Zolltarifnummer 2009.90.29: Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von mehr als 67, andere, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2009.90.29 steht für Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von mehr als 67, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 33,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2009.90.29 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2009.90.29
- Drittlandszoll
- 33,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 2009.90Mischungen von Säften
- 2009.90.29Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von mehr als 67, andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2009.90.29
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 33,6 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung von Frucht- und Gemüsekonzentraten, in Aufmachung für den Einzelverkauf (100 ml-Flasche mit Schraubverschluss in einer Faltschachtel mit Plastikmesslöffel). Verzehrempfehlung: 3 x 5 ml pro Tag mit einem Löffel einnehmen. Nährwerte pro Tagesdosis (15 ml): 0,8 g Vitamin A als Betacarotin (100 % NRV), Anthocyane 195 mg. Alkohol: nicht enthalten. Brixwert: mehr als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrote, nicht durchscheinende, viskose Flüssigkeit. Geschmack: fruchtig, süß, sauer, nach Verdünnung (ca. 1 : 5) einer Saftmischung entsprechend. Die im Rahmen des Herstellungsverfahrens angewandte Ultrafiltration verändert nicht den Charakter der Ware als Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von mehr als 67, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht.
Cranberrysaft mit Zusatz von Honig. Antragsangaben: Mischung aus Cranberrysaftkonzentrat mit Kirschsaftkonzentrat unter Zusatz von Akazien- und Manukahonig. Wert der Ware: mehr als 30 � für 100 kg Eigengewicht. Verwendung: Beigabe von Desserts, Eis, Süßspeisen oder Cocktails. Zur genauen Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis zur vorgelegten Warenprobe: dunkelrote, nicht durchscheinende, viskose Flüssigkeit; Geschmack: süß, sehr sauer, fruchtig; nach Verdünnung auf Trinkstärke: süß, sauer, fruchtig, nach Kirsche, abgefüllt in Flaschen mit einem Inhalt von 500 ml. Etikettaufdruck, auszugsweise: "Eine Flasche entspricht 1,5 l Cranberry-Muttersaft. Zubereitung: Genießen Sie das vitalisierende Elixier in Getränken, Süßspeisen, Cocktails...". Brixwert, refraktometrisch bei 20°C: 70,2. Mischung von Säften, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 67, keine Mischung aus Apfel- und Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 � für 100 kg Eigengewicht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2009 90: 2. Mischung aus unvergorenen Säften, Gewürze enthaltend (Ingwer), bestehend aus Gurkensaft (30%), Selleriesaft (20%), Apfelsaft (20%), Spinatsaft (20%), Petersiliensaft (4%), Zitronensaft (4%) und Ingwer (2%). Das Produkt ist trinkfertig und in Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der AV 1 und 6.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.90.29?
Die Zolltarifnummer 2009.90.29 umfasst Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von mehr als 67, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.90.29?
Der Drittlandszollsatz für 2009.90.29 beträgt 33,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2009.90.29?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.90.29?
2009.90.29 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2009.90.29 im Zolltarif eingeordnet?
2009.90.29 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200990 Mischungen von Säften. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.90.29?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.90.29 erfasst, zum Beispiel DEBTI5342/24-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.90.29?
KN-Code 2009.90.29 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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