Zolltarifnummer 2101.20.92.82.0: Zubereitungen, andere :, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2101.20.92.82.0 steht für Zubereitungen, andere :, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2101.20.92.82.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2101.20.92.82.0
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- 2101Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
- 2101.20Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
- 2101.20.92Zubereitungen, auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate
- 2101.20.92.82mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
- 2101.20.92.82.0Zubereitungen, andere :, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2101.20.92.82.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Instant-Zitronentee mit Ganoderma-Extrakt, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Grüner, buntbedruckter Folienbeutel (ca. 33 cm x 19 cm) mit Tragegriff; darauf aufgedruckt die Warenbezeich- nung (Instant-Zitronentee mit Ganoderma-Extrakt), Angaben u. a. zu den Zutaten (im Wesentlichen Zucker und Instant-Teepulver), zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (20 x 22 g) sowie ein Zubereitungshinweis (Beutelinhalt in 150 ml Wasser lösen); darin 20 Portionsbeutel á 22 g. Inhalt: Hellbraunes, überwiegend kristallines Pulver, durchsetzt mit gröberen braunen Partikeln; löslich in kaltem Wasser; Geruch einem handelsüblichen Instant-Zitronentee entsprechend; Geschmack süß, vorherrschend sauer, nach Zitrone, sehr schwach nach schwarzem Tee; anleitungsgemäße Zubereitung ergibt ein handels- übliches, leicht adstringierendes Zitronenteegetränk mit schwachem Teegeschmack. Zuckergehalt, bezogen auf die Trockenmasse (gemäß Antragsangaben): weniger als 97 GHT Zugesetzter Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN (gemäß Antragsangaben): mehr als 65 % des Nettogewichts Zubereitung auf der Grundlage von Tee-Auszügen, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von 65 % oder mehr des Nettogewichts
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2101 20: 1. Instantgetränk aus Tee- und Pflanzenextrakten, bestehend aus Maltodextrin, Grüntee-Extrakt, Schwarztee-Extrakt, Fruktosepulver, Aroma (natürliche Zitronenschale), enthält sowohl zugesetztes Koffein (ca. 52 mg (61 %)) als auch natürlich vorkommendes Koffeinpulver aus den Tee-Extrakten (ca. 33 mg (39 %)), Kardamomsamen-Extrakt, Hibiskusblütenpulver und Malven-Extrakt (Malva Sylvestris). Die Menge (oder Quelle) des Koffeins hat keinen Einfluss auf die Einreihung des Produkts, da das Produkt selbst auf Tee-Extrakten basiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2101.20.92.82.0?
Die Zolltarifnummer 2101.20.92.82.0 umfasst Zubereitungen, andere :, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2101.20.92.82.0?
Der Drittlandszollsatz für 2101.20.92.82.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2101.20.92.82.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2101.20.92.82.0?
2101.20.92.82.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2101.20.92.82.0 im Zolltarif eingeordnet?
2101.20.92.82.0 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus > 210120 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate > 21012092 Zubereitungen, auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate > 2101209282 mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2101.20.92.82.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2101.20.92.82.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI9073/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2101.20.92.82.0?
Warennummer 2101.20.92.82.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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