Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2106.90.55.90: Zuckersirupe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2106.90.55.90 steht für Zuckersirupe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 20.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2106.90.55.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2106.90.55.90
Drittlandszoll
20.000 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2106.90andere
  4. 2106.90.55Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt, andere, Glucose- und Maltodextrinsirup
  5. 2106.90.55.90Zuckersirupe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.90.55.90

HS-Code2106.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2106.90.558 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2106.90.55.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll20.000 EUR DTNMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Kanada0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference
Singapur0 %Tariff preference
TürkeiAnti-dumping/countervailing duty - ControlAnti-dumping/countervailing duty - Control
ChinaCond: A cert: D-008 (01):115.900 % ; A (01):115.900 %Definitive anti-dumping duty
Chile0 %Preferential tariff quota

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
Türkei-Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Decision 0142/96-
ERGA OMNES-Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Information 6602/24-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):115.900 % ; A (01):115.900 %Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd., Liaocheng City, Shandong Province, PRC Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):90.000 % ; A (01):115.900 %Shandong FY Feed Technology Co., Ltd, Binzhou City, Shandong Province, PRC Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):90.000 % ; A (01):115.900 %Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Zouping City, Shandong Province, PRC Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 %Liaoning Biochem Co., Ltd Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 %Be-Long (North) Corporation Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 %Shandong Jujia Biotech Co., Ltd Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 %Taian Havay Chemicals Co., Ltd Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
China115,9 %All other imports originating in the People’s Republic of China Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26624/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Zuckerwarenset, bestehend aus einer Hartkaramelle und einer flüssigen Zuckerware. 2-teiliges Zuckerwarenset, bestehend aus einer transparenten Hartkaramelle in unterschiedlichen Farben, aufgemacht als Lippenstift in einer Kunststoff-Lippenstift-Halterung sowie einer farbigen, süßen, viskosen Flüssigkeit in einer transparenten Kunststofftube mit Drehverschluss. Auf der Umverpackung Angaben zur Warenbezeichnung, zur Geschmacksrichtung, zu den Nährwerten, zu den Inhaltsstoffen sowie zur Inhaltsmenge (25 g). Gewichtsanteil der Hartkaramelle: 20 GHT Gewichtsanteil des Sirups: 80 GHT Bei der flüssigen Zuckerware handelt es sich gemäß den Angaben im Zutatenverzeichnis um einen gefärbten und aromatisierten Glucosesirup, der zum gemeinsamen Verzehr mit der Hartkaramelle bestimmt ist. Es liegt eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) vor, deren Charakter aufgrund des Gewichtsanteils durch den aromatisierten und gefärbten Glucosesirup bestimmt wird. Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Zuckersirup, aromatisiert oder gefärbt, Glucose- und Maltodextrinsirup mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von weniger als 65 % des Nettogewichts.

DEBTI26866/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Lollipop & Gel Candy - Hartkaramelle, kombiniert mit einer flüssigen Zuckerware. Rosa, blaue oder grüne, mit einer viskosen, gefärbten und aromatisierten Flüssigkeit gefüllte Kunststoffflaschen in Gestalt einer Eiswaffel mit orange-farbenem Schraubverschluss, darauf aufgesteckt eine rosa, blaue oder grüne, eiscremeförmige Hartkaramelle unter einer farblosen Kunststoffkappe, zusammen eingeschweißt in Folie mit Aufdruck der Warenbezeichnung und der Angabe zur Geschmacksrichtung (Himbeere, Erdbeere oder Limette), auf einem angebundenen Etikett Angaben zu den Zutaten, zum Nährwert und zum Nettogewicht (52 g). Inhalt (Flüssigkeit): Klare, viskose einem Zuckersirup entsprechende Flüssigkeit; Geruch und Geschmack stark aromatisch. Gewichtsanteil der Hartkaramelle: 39,3 GHT Gewichtsanteil des Sirups (berechnet): 59,7 GHT Bei der flüssigen Zuckerware handelt es sich gemäß den Angaben im Zutatenverzeichnis um einen gefärbten und aromatisierten Glucosesirup, der zum gemeinsamen Verzehr mit der Hartkaramelle bestimmt ist. Es liegt eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor, deren Charakter aufgrund des Gewichtsanteils durch den aromatisierten und gefärbten Glucosesirup bestimmt wird. Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Zuckersirup aromatisiert oder gefärbt, Glucose- und Maltodextrinsirup, ohne Zusatz von Rohr- oder Rübenzucker.

