Zolltarifnummer 2101.20.92.10.0: Zubereitungen, kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2101.20.92.10.0 steht für Zubereitungen, kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5 GHT Milchprotein, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2101.20.92.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2101.20.92.10.0
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- 2101Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
- 2101.20Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
- 2101.20.92Zubereitungen, auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate
- 2101.20.92.10kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5 GHT Milchprotein, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
- 2101.20.92.10.0Zubereitungen, kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5 GHT Milchprotein, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2101.20.92.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Lebensmittelzubereitung; Koffeinhaltiges Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen in Kapselform. Umschließung: Umlaufend etikettierte, weiße Kunststoffdose mit schwarzem Schraubverschluß. Das Etikett enthält Angaben zum Produkt (Koffeinhaltiges Nahrungsergänzungsmittel; Inhalt 94 g; 120 Kapseln), zu den Inhaltststoffen (u. a. Grünteeextraktpulver, Gelatine, Guaranaextraktpulver, Kaffeeextraktpulver, Traubenkernextraktpulver, Ingwerwurzelpulver, Cayennepfefferpulver, Mateextraktpulver, Mineralstoffe, Vitamine) und eine Verzehrsempfehlung (je nach Körpergewicht 3-9 Kapseln täglich einnehmen). Inhalt: Oblonge, rote Gelatinesteckkapseln (2,3 cm, 0,76 g), gefüllt mit einem beigebraunen Pulver (ca. 0,65 g pro Kapsel). Coffein (HPLC): 16,3 GHT Saccharose, Fructose, Glucose, Stärke, Milchfett gem. Antragsangaben nicht enthalten Zubereitung auf der Grundlage eines Auszugs aus Tee, kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5 GHT Milchprotein, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend.
Tee-Extrakt, getrocknet, mit Maltodextrin und weiteren Zusätzen Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben des Antragstellers ist die Ware mit der zu vZTA DE M/3146/06-1 vorgelegten Probe identisch. Demnach handelt es sich um ein feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches, bitter nach schwarzem Tee schme- ckendes Pulver, das 21 GHT Stärkeabbauprodukte, berechnet als Stärke, enthält. Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, kein Milchfett, kein Milchprotein und keine Isoglucose enthaltend, weniger als 5 GHT Saccharose, Stärke oder Glucose enthaltend
Aromenmischung für Eistee; Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben des Antragstellers ist die Ware mit der zu vZTA DE/M/6791/06-1 vorgelegten Probe identisch. Demnach handelt es sich um ein leichtes, hellbraunes, feines Pulver, das vorherrschend sauer, nach Schwarztee und ähnlich einer Zitrone schmeckt. Laut Rezeptur liegt der Gehalt an Stärke und ihren Abbauprodukten über 5 GHT. Es wurde ein Coffeingehalt von 1.1 GHT festgestellt. Zubereitung auf der Grundlage von Tee-Auszügen, kein Milchfett, kein Milchprotein und keine Isoglucose enthaltend, weniger als 5 GHT Saccharose, Stärke oder Glucose enthaltend
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2101 20: 1. Instantgetränk aus Tee- und Pflanzenextrakten, bestehend aus Maltodextrin, Grüntee-Extrakt, Schwarztee-Extrakt, Fruktosepulver, Aroma (natürliche Zitronenschale), enthält sowohl zugesetztes Koffein (ca. 52 mg (61 %)) als auch natürlich vorkommendes Koffeinpulver aus den Tee-Extrakten (ca. 33 mg (39 %)), Kardamomsamen-Extrakt, Hibiskusblütenpulver und Malven-Extrakt (Malva Sylvestris). Die Menge (oder Quelle) des Koffeins hat keinen Einfluss auf die Einreihung des Produkts, da das Produkt selbst auf Tee-Extrakten basiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2101.20.92.10.0?
Die Zolltarifnummer 2101.20.92.10.0 umfasst Zubereitungen, kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5 GHT Milchprotein, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2101.20.92.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 2101.20.92.10.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2101.20.92.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2101.20.92.10.0?
2101.20.92.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2101.20.92.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
2101.20.92.10.0 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus > 210120 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate > 21012092 Zubereitungen, auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate > 2101209210 kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5 GHT Milchprotein, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2101.20.92.10.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2101.20.92.10.0 erfasst, zum Beispiel DEM/1111/04-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2101.20.92.10.0?
Warennummer 2101.20.92.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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