Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2009.90.51: Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2009.90.51 steht für Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2009.90.51 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2009.90.51
Drittlandszoll
16,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 2009.90Mischungen von Säften
  4. 2009.90.51Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2009.90.51

HS-Code2009.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2009.90.518 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,8 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLBTI2026-0043Erteilt von NLGültig bis 2029-06-25

Kaki sap met –volgens opgave– onder andere de volgende kenmerken en ingrediënten: - bestemd om puur dan wel gemengd met andere sappen of purees te gebruiken voor menselijke consumptie; - in de verschijningsvorm van een oranje, troebele vloeistof; - kaki sap; - citroen sap. Het product wordt bevroren aangeboden in drums met een gewicht van 190 kg.

SIBTI2024/0184Erteilt von SIGültig bis 2028-04-02

Sadni pripravek iz zgoščenega sadnega soka. Uporablja se za pripravo brezalkoholne pijače na »post miks« napravah v priporočenem razmerju 1:12 (1 del sirupa se zmeša z 12 deli pitne vode). Osnovne sestavine so zgoščen jabolčni sok, zgoščen limonin sok in aroma. Vsebnost suhe snovi je 65 °Brix, ter vrednost več kot 30 EUR za 100 kg neto mase proizvoda. Pakirano v bag in box (vreča in karton) po 7,7 L (10,1 kg) in PET 5 L (6,6 kg).

DEBTI5342/24-2Erteilt von DEGültig bis 2027-12-22

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung von Frucht- und Gemüsekonzentraten, in Aufmachung für den Einzelverkauf (100 ml-Flasche mit Schraubverschluss in einer Faltschachtel mit Plastikmesslöffel). Verzehrempfehlung: 3 x 5 ml pro Tag mit einem Löffel einnehmen. Nährwerte pro Tagesdosis (15 ml): 0,8 g Vitamin A als Betacarotin (100 % NRV), Anthocyane 195 mg. Alkohol: nicht enthalten. Brixwert: 67 oder weniger, aber mehr als 13,7. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrote, nicht durchscheinende, viskose Flüssigkeit. Geschmack: fruchtig, süß, sauer, nach Verdünnung (ca. 1 : 5) einer Saftmischung entsprechend. Die im Rahmen des Herstellungsverfahrens angewandte Ultrafiltration verändert nicht den Charakter der Ware als Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend.

DEBTI2723/20-2Erteilt von DEGültig bis 2023-05-24

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mehrfruchtsaft. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 5 a) 3. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend.

DEBTI3658/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-03

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung von Fruchtsäften, in Aufmachung für den Einzelverkauf (1 l-PET-Flasche) mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Alkohol: nicht enthalten; Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: mehr als 13 GHT Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrote, trübe, leicht bewegliche Flüssigkeit, fruchtig, süßlich, leicht säuerlich schmeckend. Fruchtsaft und Gemüsesaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend.

PLBTIWIT-2020-000476Erteilt von PLGültig bis 2023-04-26

Sok wieloowocowy, otrzymany w procesie tłoczenia na zimno świeżych jabłek i gruszek oraz soku z rozmrożonych borówek, zawierający dodatek cukru, z dodatkiem kwasu askorbinowego, o liczbie Brixa nieprzekraczającej 67 i wartości przekraczającej 30 € za 100 kg masy netto; opakowanie butelka PET o poj. 210 ml. Zgodnie z deklaracją producenta sok spełnia wymagania zawarte w AIJN Code of Practice.

CZBTI32/046329/2019-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2022-06-06

Dle deklarovaných údajů se jedná o ovocnou šťávu z granátového jablka a třešní, která je určena jako nápoj. Do šťávy nebyl přidán cukr ani voda. Šťáva je upravena pasterizací. V hodnotě převyšující 30 Euro za 100 kg čisté hmotnosti. Hodnota Brix: 13,5-14. Složení: 50 % šťávy z granátového jablka a 50 % šťávy z třešní Balení: 0,75 ml/ 250 ml.

CZBTI32/028659/2019-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2022-03-28

Dle deklarovaných údajů se jedná o 100% směs ovocných šťáv z granátového jablka a hroznového vína. Složení: 60 % šťáva z granátového jablka a 40 % hroznového vína. Obsah sacharidů: 14,37 g/100 g. S hodnotou Brix 16-17. V hodnotě převyšující 30 Euro za 100 kg čisté hmotnosti. Balení: 250 ml a 750 ml.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2009

Zu Unterposition 2009 90: 2. Mischung aus unvergorenen Säften, Gewürze enthaltend (Ingwer), bestehend aus Gurkensaft (30%), Selleriesaft (20%), Apfelsaft (20%), Spinatsaft (20%), Petersiliensaft (4%), Zitronensaft (4%) und Ingwer (2%). Das Produkt ist trinkfertig und in Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der AV 1 und 6.

Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.90.51?

Die Zolltarifnummer 2009.90.51 umfasst Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.90.51?

Der Drittlandszollsatz für 2009.90.51 beträgt 16,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2009.90.51?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.90.51?

2009.90.51 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2009.90.51 im Zolltarif eingeordnet?

2009.90.51 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200990 Mischungen von Säften. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.90.51?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.90.51 erfasst, zum Beispiel NLBTI2026-0043. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.90.51?

KN-Code 2009.90.51 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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