Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2009.50.10.00.0: Tomatensaft, zugesetzten Zucker enthaltend

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2009.50.10.00.0 steht für Tomatensaft, zugesetzten Zucker enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 16 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2009.50.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2009.50.10.00.0
Drittlandszoll
16 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 2009.50Tomatensaft
  4. 2009.50.10zugesetzten Zucker enthaltend
  5. 2009.50.10.00.0Tomatensaft, zugesetzten Zucker enthaltend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2009.50.10.00.0

HS-Code2009.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2009.50.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2009.50.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2009.50.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEB/2475/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-11-06

Tomatensaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk aus Tomaten, zu den Zutaten wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: rote, trübe Flüssigkeit, feinverteiltes Fruchtfleisch enthaltend, salzig und nach Tomatensaft schmeckend, abgefüllt in einem mehrsprachig bedruckten 1 l-Tetrapak. Brixwert (Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 558/93): mehr als 3,2 zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 1.Anstrich zu Kap 20: enthalten. Trockenstoff (Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 1979/82): nach der Beschaffenheit kann eine Gehalt von weniger als 7 GHT als zutreffend unterstellt werden. Tomatensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, zugesetzten Zucker enthaltend.

DEB/2110/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-09-14

Tomatensaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tomatensaft; Zutaten: Tomatensaft, Salz. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: rotbraune, trübe, wässrige Flüssigkeit, feinverteiltes Fruchtfleisch enthaltend, salzig und nach Tomatensaft schmeckend, abgefüllt in einem mit kyrillischer Schrift bedruckten 1 l-Tetrapak. Trockenstoff (Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 1979/82): weniger als 7 GHT Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 1.Anstrich zu Kap 20: enthalten. Tomatensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, zugesetzten Zucker enthaltend.

DEB/2073/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-09-11

Tomatensaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Zutaten: Tomatenmark, Salz. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: rote, trübe, wässrige Flüssigkeit, feinverteiltes Fruchtfleisch enthaltend, salzig und nach Tomatensaft schmeckend, abgefüllt in einer mit kyrillischer Schrift bedruckten 1 l-Tetrapakung. Trockenstoff (Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 1979/82): weniger als 7 GHT Brixwert (Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 558/93: mehr als 3,2 zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 1.Anstrich zu Kap 20: enthalten. Tomatensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, zugesetzten Zucker enthaltend.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2009

Zu Unterpositionen 2009 50 10 und 2009 50 90: Siehe die Anmerkung 4 zu Kapitel 20 und die entsprechenden Erläuterungen.

Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.50.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 2009.50.10.00.0 umfasst Tomatensaft, zugesetzten Zucker enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.50.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2009.50.10.00.0 beträgt 16 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2009.50.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200950. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.50.10.00.0?

2009.50.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2009.50.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2009.50.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200950 Tomatensaft > 20095010 zugesetzten Zucker enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.50.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.50.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEB/2475/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.50.10.00.0?

Warennummer 2009.50.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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