Zolltarifnummer 2009.39.31: Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2009.39.31 steht für Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 14,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2009.39.31 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2009.39.31
- Drittlandszoll
- 14,4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 2009.39Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), anderer
- 2009.39.31Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2009.39.31
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 14,4 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): gefrorenes Zitronensaftkonzentrat. Alkohol: weniger als 0,5 GHT; Brixwert: mehr als 20, jedoch weniger als 67. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Zitronensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend.
Mandarijnensap met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en ingrediënten: - in de verschijningsvorm van een oranje vloeistof; - wordt gebruikt bij de bereiding van sappen en shakes door toevoeging van water of melk; - bevroren; - gepasteuriseerd; - een Brix-waarde van meer dan 20 doch niet meer dan 67; - toegevoegde suiker bevattend; - de douanewaarde is hoger dan 30 euro per 100 kg nettogewicht. Het product is opgemaakt voor de verkoop in het klein en verpakt in een plastic zakje met een netto-gewicht van 100 gram.
Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Brixwert von 55 (nicht korrigiert; +/- 0,5) und einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, weitere vertrauliche Angaben liegen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gehalt an zugesetztem Zucker gemäß ZAnm 5a) 3. Anstrich Kap 20: weniger als 50 GHT. Gehalt an Saft gemäß ZAnm 5b) Kap 20: mehr als 50 GHT. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend.
Zitronensaft, gezuckert. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Brixwert von 55,0 - 55,8 und einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Aufmachung: im Tankzug. Das eingesetzte Zitronensaftkonzentrat erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 2001/112 EG und die Mindestanforderungen des AIJN Code of Practice. Weitere vertrauliche Angaben liegen vor. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellgelbe, leicht trübe, viskose Flüssigkeit, süß, sauer und fruchtig nach Zitrone schmeckend. Gehalt an zugesetztem Zucker gemäß ZAnm 5a) 3. Anstrich Kap 20: weniger als 50 GHT. Gehalt an Saft gemäß ZAnm 5b) Kap 20: mehr als 50 GHT. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend.
Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Brixwert von 55 (+/- 0,5) und einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, weitere vertrauliche Angaben liegen vor. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: blassgelbe, klare, viskose Flüssigkeit, sehr süß, sauer und fruchtig nach Zitrone schmeckend. Gehalt an zugesetztem Zucker gemäß ZAnm 5a) 3. Anstrich Kap 20: weniger als 50 GHT. Gehalt an Saft gemäß ZAnm 5b) Kap 20: mehr als 50 GHT. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, Zitronensaft.
Zitronensaft mit zugesetztem Zucker. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Dichte: 1,33 g/cm³ oder weniger bei 20°C; Trockenmassegehalt: weniger als 55,7 Brix; Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht; nicht alkoholhaltig. Untersuchungsergebnis der vorgelegten Probe: hellgelbe, leicht trübe, sirupöse Flüssigkeit; Geruch: schwach einem Zitronensaft entsprechend; Geschmack: süß, sauer, Zitronensaft erkennbar; Brixwert, refraktometrisch bei 20°C: 55,3. Gehalt an zugesetztem Zucker i.S. der ZAnm 5a) zu Kap 20: weniger als 50 GHT. Gehalt an Saft i.S. der ZAnm 5b) zu Kap 20: mehr als 50 GHT. Zitronensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend.
JUS DE CITRON COMPOSE DE JUS DE CITRON CONCENTRE ET SUCRES D'ADDITION. D'UNE VALEUR DE 4.7557 EUROS LE KG.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.39.31?
Die Zolltarifnummer 2009.39.31 umfasst Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.39.31?
Der Drittlandszollsatz für 2009.39.31 beträgt 14,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2009.39.31?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200939. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.39.31?
2009.39.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2009.39.31 im Zolltarif eingeordnet?
2009.39.31 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200939 Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.39.31?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.39.31 erfasst, zum Beispiel DEBTI3608/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.39.31?
KN-Code 2009.39.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.