Zolltarifnummer 2106.90.98: Lebensmittelzubereitungen, andere, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2106.90.98 steht für Lebensmittelzubereitungen, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2106.90.98 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2106.90.98
- Drittlandszoll
- 9.000 % + EA
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.90.98
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9.000 % + EA | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Singapur | 0 % | Tariff preference |
| Alle Drittländer | 18 % | Non preferential tariff quota |
| Vereinigte Staaten | 0.000 % + EA | Non preferential tariff quota |
| Türkei | 0 % | Customs Union Quota |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Granatapfelsirup. Dunkelbraune, klare, sirupöse Flüssigkeit; Geruch vorherrschend brenzlig, nicht fruchtig; Geschmack sauer, brenzlig; nach Rückverdünnen mit Wasser keinem natürlichen Fruchtsaft entsprechend. Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker, HPLC*) 5 GHT oder mehr. *gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9092 der KN, 5 GHT oder mehr Saccharose oder Isoglucose enthaltend; keine Ware der Position 2009 der KN, da die Ware durch einen sensorisch deutlich wahrnehmbaren brenzligen Geschmack den Charakter eines Fruchtsaftkonzentrats verloren hat.
Energiekonzentrat, Geschmack Mango. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Energiekonzentrat mit Kohlenhydraten, Mango, Pflanzenölen und L-Carnitin; 10 x 25 g), zur Zusammensetzung und einer Verzehr- empfehlung (max. acht Portionen täglich); darin längliche Folienschlauchbeutel, gefüllt mit einer gelben, homogenen, zähflüssigen, süß und leicht fruchtig schmeckenden Masse. Saccharose (einschließlich Invertzucker)*: 5 GHT oder mehr * abgeleitet aus den Antragsangaben Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen; 5 GHT oder mehr Saccharose enthaltend.
Isotonisches Sportgetränkekonzentrat mit Zitronengeschmack. Farblose, umlaufend etikettierte Kunststoffflasche mit schwarzem Schraubdeckel; auf der Bande- role aufgedruckt die Warenbezeichnung (isotonisches Energiegetränkekonzentrat) sowie Angaben zu den Zutaten (im Wesentlichen Zucker, Fruchtsaftkonzentrat, Wasser, Mineralstoffe und Aromen), zum Nährwert, zur Dosierung (33 g / 500 ml Wasser) und zur Inhaltsmenge (500 ml). Inhalt: Klare, goldbraune, sirupöse Flüssigkeit; Geruch fruchtig, nach Zitrone; Geschmack süß, sauer, fruchtig; nicht unmittelbar trinkbar; anleitungsgemäße Verdünnung ergibt ein isotonisches Getränk mit Zitronengeschmack. Saccharose (gemäß Antragsangaben): 5 GHT oder mehr Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, 5 GHT oder mehr Saccharose enthaltend, aufgrund der komplexen Zusammensetzung kein aromatisierter oder gefärbter Zuckersirup der Unterposition 2106 9059 der KN.
Lebensmittelzubereitung; Mischung aus Vitamin B12, Folsäure und Süßungsmitteln, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Nahrungsergänzungsmittel). Gehalt an Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte) nach den Antragsangaben 5 GHT oder mehr. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, 5 GHT oder mehr Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Position 3004 der KN, da die Ware nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position aufgemacht ist; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Kompleksa pārtikas piedeva pārtikas produktu ražošanai.
Käsecreme. Vorgelegt wurden eine Produktspezifikation und Angaben zur Zusammensetzung. Demnach handelt es sich um eine Zubereitung aus weniger als 50 GHT Käse sowie Butter, Wasser und weiteren Zutaten zur industriellen Weiterverarbeitung. Milchfett*: mehr als 1,5 GHT Saccharose/Isoglucose*: nicht enthalten Stärke/Glucose*: weniger als 5 GHT * abgeleitet aus Antragsangaben Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 1,5 GHT Milchfett, keine Saccharose oder Isoglucose und weniger als 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend; aufgrund des geringen Käseanteils keine Ware der Position 0406 der KN.
