Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2106.90.92.65: Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2106.90.92.65 steht für Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2106.90.92.65 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2106.90.92.65
Drittlandszoll
12,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2106.90andere
  4. 2106.90.92andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  5. 2106.90.92.65Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.90.92.65

HS-Code2106.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2106.90.928 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2106.90.92.6510 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12,8 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Kanada0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference
Singapur0 %Tariff preference
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Syrien0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
ERGA OMNES-Alle übrigen UnternehmenRegulation 0060/25-
Türkei-Alle übrigen UnternehmenDecision 0142/96-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):34.400 % ; A (01):233.300 %Baolingbao Biology Co. LtdRegulation 0060/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):78.400 % ; A (01):233.300 %Dongxiao Biotechnology Co. LtdRegulation 0060/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):156.700 % ; A (01):233.300 %Sanyuan Biotechnology Co. LtdRegulation 0060/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):152.900 % ; A (01):233.300 %Shandong Xiangchi Jianyuan Bio-Tech Co., Ltd.Regulation 0060/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):152.900 % ; A (01):233.300 %Yusweet Co., Ltd.Regulation 0060/25-
China233,3 %OtherRegulation 0060/25-

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50423/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-02

Tafelsüße mit Erythrit und Sucralose. Weißes, kristallines Pulver aus Erythrit mit Zusatz von Sucralose in Aufmachung für den Einzelverkauf in Standbodenbeuteln mit einem Füllgewicht von 300 g zur Verwendung als Streusüßungsmittel. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke: Nach den Antragsangaben nicht enthalten. Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT; auf Grund der Zusammensetzung und Verwen- dung liegt ein Lebensmittel der Position 2106 der KN und keine Ware des Kapitels 38 der KN vor.

DEBTI50416/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-02

Tafelsüße mit Erythrit und Steviolglycosiden. Weißes kristallines Pulver aus Erythrit mit Zusatz von Steviolglycosiden in Aufmachung für den Einzelverkauf in Standbodenbeuteln mit einem Füllgewicht von 300 g zur Verwendung als Streusüßungsmittel. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke: Nach den Antragsangaben nicht enthalten. Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT; auf Grund der Zusammensetzung und Verwen- dung liegt ein Lebensmittel der Position 2106 der KN und keine Ware des Kapitels 38 der KN vor.

DEBTI51158/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Erythrit mit Zusatz von Inulin zur Verwendung als Tafelsüße. Gemäß Antragsangaben handelt es sich um eine Tafelsüße auf der Grundlage von Erythrit mit Zusatz von Inulin. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (gemäß Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Saccharose oder Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT.

DEBTI21751/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-26

Rapslecithin, als Pulver. Beigefarbenes, feines Pulver. Den Angaben zufolge besteht das Erzeugnis aus Rapslecithin, Süßmolke, Siliciumdioxid und Maltodextrin und wird zu 20 kg in PE-Beuteln gehandelt. Milchfett (gemäß Angaben): 0 bis weniger als 1,5 GHT Saccharose oder Isoglucose (VO (EG) 900/2008): 0 bis weniger als 5 GHT Stärke oder Glucose (VO (EU) 118/2010): 0 bis weniger als 5 GHT Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, kein oder weniger als 1,5 GHT Milchfett und weniger als 5 GHT Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend.

DEBTI12205/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-24

Erythrit mit Zusatz von Inulin, zur Verwendung als Tafelsüße. Vorgelegt wurde ein weißes, in Wasser lösliches, süß schmeckendes, kristallines Pulver, verpackt in einem Probenbeutel. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (gemäß Antragsangaben): nicht enthalten Inulin (gemäß Antragsangaben): weniger als 10 GHT Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, andere, Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT.

