Zolltarifnummer 2008.97.98: Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2008.97.98 steht für Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von, weniger als 4,5 kg, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 18,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2008.97.98 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2008.97.98
- Drittlandszoll
- 18,4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2008.97andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, Mischungen
- 2008.97.98Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von, weniger als 4,5 kg, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.97.98
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 18,4 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Przekąska owocowa, w formie batonika, o kształcie prostopadłościanu i wymiarach: 4 x 8,3 x 0,7 cm, zawierająca w składzie m. in.: czarną porzeczkę w zagęszczonym soku jabłkowym i prażone solone migdały. Produkt przeznaczony do bezpośredniego spożycia, prezentowany w opakowaniach: indywidualnych o masie netto 30 g, showbox – zawierającym 28 lub 30 batoników.
Préparation alimentaire à base d’algues marines, sous forme tartinable, sans addition d’alcool, sans addition de sucre et en emballage immédiat d’un contenu net de moins de 4,5 kg, conditionné pour la vente au détail dans une verrine d'un poids de 90 g.
Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’une salade d’algues déshydratées, à base de kombu et de champignons noirs, sans addition d’alcool et de sucre, conditionnée pour la vente au détail en pot PET de 100g ou en sac de 1kg.
Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’une salade d’algues, à base de kombu, sésame et curry vert, prête à consommer, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 500g ou bol de 85 g.
Dle poskytnutých informací a doležené dokumentace se jedná o salát z mořské řasy "Wakame". Jedná se o potravinu k přímé spotřebě, která je předkládána v zamraženém stavu. Složení : Mořské řasy (62,989 %), sójová omáčka (10 %), cukr (7 %), sezamový olej (5 %), sezamová semínka (5 %), černá houba (3 %), ocet (2 %), agar (2 % ), chilli (2 %), sůl (1 %), barvivo: E102 (0,01 %), E133 (0,001 %), barvivo E102. Postup výroby: mořské řasy jsou sušené, solené, namáčené a odsolené, poté sterilované a smíchané; veškeré ingredience jsou pak zamražené. V bezprostředním obalu o čisté hmotnosti 1 kg.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Wakame-Seealgen-Salat mit Pilzen zubereitet, ohne Alkohol, tiefgefroren. Aufmachung: in 1000 g-Packungen. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Gehalt an freier, flüchtiger Säure i. S. der ZAnm 1 Kap 20: weniger als 0,5 GHT Zusatz von Alkohol: nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich Kap 20 i. V. m. ZAnm 2 a) Abs 2 Kap 20: nicht enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 93 der KN genannt, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 4,5 kg, andere.
Seealgensalat mit Sojabohnen, tiefgefroren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Hijiki-Seealgen-Salat mit Sojabohnen zubereitet, ohne Alkohol, tiefgefroren. Aufmachung: in 250 g-Packungen. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Zusatz von Alkohol: nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich Kap 20 i. V. m. ZAnm 2 a) Abs 2 Kap 20: nicht enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 93 der KN genannt, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 4,5 kg, andere.
Seealgensalat mit Pilzen und Sesam, tiefgefroren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Wakame-Seealgen-Salat mit Pilzen zubereitet, mariniert, ohne Alkohol, tiefgefroren. Aufmachung: in 250 g-Packungen. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Gehalt an freier, flüchtiger Säure i. S. der ZAnm 1 Kap 20: weniger als 0,5 GHT Zusatz von Alkohol: nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich Kap 20 i. V. m. ZAnm 2 a) Abs 2 Kap 20: nicht enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 93 der KN genannt, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 4,5 kg, andere.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, einschließlich Mischungen dieser Waren, ganz, in Stücken oder sonst zerkleinert, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht worden sind, als in anderen Kapiteln oder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitel vorgesehen. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Mandeln, Erdnusskerne, Areka- (oder Betel-)Nüsse, Nüsse und andere Schalenfrüchte, trocken oder in Öl oder Fett geröstet, auch mit pflanzlichem Öl, Salz, Aromastoffen, Gewürzen oder anderen Zutaten versetzt oder überzogen. 2) Erdnussmark, eine Paste aus gemahlenen, gerösteten Erdnüssen, auch mit Zusatz von Salz oder Öl. 3) Früchte (einschließlich Fruchtschalen und Samen), in einem wässrigen Aufguss, in Sirup, in Alkohol oder durch chemische Konservierungsstoffe haltbar gemacht. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.97.98?
Die Zolltarifnummer 2008.97.98 umfasst Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von, weniger als 4,5 kg, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.97.98?
Der Drittlandszollsatz für 2008.97.98 beträgt 18,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2008.97.98?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200897. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.97.98?
2008.97.98 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2008.97.98 im Zolltarif eingeordnet?
2008.97.98 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200897 andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, Mischungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.97.98?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.97.98 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000874. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.97.98?
KN-Code 2008.97.98 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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