Zolltarifnummer 2101.20.92.99.0: Zubereitungen, andere :, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2101.20.92.99.0 steht für Zubereitungen, andere :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2101.20.92.99.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2101.20.92.99.0
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- 2101Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
- 2101.20Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
- 2101.20.92Zubereitungen, auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate
- 2101.20.92.99andere
- 2101.20.92.99.0Zubereitungen, andere :, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2101.20.92.99.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Grünteeextrakt, sprühgetrocknet. Feines, ockerfarbenes, in Wasser nicht vollständig lösliches Pulver, als Warenmuster aufgemacht in einer weißen Kunststoffdose; Geruch einem Tee entsprechend; Geschmack vorherrschend bitter, adstringierend, Tee entsprechend. Gemäß Antragsangaben ist dem Extrakt Ascorbinsäure als Verarbeitungshilfsstoff zugesetzt, er soll in Einzelfuttermitteln verwendet werden. Saccharose einschließlich Invertzucker, Isoglucose*: 5 bis weniger als 30 GHT Stärke einschließlich Stärkeabbauprodukte oder Glucose*: weniger als 5 GHT Milchfett, Milchprotein**: nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: gemäß Produktinformation Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von weniger als 65 % des Nettogewichts.
Getränkesirup, Geschmacksrichtung Zitronentee. Umlaufend etikettierte Kunststoffflasche mit schwarzem Kunststoffschraubdeckel; auf dem schwarz-gelben Etikett die Warenbezeichnung (Sirup mit Zitronentee-Geschmack) sowie Angaben zu den Zutaten (im Wesentlichen Zucker, Wasser, Zitronensaftkonzentrat und Tee-Extrakt), zum Nährwert, zum Verwendungszweck (Herstellung von Getränken), zur Dosierung (16 ml Sirup in 340 ml Getränk) und zur Inhaltsmenge (1 Liter); Inhalt: Braune, etwas trübe, sirupartige Flüssigkeit; Geruch aromatisiert, vorherrschend nach Zitrone; Geschmack süß, säuerlich, schwach adstringierend, leichte Schwarzteenote, einem Zitronenteekonzentrat entsprechend; anleitungsgemäße Verdünnung mit Wasser ergibt ein handelsübliches Zitronenteegetränk. Saccharose (gemäß Antragsangaben): mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT Tee-Extrakt im anleitungsgemäß hergestellten Getränk: 1,2 g / Liter oder mehr Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von weniger als 65 % des Nettogewichts.
Pflanzenextrakt aus 99 % Grünteeblättern und 1 % Jasmin, zur Verwendung als Aromatisierungs- oder Antioxidationsmittel in Lebensmitteln. Neuerteilung der vZTA DEBTI-25195/17-1. Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind Zusammensetzung und Aufmachung der Ware unverändert. Demnach handelt es sich um ein ockerfarbenes, feines, in Wasser mit leichter Trübung lösliches Pulver mit Geruch nach Jasminblüten und einem bitteren, adstringierenden, einem mit Jasmin aromatisierten grünen Tee entsprechenden Geschmack; Zubereitung mit Wasser ergibt ein Teegetränk. Saccharose (HPLC)*: mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT * übernommen aus vZTA DEBTI-25195/17-1 Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von weniger als 65 % des Nettogewichts.
Tee-Extrakt, getrocknet, mit Maltodextrin und weiteren Zusätzen, ohne Zusatz von Zucker Neuerteilung von vZTA DE 14663/15-1; Grundlage deren Erteilung war das zu vZTA DE M/3146/06-1 eingereichte Produktdatenblatt und die Untersuchungsergebnisse der dazu vorgelegten Warenprobe. Gemäß der Antrags- angaben ist die Ware unverändert. Untersuchungsergebnis des zu vZTA DE M/3146/06-1 vorgelegten Warenmusters: Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches, bitter nach schwarzem Tee schmeckendes Pulver; Stärke bzw. Stärkeabbauprodukte, berechnet als Stärke (enzymatisch): 21 GHT Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet (HPLC): weniger als 5 GHT Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Stärke oder Glucose enthaltend, ohne Zusatz von Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN.
Pflanzenextrakt aus 99 % Grünteeblättern und 1 % Jasmin, zur Verwendung als Aromatisierungs- oder Antioxidationsmittel in Lebensmitteln Neuerteilung von vZTA DE 8790/16-1; nach Angaben der Antragstellerin sind Zusammensetzung und Aufmachung unverändert. Beschaffenheit des zu vZTA DE 8790/16-1 vorgelegten Warenmusters: Ockerfarbenes, feines, in Wasser mit leichter Trübung lösliches Pulver; Geruch nach Jasminblüten; Geschmack bitter, adstringierend, einem grünen, mit Jasmin aromatisierten Tee entsprechend. Zubereitung mit Wasser ergibt ein Teegetränk. Saccharose (HPLC): mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von weniger als 65 % des Nettogewichts.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2101 20: 1. Instantgetränk aus Tee- und Pflanzenextrakten, bestehend aus Maltodextrin, Grüntee-Extrakt, Schwarztee-Extrakt, Fruktosepulver, Aroma (natürliche Zitronenschale), enthält sowohl zugesetztes Koffein (ca. 52 mg (61 %)) als auch natürlich vorkommendes Koffeinpulver aus den Tee-Extrakten (ca. 33 mg (39 %)), Kardamomsamen-Extrakt, Hibiskusblütenpulver und Malven-Extrakt (Malva Sylvestris). Die Menge (oder Quelle) des Koffeins hat keinen Einfluss auf die Einreihung des Produkts, da das Produkt selbst auf Tee-Extrakten basiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2101.20.92.99.0?
Die Zolltarifnummer 2101.20.92.99.0 umfasst Zubereitungen, andere :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2101.20.92.99.0?
Der Drittlandszollsatz für 2101.20.92.99.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2101.20.92.99.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2101.20.92.99.0?
2101.20.92.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2101.20.92.99.0 im Zolltarif eingeordnet?
2101.20.92.99.0 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus > 210120 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate > 21012092 Zubereitungen, auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate > 2101209299 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2101.20.92.99.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2101.20.92.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18346/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2101.20.92.99.0?
Warennummer 2101.20.92.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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