Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2101.20.98: Zubereitungen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2101.20.98 steht für Zubereitungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6.500 % + EA, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2101.20.98 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2101.20.98
Drittlandszoll
6.500 % + EA
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2101Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
  3. 2101.20Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
  4. 2101.20.98Zubereitungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2101.20.98

HS-Code2101.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2101.20.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6.500 % + EAMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17530/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Zubereitung aus Grüntee, Mate und Aromen. Zubereitung auf der Grundlage von Grüntee, Mate, Zitronengras, Zitronenmyrte, Gojibeeren sowie Aromen. Geschmack des aufgebrühten Teegetränks nach Grüntee, Zitrone und Grapefruit. Zubereitung auf der Grundlage von Tee oder Mate; kein aromatisierter Tee der Position 0902 der KN, da das zugegebene Aroma Glucosesirup enthält, welcher keine Aromatisierung darstellt.

FRBTIFR-BTI-2026-02492Erteilt von FRGültig bis 2029-06-16

Préparation alimentaire, se présentant sous forme de poudre, à base de sucre de canne, poudre de matcha, cannelle et agrumes, destinée à la préparation de boisson chaude ou froide, conditionnée pour la vente au détail en pot de 170 g.

FRBTIFR-BTI-2026-02161Erteilt von FRGültig bis 2029-05-31

Préparation alimentaire à base de thé noir additionné d'épice, d'écorce de fruit et de pétales de fleur, à mélanger avec des décors sucrés en forme de flocon de neige, destinée à la préparation de boissons, conditionnée pour la vente au détail dans une boule en plastique cristal (Polystyrol Crystal Clear) d'un poids net de 60 grammes.

DEBTI4444/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-13

Zubereitung aus Schwarztee und Gewürzen. Zubereitung auf der Grundlage von verschiedenen Schwarzteesorten sowie Kardamomsamen, schwarzem Pfeffer, Kardamomfrüchten, Gewürznelken, Ingwerrhizomstücken und Cassia. Geschmack des aufgebrühten Teegetränks nach Schwarztee und Gewürzen, leicht scharf. Zubereitung auf der Grundlage von Teeblättern; kein aromatisierter Tee der Position 0902 der KN, da die Menge der Zusätze über ein Aromatisieren hinausgeht.

DEBTI1144/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Zubereitung mit grünem Tee. Ein grünes, mit weißen und roten Stückchen durchsetztes Pulver, vorgelegt als Labormuster, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Geruch grasig, grünem Tee entsprechend und leicht nach Kokosnuss und Erdbeere; Geschmack bitter, leicht grasig, nach grünem Tee, süß; Zubereitung: 9 g Pulvermischung sollen in 200 ml Haferdrink eingerührt und kalt oder warm verzehrt werden. Zubereitung auf der Grundlage von Teeblättern.

DEBTI1143/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-05

Zubereitung mit grünem Tee. Ein grünes, mit weißen und gelben Stückchen durchsetztes Pulver, vorgelegt als Labormuster, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Geruch grasig, grünem Tee entsprechend und leicht nach Kokosnuss; Geschmack bitter, leicht grasig, nach grünem Tee; Zubereitung: 7 g Pulvermischung sollen in 200 ml Haferdrink eingerührt und kalt oder warm verzehrt werden. Zubereitung auf der Grundlage von Teeblättern.

FRBTIFR-BTI-2025-08912Erteilt von FRGültig bis 2029-03-02

Préparation pour boisson chaude, de type tisane, à base de feuilles de maté, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 50 g ou en vrac.

FRBTIFR-BTI-2025-07655Erteilt von FRGültig bis 2029-01-12

Préparation pour boisson chaude, de type infusion, à base de maté, aromatisée, conditionnée pour la vente au détail en boite métallique de 90 g.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 20: 1. Instantgetränk aus Tee- und Pflanzenextrakten, bestehend aus Maltodextrin, Grüntee-Extrakt, Schwarztee-Extrakt, Fruktosepulver, Aroma (natürliche Zitronenschale), enthält sowohl zugesetztes Koffein (ca. 52 mg (61 %)) als auch natürlich vorkommendes Koffeinpulver aus den Tee-Extrakten (ca. 33 mg (39 %)), Kardamomsamen-Extrakt, Hibiskusblütenpulver und Malven-Extrakt (Malva Sylvestris). Die Menge (oder Quelle) des Koffeins hat keinen Einfluss auf die Einreihung des Produkts, da das Produkt selbst auf Tee-Extrakten basiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Kapitel 21

1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2101.20.98?

Die Zolltarifnummer 2101.20.98 umfasst Zubereitungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2101.20.98?

Der Drittlandszollsatz für 2101.20.98 beträgt 6.500 % + EA. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2101.20.98?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2101.20.98?

2101.20.98 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2101.20.98 im Zolltarif eingeordnet?

2101.20.98 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus > 210120 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2101.20.98?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2101.20.98 erfasst, zum Beispiel DEBTI17530/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2101.20.98?

KN-Code 2101.20.98 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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