Lebensmittelzubereitung; Mischung von Vitaminen, Mineralstoffen und Aminosäuren, als Pulver in Portionsbeuteln. Die Antragsangaben enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Produktbezeichnung, zum Inhalt (14 Portionsbeutel zu je 5 , 5 g), zur Zusammensetzung, zum Anwendungsgebiet (Nahrungs- ergänzungsmittel) und zur Verzehrempfehlung (täglich ein Portionsbeutel). Milchfett/Milchprotein*: nicht enthalten Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 0 bis weniger als 5 GHT Stärke/Glucose*: mehr als 5 GHT *: gemäß Antragsangaben Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9092 der KN, kein Milchfett und 5 GHT oder mehr Glucose oder Stärke enthaltend; keine Ware der Position 3004 der KN, da das Erzeugnis nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position aufgemacht ist.
Kompleksa pārtikas piedeva pārtikas produktu ražošanai.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 2106 90 92 und 2106 90 98: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 10 80, dritter Absatz.
Zu Unterposition 2106 90: 1. Lebensmittelzubereitung zum Verhüten oder Bekämpfen der Fettleibigkeit, enthaltend Kohlenhydrate, Guarmehl, Vitamine, Citronensäure und Farbstoff. 2. Getreidemehlzusatz, enthaltend Vitamin B1, Nicotinsäure, reduziertes Eisen und Weizenmehl, bestimmt als Zusatz in sehr geringer Menge (etwa 0,24 %) für Getreidemehle, um deren Vitamingehalt zu verbessern. 3. Backmittel aus Saccharose, Mono- und Diglyceriden und manchmal Magermilchpulver, bestimmt als Zusatz in unterschiedlichen Mengen (bis zu 15 bis 20 % des Fertigerzeugnisses) zu Mehl oder Teig beim Herstellen von Backwaren. 4. Zubereitungen, die nach Vermischen mit Milch als Getränke verwendet werden, in Form feiner Pulver, die hauptsächlich aus Zuckern, Fruchtpulver, Milchpulver, Calciumphosphat und Vitaminen bestehen. 5. Das Avis wurde gestrichen 6. …
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 280. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Mai 2026: 1. Backhilfsmittel, das nur Enzyme als aktive Inhaltsstoffe enthält: Warenbeschreibung: Pulverförmige Mischung für die Herstellung von Brot und Gebäck. Die Ware besteht aus Mehl (97,94 GHT), Rapsöl (0,50 GHT) und dem Enzym Amylase (1,56 GHT). Es handelt sich um ein Backhilfsmittel, das dem Mehl in einem Verhältnis von 0,65 bis 1,30 GHT beigemischt wird. Einreihung: Die Ware ist unter Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und aufgrund der Anmerkung 1 h) zu Kapitel 21 sowie des Wortlauts der KN-Codes 3507, 3507 90 und 3507 90 90 dem KN-Code 3507 90 90 als zubereitetes Enzym, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einzureihen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 2106.90.98.15Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT
- 2106.90.98.26von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art, mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr
- 2106.90.98.28mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
- 2106.90.98.30andere
- 2106.90.98.33andere
- 2106.90.98.34von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art, mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr
- 2106.90.98.35mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
- 2106.90.98.36andere
- 2106.90.98.38andere
- 2106.90.98.42mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
- 2106.90.98.43andere
- 2106.90.98.49andere
- 2106.90.98.53von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art
- 2106.90.98.60Calciumcarbonat
- 2106.90.98.69andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2106.90.98?
Die Zolltarifnummer 2106.90.98 umfasst Lebensmittelzubereitungen, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2106.90.98?
Der Drittlandszollsatz für 2106.90.98 beträgt 9.000 % + EA. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2106.90.98?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2106.90.98?
2106.90.98 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2106.90.98 im Zolltarif eingeordnet?
2106.90.98 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 210690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2106.90.98?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2106.90.98 erfasst, zum Beispiel DEBTI5214/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2106.90.98?
KN-Code 2106.90.98 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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