Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2103.90.90.81: Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2103.90.90.81 steht für Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2103.90.90.81 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2103.90.90.81
Drittlandszoll
7,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2103Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
  3. 2103.90andere
  4. 2103.90.90andere
  5. 2103.90.90.81Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2103.90.90.81

HS-Code2103.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2103.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2103.90.90.8110 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,7 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Türkei0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
China39,7 %Alle übrigen UnternehmenRegulation 0633/21-

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ATBTI2022000491-DECErteilt von ATGültig bis 2025-11-02

Zusammengesetztes Würzmittel, keine Tomaten enthaltend, mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse, in Form eines gelblichen, homogenisierten, feinen, nicht alkoholhaltigen Pulvers mit würzigem Geruch; keine Garnelen enthaltend; aufgemacht in einem lichtdicht verschlossenen Verbundsiegelrandbeutel zu 40 g.

DEBTI904/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-04

Gewürzsalz, Garlic and Herb. Neuerteilung der vZTA DE 1639/15-1. Die Änderungen (gemäß Angaben) bei der Rezeptur und Inhaltsmenge (270 g anstatt 390 g) sind nur unwesentlich. Beschaffenheit des zur vZTA DE 1639/15-1 vorgelegten Warenmusters (in Originalumschließung): Einweg-Gewürzstreuer aus farblosem Kunststoff (ca. 19 x 6,5 cm) mit schwarzem Kunststoffverschluss mit integrierter Streuvorrichtung und aufklappbarem Deckel; etikettiert, mit der Aufschrift "Garlic & Herb Shaker Seasoning", sowie Angaben zu unter anderem Nettogewicht (270 g) und Zutaten. Inhalt: Insgesamt grün erscheinende, trockene, inhomogene Würzmischung; makroskopisch erkennbar sind kristallines Salz mittlerer Körnung, fein geschnittene Küchenkräuter, hellgelbe Knoblauchstückchen, und wenig grob zerkleinerter Pfeffer; Geruch und Geschmack aromatisch, nach Kräutern (vorherrschend Rosmarin und Oregano) und Knoblauch, salzig, leicht pfeffrig. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN, keine Tomaten und kein Mononatriumglutamat enthaltend.

GB500132034Erteilt von GBGültig bis 2007-12-31

LIGHT MAYONNAISE, INGREDIENTS INCLUDE WATER, SOYABEAN OIL, FOOD STARCH, EGG YOLKS, DISTILLED VINEGAR, WHOLE EGG, SALT, REGULAR SPICE 9MUSTARD FLOUR0, POTASSIUM SORBATE, PHOSPHORIC ACID, VITAMIN E, EXTRACT OF PAPRIKA, VITAMIN K. PACKAGED IN 8 X1.89 LITRES

FI40/301/04Erteilt von FIGültig bis 2007-12-31

Muovirasiaan pakattu lievästi currynmakuinen majoneesi, jonka ainekset ovat öljy, etikka, kananmunan keltuainen, omena ja mausteet. Laktoositon ja suolapitoisuus alle 2 %.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2103

Zu Unterposition 2103 90 90: Zu dieser Unterposition gehören Erzeugnisse, die sonst unter Kapitel 22 fallen würden, die zum Kochen zubereitet und zum Trinken ungeeignet geworden sind. Zu dieser Unterposition gehören insbesondere „Kochflüssigkeiten“, die im Volksmund als „Kochwein“, „Kochportwein“, „Kochcognac“ oder „Kochbrandy“ bezeichnet werden. Bei Kochweinen handelt es sich um normale oder entalkoholisierte Weine oder um Mischungen aus beiden, die durch den Zusatz von Salz oder einer Kombination verschiedener Würzmittel (z. B. Salz und Pfeffer) zum Trinken ungeeignet geworden sind. In der Regel enthalten diese Erzeugnisse mindestens 5 g Salz pro Liter.

Pos. 2103

Zu Unterposition 2103 90: 1. „Trasi“ oder „Blachan“ genannte Zubereitungen, die ausschließlich zum Würzen bestimmter orientalischer Gerichte verwendet werden, gewonnen aus Fischen oder Krebstieren, auch miteinander vermischt, in Form von Pasten, die wegen der während der Herstellung eintretenden Zersetzung den Charakter von Waren der Positionen 1604 und 1605 verloren haben. 2. Zusammengesetzte Aromatisierungsmittel aus auf einen gleichbleibenden Aromatisierungswert eingestellten Mischungen i) eines vollständigen Auszuges aus einem Gewürz des Kapitels 9 oder aus einem anderen pflanzlichen Würzstoff (z. B. der Position 0712 oder des Kapitels 12) mit ii) einem für den Verwendungszweck geeigneten Trägerstoff (Kochsalz, Glucose, Getreidemehl, Paniermehl usw.), die, wie Gewürze oder Würzmittel, zur Geschmacksverbesserung von Lebensmittelzubereitungen verwendet werden. 3. …

Pos. 2103

Zu Unterposition 2103 90 90: Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90): Zubereitung in Pulverform zur Herstellung einer Würzsoße für Nudelgerichte durch einfaches Zufügen von Wasser und Milch. Zusammensetzung: - 48 GHT Käsepulver; - 20 GHT Molkepulver; - 8 GHT verschiedene Gewürze und Küchenkräuter; - 6 GHT Buttermilchpulver; - 6 GHT modifizierte Stärke; - 4 GHT Sahnepulver; - 4 GHT Weizenmehl; - 4 GHT verschiedene Geschmackstoffe, einschließlich Kochsalz. Unterposition 2103 9090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 2103, 2103 90 und 2103 90 90. …

Pos. 2103

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteile des FG Hamburg vom 22. Mai 2025, Aktenzeichen 4 K 68/22, 4 K 69/22, 4 K 70/22 und 4 K 71/22: Sog. Rauchsalze auf Grundlage von Rauchkondensat, Kochsalz und Trennmittel, welche Lebensmitteln ein Raucharoma verleihen sollen, und bei denen die olfaktorische Ausrichtung ggü. der aus dem Salzanteil folgenden Geschmackskomponente maßgeblich ist, sind als Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer Riechstoffe, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Unterposition 3302 10 90 und nicht als anderes zusammengesetztes Würzmittel in die Unterposition 2103 90 90 einzureihen.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2103.90.90.81?

Die Zolltarifnummer 2103.90.90.81 umfasst Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2103.90.90.81?

Der Drittlandszollsatz für 2103.90.90.81 beträgt 7,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2103.90.90.81?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2103.90.90.81?

2103.90.90.81 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2103.90.90.81 im Zolltarif eingeordnet?

2103.90.90.81 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf > 210390 andere > 21039090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2103.90.90.81?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2103.90.90.81 erfasst, zum Beispiel ATBTI2022000491-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Gilt für 2103.90.90.81 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 2103.90.90.81 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2103.90.90.81?

TARIC-Code 2103.90.90.81 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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