Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2101.30.19: Auszüge, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2101.30.19 steht für Auszüge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5.100 % + 12.700 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2101.30.19 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2101.30.19
Drittlandszoll
5.100 % + 12.700 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2101Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
  3. 2101.30geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
  4. 2101.30.19Auszüge, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2101.30.19

HS-Code2101.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2101.30.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5.100 % + 12.700 EUR DTNMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE21666/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-14

Japanischer Kräutertee "Banno-Cha" Ein Warenmuster und vertrauliche Rezepturangaben wurden vorgelegt. Danach enthält die Mischung im Wesentlichen Getreide, Sennes und Sojabohnen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Weißer Folienbeutel (l = 31 cm, b = 10,5 cm) mit schwarzen und roten asiatischen Schriftzeichen Inhalt: Mischung aus gerösteten Früchten und Samen (vorherrschend), verschiedenen kleingeschnittenen, getrockneten, grünen Blättern sowie Abschnitten (bis zu etwa 4 cm) von braunen und grünlichen Stengeln und kleinen Zweigen; erkannt wurden geröstete Sojabohnen, Hiobstränen, Mais- und Getreidekörner; Röstgeruch und -geschmack deutlich wahrnehmbar Überbrühen mit heißem Wasser und mehrminütiges Ziehen ergibt ein klares, braunes, geschmacklich einem asiatischen Getreidetee bzw. einem schwachen Getreidekaffee vergleichbares Getränk mit deutlichem Röstaroma Geröstetes Kaffeemittel, keine Zichorien

DE20149/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-04

Getreidekaffee, zum Filtern Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Braun-orangefarbener Schlauchfolienbeutel mit der Abbildung von Getreideähren und einer gefüllten Kaffeetasse; aufgedruckt in mehreren Sprachen die Warenbezeichnung "Getreidekaffee, zum Filtern" sowie Angaben u. a. zu den Zutaten, zum Nährwert, zur Zubereitung (20 g in einem Filter mit 1 Liter kochendem Wasser überbrühen) und zur Inhaltsmenge (500 g). Inhalt: Inhomogenes, braunes, in Wasser unlösliches, mittelfeines bis grobes Pulver; Geruch und Geschmack nach Röststoffen, an geröstetes Getreide erinnernd. Anleitungsgemäße Zubereitung ergibt ein handelsübliches Getreidekaffeegetränk. Geröstetes Kaffeemittel, keine geröstete Zichorie

DE19115/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-23

Maishaartee, im Filterbeutel Gemäß Antragsangaben handelt es um eine Mischung aus gerösteten, gemahlenen Pflanzenteilen, im Wesentlichen bestehend aus Maiskörnern, Maishaar und braunem Reis, abgepackt in Filterbeuteln, zum Herstellen eines asiatischen Getreidetees bzw. Getreidekaffees. Geröstetes Kaffeemittel, keine geröstete Zichorie

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 30 19: Hierher gehören auch Körner von entspelzter, nicht gekeimter Gerste, die geröstet worden sind, in Brauereien zum Färben und Würzen von Bier eingesetzt werden, aber auch als Kaffeemittel verwendbar sind.

Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 30: 1. Kaffeezusatz, bestehend aus einem groben braunen Pulver mit bitterem Geschmack, das 93 GHT Farbkaramell und 6 GHT Mineralsalze enthält.

Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 3019: Verordnung (EWG) Nr. 1385/83 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24) (RV L 2723): Körner von entspelzter nicht gekeimter Gerste, die geröstet worden sind, in Brauereien zum Färben und Würzen von Bier eingesetzt werden, aber auch als Kaffeemittel verwendbar sind. Unterposition 2101 3019. Verordnung (EG) Nr. 306/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. L 44/25) (RV L 306/01): 1. Erzeugnis in Pulverform mit der Bezeichnung „Zitronentee“, zur Zubereitung von Tee, mit folgender Zusammensetzung (in GHT): - Zucker: 90,1 - Teeauszug: 2,5 sowie kleine Mengen an Maltodextrin, Citronensäure, Zitronenaroma und Trennmittel. Das Erzeugnis wird nach Verdünnen mit Wasser als Getränk verwendet. …

Kapitel 21

1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2101.30.19?

Die Zolltarifnummer 2101.30.19 umfasst Auszüge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2101.30.19?

Der Drittlandszollsatz für 2101.30.19 beträgt 5.100 % + 12.700 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2101.30.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2101.30.19?

2101.30.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2101.30.19 im Zolltarif eingeordnet?

2101.30.19 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus > 210130 geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2101.30.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2101.30.19 erfasst, zum Beispiel DE21666/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2101.30.19?

KN-Code 2101.30.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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