Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2009.79.30: Apfelsaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2009.79.30 steht für Apfelsaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 18 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2009.79.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2009.79.30
Drittlandszoll
18 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 2009.79Apfelsaft, anderer
  4. 2009.79.30Apfelsaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2009.79.30

HS-Code2009.796 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2009.79.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll18 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI32895/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-18

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): konzentrierter Apfelsaft mit Süßungsmitteln, zur Herstellung von Fruchtsaftgetränken. Aufmachung: 1 l-Tetrapack mit Schraubverschluss, 12 Tetrapacks in einem Karton. Alkoholgehalt: weniger als 0,5 %vol; Brixwert: mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; Zusatz von Zucker i. S. der ZAnm 5 a) i. V. m. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: enthalten. Ein Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Apfelsaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend.

AT2014/000344Erteilt von ATGültig bis 2021-08-02

Rötlich-brauner, klarer, schwach dicklicher, nach Apfel riechender, sowie süß-sauer und nach Apfel schmeckender, nicht alkoholhaltiger, nicht gegorener und nicht unmittelbar trinkbarer Fruchtsaft, im Wesentlichen bestehend aus konzentriertem Apfelsaft; mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend.

DEBTI22848/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-12

Apfelsaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Apfeldicksaft in Aufmachung für den Einzelverkauf. Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht. Brixwert: mehr als 65 bis 67. Säuregehalt: 1 - 2,5 %. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Glasflasche, darin eine bernsteinfarbene, klare, etwas viskose Flüssigkeit. Geruch: fruchtig-aromatisch. Geschmack: süß, säuerlich, fruchtig, einem süßen Apfelsaftkonzentrat entsprechend. Der Apfelsaft hat keine Behandlung erfahren, die zum Ausschluss aus der Position 2009 der KN führt. Apfelsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend.

CZ32-0936-2016Erteilt von CZGültig bis 2019-07-14

Dle deklarovaných údajů se jedná o jablečnou šťávu. Ve smyslu celního sazebníku je to výrobek s přídavkem cukru. Hodnota Brix je 22,7 a hodnota zboží převyšuje 18 EUR za 100 kg čisté hmotnosti. Složení: koncentrát jablečné šťávy, filtrovaná voda(v množství, které nahrazuje složení původní šťávy), citrát vápenatý, Vitamin C (kyselina askorbová), fosforečnan draselný. Balení: kartonová krabice, obsah 177 ml.

DE3124/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-13

Apfelsaft, zugesetzten Zucker enthaltend. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Apfelsaft, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Brixwert von 64 und einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, weitere vertrauliche Angaben liegen vor. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellgelbe, klare, viskose Flüssigkeit, sehr süß, leicht fruchtig und leicht nach Apfel schmeckend. Gehalt an zugesetztem Zucker gemäß ZAnm 5a) 3. Anstrich Kap 20: weniger als 50 GHT. Gehalt an Saft gemäß ZAnm 5b) Kap 20: mehr als 50 GHT. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Apfelsaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend.

CZ24-0576-2012Erteilt von CZGültig bis 2018-12-16

Dle údajů žadatele se jedná o jablečnou koncentrovanou šťávu 1 + 6 na přípravu nealkoholického nápoje s přídavkem cukru, nezmrazená. Vzhled: čirá světle hnědožlutá viskózní kapalina bez sedimentu, sladké chuti. Balení výrobku: tetra-pack krabice o objemu 1 litr (l karton = 12 x 1 litr tetra pack). Účel použití: na přípravu nápojů; poměr ředění 1 + 6. Tato ZISZ nahrazuje ZISZ č. CZ 13-0624-2006.

DE5745/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-05-03

Apfelsaft, zugesetzten Zucker enthaltend. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Apfelsaft, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Brixwert von 64 und einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, weitere vertrauliche Angaben liegen vor. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellgelbe, klare, viskose Flüssigkeit, sehr süß, sehr leicht fruchtig und schwach nach Apfel schmeckend. Gehalt an zugesetztem Zucker gemäß ZAnm 5a) 3. Anstrich Kap 20: weniger als 50 GHT. Gehalt an Saft gemäß ZAnm 5b) Kap 20: mehr als 50 GHT. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Apfelsaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend.

DEB/18/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-01-06

Apfelsaft mit zugesetztem Zucker. Antragsangaben zur vZTA DE B/3/02-1 vom 03.01.2002 (als zutreffend unterstellt): Dichte: 1,33 g/cm³ oder weniger bei 20°C; Trockenmassegehalt: 64 °Brix; Kaliumgehalt: mindestens 450 mg/l; Gesamtsäure, ber. als Weinsäure: 1,7 g/l. Wert: mehr als 18 EUR für 100 kg Eigengewicht; pasteurisiert. Untersuchungsergebnis: hellgelbe, klare, sirupöse Flüssigkeit; Geruch: schwach, keinem Apfelsaft entsprechend; Geschmack: sehr süß, sehr schwach sauer, keinem Apfelsaft entsprechend. Gehalt an zugesetztem Zucker i.S. der ZAnm 5a) zu Kap 20: weniger als 50 GHT. Gehalt an Saft i.S. der ZAnm 5b) zu Kap 20: mehr als 50 GHT. Apfelsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.79.30?

Die Zolltarifnummer 2009.79.30 umfasst Apfelsaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.79.30?

Der Drittlandszollsatz für 2009.79.30 beträgt 18 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2009.79.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200979. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.79.30?

2009.79.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2009.79.30 im Zolltarif eingeordnet?

2009.79.30 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200979 Apfelsaft, anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.79.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.79.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI32895/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.79.30?

KN-Code 2009.79.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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