DEBTI27118/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-09

Zuckerwarenset, bestehend aus einem Zuckersirup sowie Hart- und Weichkaramellen. Mehrteilige Warenzusammenstellung aus Zuckerwaren, jeweils in durchsichtigen Plastikbeuteln verpackt, bestehend aus 4 Tütchen mit farbigen Komprimaten in Form von Geistern, Totenköpfen, Kürbissen und Knochen (4 x 10 g), 5 Tütchen Schaumzuckerwaren (Marshmallows) (5 x 3 g), 5 Tütchen Hartkaramellen (mit der Aufschrift "sour Bonbons") (5 x 3 g) sowie 5 Packungen mit einer sirupartigen, durchsichtigen, flüssigen Zuckerware (5 x 10 g). Auf der bunt bedruckten Um- verpackung Angaben zur Warenbezeichnung, zur Geschmacksrichtung, zu den Nährwerten, zu den Inhaltsstoffen sowie zu den Inhaltsmengen (gesamt 120 g). Der Mengenmäßig größte Anteil entfällt auf die flüssige Zuckerware (50 g). Bei der flüssigen Zuckerware handelt es sich gemäß den Angaben im Zutatenverzeichnis und den durchgeführten Analysen um einen aromatisierten Glucosesirup. Es liegt eine Warenzusammen- stellung im Sinne der AV 3 b) vor, deren Charakter aufgrund des Gewichtsanteils durch den aromatisierten Glucosesirup bestimmt wird. Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Zuckersirup, aromatisiert oder gefärbt, Glucose- und Maltodextrinsirup mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von weniger als 65 % des Nettogewichts.

DEBTI23969/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

Lollipop & Gel Candy - Hartkaramelle, kombiniert mit einer flüssigen Zuckerware. Rote, blaue, rosa oder grüne, mit einer viskosen, gefärbten und aromatisierten Flüssigkeit gefüllte, längliche Kunststoffflasche mit weißem Schraubverschluss, darauf aufgesteckt eine rote, blaue, rosa oder grüne, zungenförmige Hartkaramelle unter einer farblosen Kunststoffkappe, zusammen eingeschweißt in Folie mit Aufdruck der Warenbezeichnung, des Nettogewichts (34 g) und der Geschmacksrichtung (Erdbeere, Himbeere, Apfel oder Wassermelone), Angaben zu den Zutaten auf einem extra aufgeklebten Etikett. Gewichtsanteil der Hartkaramelle: 37,4 GHT Gewichtsanteil der Flüssigkeit (berechnet): 62,6 GHT Viskosität der Flüssigkeit: einem Zuckersirup entsprechend Bei der flüssigen Zuckerware handelt es sich gemäß den Angaben im Zutatenverzeichnis um einen gefärbten und aromatisierten Glucosesirup, der zum gemeinsamen Verzehr mit der Hartkaramelle bestimmt ist. Es liegt eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) vor, deren Charakter aufgrund des Gewichtsanteils durch den aromatisierten und gefärbten Glucosesirup bestimmt wird. Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Zuckersirup aromatisiert oder gefärbt, Glucose- und Maltodextrinsirup, ohne Zusatz von Rohr- oder Rübenzucker.

DEBTI4847/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Flüssige Süßware mit Cola-, Himbeer- oder Erdbeeraroma. Bunte Kunststofftube mit einem passenden orangen, roten oder blauen, wieder verschließbaren Deckel und einer angehefteten Produktinformation; darauf aufgedruckt die Warenbezeichnung, die Geschmacksrichtung (Cola, Himbeere und Erdbeere) und die Inhaltsmenge (30 g); darin eine farblose, klare, klebrige, nicht unmittelbar trinkbare, stark viskose Flüssigkeit; Geruch fruchtig, aromatisiert; Geschmack süß, säuerlich, aromatisiert. Saccharosegehalt (HPLC): nicht nachweisbar Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse (abgeleitet): weniger als 10 GHT Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Zuckersirup, aromatisiert oder gefärbt, Glucose- und Maltodextrinsirup mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von weniger als 65 % des Nettogewichts.

HUBTIHU190000-2024-4187946650Erteilt von HUGültig bis 2028-04-15

Ehető élelmiszerkészítmény, ízesített és színezett glükózszirup, amely a 1701 91–1701 99 alszám alá tartozó hozzáadott nád- vagy répacukrot kevesebb, mint nettó 65 tömegszázalék mennyiségben tartalmazó, alkohol és kakaótartalom nélküli termék.

