Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0: Hefen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 steht für Hefen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2102.20.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2102.20.90.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2102Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
  3. 2102.20Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend
  4. 2102.20.90andere
  5. 2102.20.90.00.0Hefen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0

HS-Code2102.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2102.20.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2102.20.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2102.20.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25986/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Spirulina Pulver Getrocknete und pulverisierte Spirulina-Algen unterschiedlicher Species in Form eines feinen grünen Pulvers mit arttypischem Geruch; zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Aufgrund der Art der Herstellung kann von nicht lebenden Mikroorganismen ausgegangen werden. Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, andere als Hefen (Cyanobakterien).

DEBTI28010/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-18

Spirulina-Pulver Feines, dunkelgrünes Pulver mit arteigenem Geruch wie Meeresalgen; das Erzeugnis wird in 25 kg- Einheiten gehandelt. Aufgrund der Herstellung und Anwendung (Nahrungsergänzungsmittel) kann von nichtlebenden Mikroorganismen ausgegangen werden. Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, andere als Hefen (Cyanobakterien).

DEBTI26192/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-05

Spirulina, als Tablette. Kleine, runde, dunkelgrüne Tabletten (Gewicht: 400 mg; Dicke: 4,6 - 5,4 mm) aus Spirulinaalge zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel. Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, andere als Hefen.

DEBTI13741/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-14

Spirulina Pulver Neuerteilung der vZTA DEBTI-23879/19-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung der vZTA DEBTI-23879/19-1 vorgelegten Warenmusters: Getrocknete und pulverisierte Spirulina-Cyanobakterien unterschiedlicher Species in Form eines feinen grünen Pulvers mit arttypischem Geruch. Das Erzeugnis wird zur Herstellung von Nahrungsergänzungs- mitteln, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf gehandelt. Aufgrund der Herstellung kann von nichtlebenden Mikroorganismen ausgegangen werden. Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, andere als Hefen (Cyanobakterien).

DEBTI13374/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-12

Chlorella Pulver Neuerteilung der vZTA DEBTI-23856/19-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung der vZTA DEBTI-23856/19-1 vorgelegten Warenmusters: Getrocknete und pulverisierte Chlorella-Mikroalgen unterschiedlicher Species in Form eines feinen grünen Pulvers mit arttypischem Geruch. Das Erzeugnis wird zur Herstellung von Nahrungsergänzungs- mitteln, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf gehandelt. Aufgrund der Herstellung kann von nichtlebenden Mikroorganismen ausgegangen werden. Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, andere als Hefen (Mikroalgen).

DEBTI29217/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-15

Spirulina Pulver. Neuerteilung von vZTA DEBTI 27595/18-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 27595/18-1 vorgelegten Warenmusters: In etikettiertem Verbundfolienbeutel abgepacktes feines, dunkelgrünes Pulver mit arteigenem Geruch wie Meeresalgen, Spirulinapulver entsprechend. Aufgrund der Herstellung und Anwendung kann von nichtlebenden Mikroorganismen ausgegangen werden. Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, andere als Hefen (Cyanobakterien).

DEBTI29210/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-02

Nahrungsergänzungsmittel; Spirulina, als Tablette. Vorgelegt wurden eine Ablichtung von vier Tabletten und zwei Produktspezifikationen. Danach handelt es sich bei dem Erzeugnis um kleine, runde, dunkelgrüne Tabletten (Gewicht: 400 mg bzw. 500 mg) von Spirulina. Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, andere als Hefen.

DEBTI23879/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-14

Spirulina Pulver Ein Warenmuster und Angaben zur Beschaffenheit und Herstellung lagen vor. Danach handelt es sich um ausschließlich getrocknete und pulverisierte Spirulina-Cyanobakterien unterschiedlicher Species in Form eines feinen grünen Pulvers mit arttypischem Geruch. Das Erzeugnis wird zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf gehandelt. Aufgrund der Herstellung kann von nichtlebenden Mikroorganismen ausgegangen werden. Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, andere als Hefen (Cyanobakterien).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2102

Zu Unterposition 2102 2090: Siehe die Erläuterungen zu Position 2102 des HS, Teil B.

Pos. 2102

Zu Unterposition 2102 20: 1. Tabletten zur menschlichen Ernährung, bestehend aus getrockneten Einzeller-Mikroorganismen (Spirulina Platensis) sowie Siliciumdioxid, Stärke und Magnesiumstearat, die als Trägerstoffe dienen. Anwendung der AV 1 und 6

Pos. 2102

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 2510/97 der Kommission vom 15. Dezember 1997 (ABl. EG Nr. L 345/45) (RV L 2510/97): Hefe (Saccharomyces cerevisae), durch Trocknung zu 95 % inaktiviert. Die Ware wird zur Tierfütterung verwendet. Unterposition 2102 2019 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, dem Wortlaut der KN-Codes 2102, 2102 20 und 2102 2019. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 2102, Absatz 4.

Kapitel 21

1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 umfasst Hefen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2102.20.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2102.20.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2102.20.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0?

2102.20.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2102.20.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2102.20.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform > 210220 Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend > 21022090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2102.20.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2102.20.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25986/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0?

Warennummer 2102.20.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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