Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2102.30.00: Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, zubereitete…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2102.30.00 steht für Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, zubereitete Backtriebmittel in Pulverform. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,1 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2102.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2102.30.00
Drittlandszoll
6,1 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2102Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
  3. 2102.30zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
  4. 2102.30.00Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2102.30.00

HS-Code2102.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2102.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,1 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI59501/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Zubereitetes Backtriebmittel. Bedruckter Original-Papierbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Backpulver mit Reinweinstein; 17 g), zu den Zutaten und zur Anwendung (für 500 g Mehl), je drei Papierbeutel zusätzlich in transparenter Kunststofffolie verschweißt; darin jeweils ein feines weißes Pulver. Zubereitetes Backtriebmittel in Pulverform.

LVBTILV009999-2024-BTI79Erteilt von LVGültig bis 2027-10-05

Irdinātājs konditorejas izstrādājumiem – cepumiem, biskvītiem, vafelēm, pankūkām, kēksiem, u.c – balta, pulverveida viela. Pielietojums – uzlabo izstrādājumu mīkstuma struktūru, nodrošina apjomu gatavajam izstrādājumam. Produkts lietojams dozētos daudzumos, to pievienojot miltiem. Sastāvs – irdinātāji – nātrija bikarbonāts (E500), tetrakāla pirofofāts (E450), kalcija fosfāts (E341); kukurūzas ciete. Iepakojums – papīra maisi ar PE pārklājumu, neto 20 kg

DEBTI26635/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-10

Backpulver Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster), gefüllt mit 18 g eines feinen, weißen Pulvers. Zubereitetes Backtriebmittel in Pulverform.

DEBTI42409/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-03

Zubereitetes Backtriebmittel. Bedruckter Original-Papierbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Backpulver mit Reinweinstein; 17 g), zu den Zutaten und zur Anwendung (für 500 g Mehl), je drei Papierbeutel zusätzlich in transparenter Kunststofffolie verschweißt; darin jeweils ein feines weißes Pulver. Zubereitetes Backtriebmittel in Pulverform.

PLPL-WIT-2006-00822Erteilt von PLGültig bis 2012-12-17

Proszek do pieczenia stanowiący mieszaninę difosforanu disodowego, wodorowęglanu sodu i mąki pszennej.

PLPL-WIT-2005-00882Erteilt von PLGültig bis 2011-09-26

Proszek do pieczenia stanowiący mieszaninę: pirofosforanu dwusodowego, kwaśnego węglanu sodowego, mąki pszennej i oleju roślinnego.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2102

Zu Unterposition 2102 3000: Siehe die Erläuterungen zu Position 2102 des HS, Teil C.

Pos. 2102

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 2510/97 der Kommission vom 15. Dezember 1997 (ABl. EG Nr. L 345/45) (RV L 2510/97): Hefe (Saccharomyces cerevisae), durch Trocknung zu 95 % inaktiviert. Die Ware wird zur Tierfütterung verwendet. Unterposition 2102 2019 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, dem Wortlaut der KN-Codes 2102, 2102 20 und 2102 2019. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 2102, Absatz 4.

Kapitel 21

1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2102.30.00?

Die Zolltarifnummer 2102.30.00 umfasst Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, zubereitete Backtriebmittel in Pulverform. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2102.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 2102.30.00 beträgt 6,1 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2102.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2102.30.00?

2102.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2102.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

2102.30.00 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform > 210230 zubereitete Backtriebmittel in Pulverform. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2102.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2102.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI59501/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2102.30.00?

KN-Code 2102.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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