DEBTI46807/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Erythrit mit Mönchsfrucht-Extrakt Zubereitung in Form eines weißen, kristallinen Pulvers mit neutralem Geruch und süßem Geschmack. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (gemäß Antragsangaben): nicht enthalten Gehalt an Erythrit (gemäß Antragsangaben): mehr als 90 GHT Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, kein Proteinhydrolysat, Hefeautolysat oder Caseinproteinhydrolysat, keine Calciumcarbonatzubereitung, Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT.

DEBTI35635/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Erythrit mit Zusatz von Stevia und Caramel Zubereitung in Form eines hellbraunen, kristallinen, süß schmeckenden Pulvers. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (gemäß Antragsangaben): nicht enthalten Gehalt an Erythrit (gemäß Antragsangaben): mehr als 90 GHT Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, kein Proteinhydrolysat, Hefeautolysat oder Caseinproteinhydrolysat, keine Calciumcarbonatzubereitung, Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT.

DEBTI588/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-01

Tafelsüße mit Erythrit und Stevia. Weißes, kristallines, süß schmeckendes Erzeugnis, nicht für den Einzelverkauf aufgemacht, gemäß Angaben zum Süßen von Getränken und Speisen vorgesehen. Stärke oder Glucose, Saccharose oder Isoglucose und Milchfett: nach Antragsangaben nicht enthalten. Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Saccharose oder Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend; kein Erzeugnis der Position 2905 der KN, weil der Zuckeralkohol mit einem weiteren Stoff zubereitet worden ist; keine Ware der Position 3824 der KN, weil ausschließlich Stoffe mit Nährwert im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 38 der KN enthalten sind.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2106

Zu Unterpositionen 2106 90 92 und 2106 90 98: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 10 80, dritter Absatz.

Pos. 2106

Zu Unterposition 2106 90: 1. Lebensmittelzubereitung zum Verhüten oder Bekämpfen der Fettleibigkeit, enthaltend Kohlenhydrate, Guarmehl, Vitamine, Citronensäure und Farbstoff. 2. Getreidemehlzusatz, enthaltend Vitamin B1, Nicotinsäure, reduziertes Eisen und Weizenmehl, bestimmt als Zusatz in sehr geringer Menge (etwa 0,24 %) für Getreidemehle, um deren Vitamingehalt zu verbessern. 3. Backmittel aus Saccharose, Mono- und Diglyceriden und manchmal Magermilchpulver, bestimmt als Zusatz in unterschiedlichen Mengen (bis zu 15 bis 20 % des Fertigerzeugnisses) zu Mehl oder Teig beim Herstellen von Backwaren. 4. Zubereitungen, die nach Vermischen mit Milch als Getränke verwendet werden, in Form feiner Pulver, die hauptsächlich aus Zuckern, Fruchtpulver, Milchpulver, Calciumphosphat und Vitaminen bestehen. 5. Das Avis wurde gestrichen 6. …

Pos. 2106

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …

Pos. 2106

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 17. September 2015 Rechtssache C-344/14 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 ist dahin auszulegen, dass Aminosäuremischungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die Nahrungszubereitung für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilchproteinallergie verwendet werden, als „Lebensmittelzubereitungen“ in die Position 2106 dieser Nomenklatur einzureihen sind, soweit sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften keine genau umschriebenen therapeutischen und prophylaktischen Eigenschaften aufweisen, deren Wirkung sich auf bestimmte Funktionen des menschlichen Organ …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2106.90.92.65?

Die Zolltarifnummer 2106.90.92.65 umfasst Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2106.90.92.65?

Der Drittlandszollsatz für 2106.90.92.65 beträgt 12,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2106.90.92.65?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2106.90.92.65?

2106.90.92.65 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2106.90.92.65 im Zolltarif eingeordnet?

2106.90.92.65 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 210690 andere > 21069092 andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2106.90.92.65?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2106.90.92.65 erfasst, zum Beispiel DEBTI50423/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Gilt für 2106.90.92.65 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 2106.90.92.65 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung ERGA OMNES, Türkei, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2106.90.92.65?

TARIC-Code 2106.90.92.65 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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