Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0: Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 steht für Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2202.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 22. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2202.10.00.00.0
Drittlandszoll
9,6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 22GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  2. 2202Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009
  3. 2202.10Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen
  4. 2202.10.00.00.0Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0

HS-Code2202.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2202.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2202.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2202.10.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9,6 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28224/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-24

Antragsangaben: kohlenhydrathaltige Flüssigkeit für Sportler mit Maltodextrin und Elektrolyten (Geschmacksrichtung: Zitrone & Minze). Alkohol: nicht enthalten. Zucker und Aromastoffe: enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weiße, opake, leicht viskose Flüssigkeit, süß, schwach säuerlich, leicht citrisch, nach Minze. Aufmachung: 60 ml-Aluminiumfolienbeutel zum Aufreißen. Verzehrempfehlung: 1 Beutel pro Stunde bei sportlicher Belastung. Ohne Bedarf an zusätzlichem Wasser. Nach ihren Beschaffenheitsmerkmalen handelt sich bei der Ware um eine für den menschlichen Genuss geeignete und bestimmte Flüssigkeit. Eine solche Ware ist, auch wenn sie nur in geringen Mengen eingenommen werden soll, als Getränk in das Kapitel 22 der KN einzureihen. Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.

DEBTI20385/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-08

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): trinkfertiges Kohlenhydratgel mit Natrium und einem Verhältnis von Glucose zu Fructose von 1:0,8, in Aufmachung für den Einzelverkauf (60 ml-Folienbeutel zum Aufreißen). Verzehrempfehlung: während der sportlichen Aktivität alle 20 - 30 min. Alkohol: nicht enthalten. Zucker und Aromastoffe: enthalten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: farblose, klare, leicht bewegliche, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit, sehr süß, schwach säuerlich schmeckend. Es handelt sich bei der Ware um eine für den menschlichen Genuss geeignete und bestimmte Flüssigkeit. Derartige Waren sind, auch wenn sie nur in geringen Mengen eingenommen werden sollen, als Getränk in das Kapitel 22 der KN einzureihen. Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.

DEBTI4480/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-02

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erfrischunggetränk mit Aloe Vera, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche). Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Alkohol: nicht enthalten; Zucker und Aromastoffe: enthalten. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-9166/17-1 vorgelegten Warenmusters: lindgrüne, klare, leicht bewegliche Flüssigkeit mit wenigen Stücken Aloe Vera Gel, süß, leicht säuerlich und nach Aloe Vera schmeckend. Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.

DEBTI38711/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-04

Gezuckerte und aromatisierte Flüssigkeit. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Flüssige Süßware in Aufmachung für den Einzelverkauf. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: klare, leicht bewegliche, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit, die je nach Geschmacksrichtung blau (Himbeere), rot (Erdbeere) oder grün-bräunlich (Cola) gefärbt ist, süß, sauer und aromatisiert schmeckend. Aufmachung: etikettiertes Kunststofffläschchen (Höhe ca. 10 cm, Durchmesser ca. 3,8 cm) mit einem Schraubverschluss in Form einer Pump-Sprayvorrichtung, die als Dinokopf aufgemacht ist. Aufschrift (auszugsweise): "Zutaten: Wasser, Glukosesirup, Zucker, Säuerungsmittel E 330, Aroma, Konservierungsstoffe E 211; Nährwertangaben pro 100 g: Kohlenhydrate 35 g, davon Zucker 24 g. Nettoinhalt: 30 g2. Alkohol (gemäß Angaben): nicht enthalten Zucker und Aromastoffe (gemäß Angaben): enthalten Es handelt sich bei der Ware um eine unmittelbar trinkbare, für den menschlichen Genuss bestimmte Flüssigkeit. Sie ist damit als Getränk in das Kapitel 22 der KN einzureihen. Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.