HUBTIHU190000-2024-4470067884Erteilt von HUGültig bis 2028-01-21

A termék cukorszirupot tartalmazó, festékesvödörre emlékeztető, rajzolt figurával díszített műanyag tartályból és műanyag nyeles, festőhengerre emlékeztető színes nyalókából áll. Emberi fogyasztásra szánt élelmiszerkészítmény. A tartályban található cukorszirupot a festőhengerre emlékeztető nyalókával lehet kimártogatni. 5 g nyalóka, 25 g cukorszirup

DEBTI30733/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Lollipop & Gel Candy - Hartkaramelle, kombiniert mit einer flüssigen Zuckerware. Rote, blaue oder grüne, mit einer viskosen, gefärbten und aromatisierten Flüssigkeit gefüllte Kunststoff- flasche mit gelbem Steckverschluss und Halterung für den Lutscher, darauf aufgesteckt eine rote, blaue oder grüne, pinselhaarförmige Hartkaramelle unter einer farblosen Kunststoffkappe, zusammen ein- geschweißt in Folie mit Aufdruck der Warenbezeichnung und der Angaben zur Geschmacksrichtung (Erdbeere, blaue Himbeere, Apfel), zu den Zutaten, zum Nährwert und zum Nettogewicht (gesamt: 34 g). Gewichtsanteil der Hartkaramelle: 42,4 GHT Gewichtsanteil der Flüssigkeit (berechnet): 57,6 GHT Viskosität der Flüssigkeit: einem Zuckersirup entsprechend Bei der flüssigen Zuckerware handelt es sich gemäß den Angaben im Zutatenverzeichnis um einen gefärbten und aromatisierten Glucosesirup, der zum gemeinsamen Verzehr mit der Hartkaramelle vorgesehen ist. Es liegt eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) vor, deren Charakter aufgrund des Gewichtsanteils durch den aromatisierten und gefärbten Glucosesirup bestimmt wird. Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Zuckersirup aromatisiert oder gefärbt, Glucose- und Maltodextrinsirup, ohne Zusatz von Rohr- oder Rübenzucker.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2106

Zu Unterposition 2106 90: 1. Lebensmittelzubereitung zum Verhüten oder Bekämpfen der Fettleibigkeit, enthaltend Kohlenhydrate, Guarmehl, Vitamine, Citronensäure und Farbstoff. 2. Getreidemehlzusatz, enthaltend Vitamin B1, Nicotinsäure, reduziertes Eisen und Weizenmehl, bestimmt als Zusatz in sehr geringer Menge (etwa 0,24 %) für Getreidemehle, um deren Vitamingehalt zu verbessern. 3. Backmittel aus Saccharose, Mono- und Diglyceriden und manchmal Magermilchpulver, bestimmt als Zusatz in unterschiedlichen Mengen (bis zu 15 bis 20 % des Fertigerzeugnisses) zu Mehl oder Teig beim Herstellen von Backwaren. 4. Zubereitungen, die nach Vermischen mit Milch als Getränke verwendet werden, in Form feiner Pulver, die hauptsächlich aus Zuckern, Fruchtpulver, Milchpulver, Calciumphosphat und Vitaminen bestehen. 5. Das Avis wurde gestrichen 6. …

Pos. 2106

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …

Pos. 2106

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 17. September 2015 Rechtssache C-344/14 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 ist dahin auszulegen, dass Aminosäuremischungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die Nahrungszubereitung für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilchproteinallergie verwendet werden, als „Lebensmittelzubereitungen“ in die Position 2106 dieser Nomenklatur einzureihen sind, soweit sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften keine genau umschriebenen therapeutischen und prophylaktischen Eigenschaften aufweisen, deren Wirkung sich auf bestimmte Funktionen des menschlichen Organ …

Pos. 2106

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des FG Hamburg vom 27. Januar 2015, Aktenzeichen 4 K 64/14, Leitsatz: Eine sog. Base, die zu über 99 % aus Fruchtsaftkonzentrat und - neben weiteren Substanzen – zu 0,02 % aus Orangenaroma (ätherische Öle, Riechstoffe) besteht und die – nach der Überführung in den freien Verkehr – mit Wasser und Süßungsmittel vermischt wird, wodurch das fertige Getränk entsteht, ist als andere Lebensmittelzubereitung in die Unterposition 2106 90 und nicht als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 1040 einzureihen. Siehe hierzu auch: Beschluss des BFH vom 17. August 2016, Aktenzeichen VII R 6/15, Auszug: Auch der Verdünnungsgrad, der zur Herstellung des fertigen Getränks erreicht werden muss, ist ein Indiz für die Bedeutung des Riechstoffs. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2106.90.55.90?

Die Zolltarifnummer 2106.90.55.90 umfasst Zuckersirupe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2106.90.55.90?

Der Drittlandszollsatz für 2106.90.55.90 beträgt 20.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2106.90.55.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2106.90.55.90?

2106.90.55.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2106.90.55.90 im Zolltarif eingeordnet?

2106.90.55.90 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 210690 andere > 21069055 Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt, andere, Glucose- und Maltodextrinsirup. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2106.90.55.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2106.90.55.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI26624/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Gilt für 2106.90.55.90 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 2106.90.55.90 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2106.90.55.90?

TARIC-Code 2106.90.55.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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