Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2008.97.72: Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, andere, Mischungen von…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2008.97.72 steht für Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, andere, Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr). Der Drittlandszollsatz beträgt 8,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2008.97.72 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2008.97.72
Drittlandszoll
8,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2008.97andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, Mischungen
  4. 2008.97.72Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, andere, Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.97.72

HS-Code2008.976 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2008.97.728 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8,5 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI46668/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung, Smoothie, aus verschiedenen Fruchtpürees, in Aufmachung für den Einzelverkauf (190 g-Folienstandbeutel mit Schraubverschluss in einer bedruckten Papphülle). Die Ware wird hergestellt durch Pürieren, Mischen der Zutaten und Abfüllen unter Schutzatmosphäre. Alkohol: nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 zu Kap 20 (abgeleitet aus den Nährwertangaben): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orangefarbenes, fein püriertes, homogenes, fließfähiges, fruchtig, leicht säuerlich schmeckendes Fruchtpüree. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, Mischung von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen von tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr).

FRBTIFR-BTI-2025-02430Erteilt von FRGültig bis 2028-07-07

Mélange de fruits déshydratés et sucrés, à base d’ananas et papayes en cubes, contenant 50 % de fruits tropicaux avec addition de sucre, sans alcool, conditionné pour la vente au détail en sachet de 250 g

DEBTI23763/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-21

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Trockenfrüchten und Nüssen, in 100 g-Beuteln. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung aus getrockneten, fruchtig und süß schmeckenden Mangostückchen, getrockneten, süß und leicht fettig schmeckenden Bananenscheiben, getrockneten, süß und nach Kokosnuss schmeckenden Kokosnussfleischwürfeln, nussig und leicht geröstet schmeckenden Cashewkernen sowie nussig und leicht geröstet schmeckenden Mandeln. Zusammensetzung der Fruchtmischung: kein Anteil einer einzelnen Frucht macht mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte (Mango, Bananen) aus. Gehalt an tropischen Früchten und Nüssen in der Mischung: 50 GHT oder mehr. Zusatz von Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (abgeleitet aus der Warenzusammensetzung): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Der überwiegende Teil der in der Mischung enthaltenen Komponenten ist über das in Kapitel 8 zulässige Maß hinausgehend zubereitet, so dass die Mischung der Position 2008 der KN zuzuweisen ist. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr).

GBBTI504914461Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

DRIED FRUIT BAR, 100% FRUIT ONLY. NO OTHER INGREDIENTS ARE ADDED. 100% DRIED FRUIT BAR, SUGAR CONTENT IS 23G PER SERVING,WHICH IS 100% NATURALLY OCCURING. NO ADDED SUGAR IS ADDED. THE SUGAR IS NATURAL FROM THE FRUIT ONLY. IT INCLUDES APPLES 50% (17.5G) AND MANGOS 50% (17.5G). THEY ARE WRAPPED INDIVIDUALLY IN FOIL. THE FRUIT IS RAW, AND DRIED OUT OVER AN EXTENDED PERIOD OF TIME. NO HEAT OR OTHER TREATMENT IS APPLIED. THE FRUIT IS READY FOR CONSUMPTION.

GBBTI504914657Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

A FRUIT BAR CONTAINING 35 GRAMS OF DRIED FRUIT. EQUAL QUANTITIES OF APPLE AND FIG - 17.5 GRAMS EACH. INDIVIDUALLY WRAPPED IN FOIL. THE FRUIT IS RAW AND DRIED OUT OVER AN EXTENDED PERIOD OF TIME, NO HEAT TREATMENT APPLIED. READY FOR IMMEDIATE CONSUMPTION

DE12161/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-19

Mischung von tropischen Früchten. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tropischer Fruchtsalat, gezuckert; Zutaten: Wasser, Ananas, Papaya, Guave, Zucker, Banane, Säureregulator (E 330). Verpackung: Konservendose; Inhalt: 565 g, Abtropfgewicht: 340 g. Nährwertangaben: Kohlenhydrate: 15 g/100 g, davon Zucker: 15 g/100 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: süß und fruchtig schmeckende Mischung aus orangeroten Papayawürfeln, gelben Ananasstücken, beigefarbenen Bananenscheiben sowie weißlichen Guavenstücken in einer schwach gelben Aufgussflüssigkeit. Aufmachung: in einer etikettierten Originalkonservendose für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (mehrsprachig, auszugsweise): "Canned Tropical Fruit Salad in Light Syrup". Fruchtanteile i. d. W. (durch Auslese): 24 % Ananas, 21 % Papaya, 12 % Guave, 3 % Banane; Rest: Aufgussflüssigkeit. Zusammensetzung der Mischung: Kein Anteil einer einzelnen Frucht macht mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte aus. Der Gehalt an tropischen Früchten (21 % Papaya und 12 % Guave) beträgt mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte. Zusatz von Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr).

FI227/03.01.01/13Erteilt von FIGültig bis 2019-06-12

Metallitölkkiin (248g) pakattua hedelmäsäilykettä liemessä, joka sisältää trooppisia hedelmiä n. 56%( guava ja papaija ) ja ananasta n. 44% hedelmien kokonaismäärästä. Tuote ei sisällä alkoholia, mutta sisältää lisättyä sokeria. Tuotteen ilmoitettu koostumus on seuraava: ananas, ananasmehu, punainen ja keltainen papaija, guava, vesi, passiohedelmämehutiiviste ja happamuudensäätöaine.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2008

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, einschließlich Mischungen dieser Waren, ganz, in Stücken oder sonst zerkleinert, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht worden sind, als in anderen Kapiteln oder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitel vorgesehen. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Mandeln, Erdnusskerne, Areka- (oder Betel-)Nüsse, Nüsse und andere Schalenfrüchte, trocken oder in Öl oder Fett geröstet, auch mit pflanzlichem Öl, Salz, Aromastoffen, Gewürzen oder anderen Zutaten versetzt oder überzogen. 2) Erdnussmark, eine Paste aus gemahlenen, gerösteten Erdnüssen, auch mit Zusatz von Salz oder Öl. 3) Früchte (einschließlich Fruchtschalen und Samen), in einem wässrigen Aufguss, in Sirup, in Alkohol oder durch chemische Konservierungsstoffe haltbar gemacht. …

Pos. 2008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …

Pos. 2008

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …

Pos. 2008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.97.72?

Die Zolltarifnummer 2008.97.72 umfasst Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, andere, Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.97.72?

Der Drittlandszollsatz für 2008.97.72 beträgt 8,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2008.97.72?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200897. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.97.72?

2008.97.72 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2008.97.72 im Zolltarif eingeordnet?

2008.97.72 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200897 andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, Mischungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.97.72?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.97.72 erfasst, zum Beispiel DEBTI46668/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.97.72?

KN-Code 2008.97.72 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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