DEBTI35248/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-11

Gezuckerte und aromatisierte Flüssigkeit. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Gezuckerte und aromatisierte Flüssigkeit in einer Plastiksprühflasche. Geschmacksrichtungen: Cola, Apfel, Erdbeere, Blaubeere. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: farblose, klare, leicht bewegliche, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit, süß, sauer und aromatisiert schmeckend. Aufmachung: umlaufend etikettierte Kunststoffflasche mit einer Pump-Sprayvorrichtung mit 56 ml Inhalt. Alkohol (gemäß Angaben): nicht enthalten Zucker und Aromastoffe (gemäß Angaben): enthalten Es handelt sich bei der Ware um eine unmittelbar trinkbare, für den menschlichen Genuss bestimmte Flüssigkeit. Sie ist damit als Getränk in das Kapitel 22 der KN einzureihen. Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.

DEBTI42911/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-18

Erfrischungsgetränk. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Zutaten: natürliches Mineralwasser, Apfelsaft (30 %), Himbeersaft (3 %), Karottensaftkonzentrat (3 %), Kohlensäure. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: hellbraune, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, süß-säuerlich und leicht fruchtig schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten 300 ml Original-Kunststoffflasche mit Schraubverschluss. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten; Zucker und Aroma (gemäß Angabe): enthalten. Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.

DE3695/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-06

Gashewnektar. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Cashewnektar aus Brasilien. Zutaten: Wasser, Cashewsaft (20 %), Säuerungsmittel E330, Aroma, Antioxidationsmittel E300. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Originalkarton mit einem Inhalt von 1 l. Aufschrift, auszugsweise: "dafruta premium Caju". Inhalt: hellgelbe, trübe, leicht bewegliche, süß-säuerlich und fruchtig schmeckende Flüssigkeit. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Ein Saftgehalt von 20 % begründet keinen Ausschluss aus der UPos 2202 10 der KN. Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.

DE3692/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-06

Fruchtsaftgetränk. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Maracuja Fruchtsaftgetränk aus Brasilien; Zutaten: Wasser, Zucker, Maracuja Fruchtmark (mind. 12 %), Säuerungsmittel E330, Aroma, Antioxidationsmittel E300, Farbstoff E160 aii. Aufmachung: Getränkekarton mit einem Inhalt von 1 Liter. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Alkohol (gemäß Angaben): nicht enthalten. Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2202

Zu Unterposition 2202 10 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2202 des HS, Buchstabe A beschriebenen Erfrischungsgetränke. Das Vorhandensein von Antioxidationsmitteln, Vitaminen, Stabilisatoren oder Chinin ändert die Einreihung als Erfrischungsgetränk nicht. Hierher gehören auch flüssige Erzeugnisse aus Wasser, Zucker, Geschmacks- und Aromastoffen, die in kleine Kunststoffkissen abgefüllt und zum häuslichen Herstellen von so genannten Eislutschern durch Gefrieren im Kühlschrank bestimmt sind. Siehe auch die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 22.

Pos. 2202

Zu Unterposition 2202 10: 1. Getränk ohne Kohlensäure mit einem Fruchtsaftgehalt von 21 %, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Es enthält folgende Zutaten: Wasser, Zucker, verschiedene Fruchtsäfte aus Konzentraten (Traube, Zitrone, schwarze Johannisbeere, Apfel, Kirsche, Drachenfrucht), natürliches Aroma, Farbstoff (Karamell E150d) und Ginseng-Extrakt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 2202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EG) Nr. 1224/2003 der Kommission vom 9. Juli 2003 (ABl. EG Nr. L 172/4) (RV L 1224/2003): 1. Nichtalkoholhaltiges Getränk bestehend aus kohlensäurehaltigem Wasser, Saccharose, Glucose, Citronensäure, Taurin (0,4 %), Glucuronolacton (0,24 %), Coffein (0,03 %), Inosit, Vitaminen, Aroma- und Farbstoffen. Es ist als Energiegetränk in 250 ml-Dosen aufgemacht. Unterposition 2202 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 22, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 22 und dem Wortlaut der KN-Codes 2202 und 2202 10 00. Die Tatsache, dass das Erzeugnis u.a. Taurin, Coffein und Vitamine enthält, schließt es nicht von der Unterposition 2202 10 00 aus (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 2202 Teil A), Nr. …

Pos. 2202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomen­klatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernährun …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 umfasst Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2202.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2202.10.00.00.0 beträgt 9,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2202.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0?

2202.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2202.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2202.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009 > 220210 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2202.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2202.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28224/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0?

Warennummer 2202.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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