropischen Früchten, weder Feigen, Haselnüsse noch Pistazien enthaltend.
Mischung von Früchten, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtsalat-Grundstoff; Halbfabrikat für die Lebensmittelindustrie. Zutaten: Früchte, Fruchtpüree, Fruchtsaftkonzentrate, Bindemittel und Aroma. Zur genauen Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Herstellung: Die Zutaten werden gemischt, pasteurisiert (88 °C, 1,5 min), abgekühlt und in Großgebinde abgefüllt. Gebindegröße: 900 L-Mehrweg-Stahlcontainer. Anwendung: Joghurt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelbe Fruchtzubereitung aus würfelförmigen Stückchen verschiedener Früchte (Kantenlänge: ca. 1 cm) in einer zähfließenden Masse. Geschmack: süß, fruchtig. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckerzusatz i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich i. V. m. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Bei der Ware handelt es sich mit Hinblick auf die Warenbeschaffenheit nicht um ein Erzeugnis der Position 2007 des Zolltarifs. Es liegt eine Fruchtzubereitung der Position 2008 der KN vor. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere, andere.
Mischung aus Aloe Vera und Mango, zubereitet. Antragsangaben: Aloe Vera Mango, abgefüllt in Stahltanks mit einem Gewicht des Inhalts von ca. 900 kg. Zur Zusammensetzung und Herstellung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Verwendung: Grundstoff für Joghurterzeugnisse. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 3 2. Anstrich i. V. m. Zanm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere, andere.
Fruchtmarkmischung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtmarkmischung zur Herstellung von Fruchtsäften. Zur Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der zur vZTA DE 23213/10-1 vorgelegten Warenprobe: beigefarbenes, fein püriertes Fruchtmark, süß, leicht sauer und fruchtig schmeckend. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 3, 2. Anstrich Kap 20 i. V.m. ZAnm 2 a) Abs. 1 Kap 20: enthalten. Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere, keine Feigen, Haselnüsse oder Pistazien enthaltend.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, einschließlich Mischungen dieser Waren, ganz, in Stücken oder sonst zerkleinert, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht worden sind, als in anderen Kapiteln oder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitel vorgesehen. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Mandeln, Erdnusskerne, Areka- (oder Betel-)Nüsse, Nüsse und andere Schalenfrüchte, trocken oder in Öl oder Fett geröstet, auch mit pflanzlichem Öl, Salz, Aromastoffen, Gewürzen oder anderen Zutaten versetzt oder überzogen. 2) Erdnussmark, eine Paste aus gemahlenen, gerösteten Erdnüssen, auch mit Zusatz von Salz oder Öl. 3) Früchte (einschließlich Fruchtschalen und Samen), in einem wässrigen Aufguss, in Sirup, in Alkohol oder durch chemische Konservierungsstoffe haltbar gemacht. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.97.59.90.0?
Die Zolltarifnummer 2008.97.59.90.0 umfasst Früchte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.97.59.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 2008.97.59.90.0 beträgt 17,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2008.97.59.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200897. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.97.59.90.0?
2008.97.59.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2008.97.59.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
2008.97.59.90.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200897 andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, Mischungen > 20089759 ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere > 2008975990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.97.59.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.97.59.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29570/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.97.59.90.0?
Warennummer 2008.97.59.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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