Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2009.41.92.20.0: Ananassaft, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, anderer…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2009.41.92.20.0 steht für Ananassaft, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, anderer, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie. Der Drittlandszollsatz beträgt 15,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2009.41.92.20.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2009.41.92.20.0
Drittlandszoll
15,2 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 2009.41Ananassaft, mit einem Brixwert von 20 oder weniger
  4. 2009.41.92zugesetzten Zucker enthaltend
  5. 2009.41.92.20drugo
  6. 2009.41.92.20.0Ananassaft, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, anderer, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2009.41.92.20.0

HS-Code2009.416 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2009.41.928 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2009.41.92.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2009.41.92.20.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll15,2 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49812/23-2Erteilt von DEGültig bis 2027-01-28

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Zugesetzter Alkohol i.S.d. Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7, jedoch nicht mehr als 16; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

DEBTI41408/23-2Erteilt von DEGültig bis 2027-01-24

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft; Aufmachung: in 200 l-Stahlfässern (gefroren) und als Bulkware. Zugesetzter Alkohol i.S.d. Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7 jedoch nicht mehr als 20; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

DEBTI5938/20-2Erteilt von DEGültig bis 2023-05-03

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananasdirektsaft zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Alkohol: nicht enthalten; Brixwert: 16 oder weniger; Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: mehr als 13 GHT; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

DEBTI26437/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-01

Ananassaft Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Ananassaft zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann für die Ware als zutreffend unterstellt werden. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten Brixwert (gemäß Angabe): mehr als 13,7, jedoch weniger als 16 Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, anderer, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

DEBTI26286/17-2Erteilt von DEGültig bis 2020-11-23

Ananassaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Fruchtsäften. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7. Aufmachung: in Fässern, gefroren oder aseptisch und gekühlt. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

DEBTI24984/17-2Erteilt von DEGültig bis 2020-11-12

Ananassaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Fruchtsäften. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7. Aufmachung: in Fässern, "cardboard bins" oder Tankzügen, aseptisch, auch gekühlt, jedoch nicht gefroren. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Untersuchungsergebnis des zur vZTA DE 8790/12-2 vorgelegten Warenmusters: gelbe, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende Flüssigkeit, süß, leicht säuerlich, einem Ananassaft entsprechend schmeckend. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

DE20604/16-2Erteilt von DEGültig bis 2019-09-29

Ananassaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Fruchtsäften. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7. Aufmachung: in Fässern, gefroren oder aseptisch und gekühlt. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

DE10923/16-2Erteilt von DEGültig bis 2019-06-26

Ananassaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Fruchtsäften. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7. Aufmachung: in Fässern, gefroren oder aseptisch und gekühlt. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Untersuchungsergebnis des zur vZTA DE 8790/12-2 vorgelegten Warenmusters: gelbe, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende Flüssigkeit, süß, leicht säuerlich, einem Ananassaft entsprechend schmeckend. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.41.92.20.0?

Die Zolltarifnummer 2009.41.92.20.0 umfasst Ananassaft, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, anderer, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.41.92.20.0?

Der Drittlandszollsatz für 2009.41.92.20.0 beträgt 15,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2009.41.92.20.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200941. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.41.92.20.0?

2009.41.92.20.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2009.41.92.20.0 im Zolltarif eingeordnet?

2009.41.92.20.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200941 Ananassaft, mit einem Brixwert von 20 oder weniger > 20094192 zugesetzten Zucker enthaltend > 2009419220 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.41.92.20.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.41.92.20.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49812/23-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.41.92.20.0?

Warennummer 2009.41.92.20.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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