Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2202.91.00: Wasser, andere, alkoholfreies Bier

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2202.91.00 steht für Wasser, andere, alkoholfreies Bier. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2202.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 22. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2202.91.00
Drittlandszoll
9,6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 22GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  2. 2202Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009
  3. 2202.91alkoholfreies Bier
  4. 2202.91.00Wasser, andere, alkoholfreies Bier

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2202.91.00

HS-Code2202.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2202.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9,6 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2023-03744Erteilt von FRGültig bis 2026-06-27

Boisson de type bière sans alcool (< 0,5% vol) résultant d’un mélange de bière, de limonade et d’arôme sous la forme d’un panaché, conditionnée pour la vente au détail dans un pack en carton de 20 bouteilles de verre de 25 cl.

PLBTIWIT-2018-000788Erteilt von PLGültig bis 2021-07-15

Piwo bezalkoholowe barwy słomkowej, otrzymane w wyniku fermentacji brzeczki piwnej ze słodu jęczmiennego, wody, chmielu i ekstraktu chmielu poddane procesowi dezalkoholizacji i nasyceniu dwutlenkiem węgla. Piwo prezentowane w butelkach szklanych o pojemności 0,5 l.

DEBTI63865/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-15

Alkoholfreies Biermischgetränk. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Alkoholfreies Biermischgetränk, GP 8. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: 0,33 l - Originalglasflasche mit Kronkorken. Aufschrift, auszugsweise: "Zutaten: 50 % alkoholfreies Weizenbier (Wasser, Weizenmalz, Gerstenmalz, Hopfenextrakt, Hefe), 50 % Erfrischungsgetränk mit Grapefruit-Erfrischungsgetränk (Wasser, Grapefruitsaft (5,5 %), Zucker, Zitronensaft, Orangensaft, Kohlensäure, Zitronen- und Orangenextrakt, Säuerungsmittel Citronensäure, Antioxidationsmittel Ascorbinsäure, natürliches Grapefruitaroma, Stabilisator Johannisbrotkernmehl, Farbstoff Beta-Carotin). Alkoholgehalt < 0,5 %vol." Inhalt: Braunorange, trübe, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, einem alkoholfreien Biermischgetränk entsprechend schmeckend. Alkoholgehalt, gemäß Angabe: 0,5 % vol oder weniger. Anderes nichtalkoholhaltiges Getränk, alkoholfreies Bier.

DEBTI63868/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-15

Alkoholfreies Biermischgetränk. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Alkoholfreies Biermischgetränk, GP 8. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: 0,33 l - Originalglasflasche mit Kronkorken. Aufschrift, auszugsweise: "Zutaten: 60 % Zitronenlimonade (Wasser, Zucker, Kohlensäure, Säuerungsmittel Citronensäure, natürliches Aroma), 40 % alkoholfreies Schankbier (Wasser, Gerstenmalz, Hopfenextrakt, Gärungskohlensäure). Alkoholgehalt < 0,5 %vol." Inhalt: Hellgelbe, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, einem alkoholfreien Biermischgetränk entsprechend schmeckend. Alkoholgehalt, gemäß Angabe: 0,5 % vol oder weniger. Anderes nichtalkoholhaltiges Getränk, alkoholfreies Bier.

DEBTI28160/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-04

Alkoholfreies Biermischgetränk. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Alkoholfreies Weißbier mit Zitronensaft. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: 0,33 l - Originalglasflasche mit Kronkorken. Aufschrift, auszugsweise: "Zutaten: 50 % alkoholfreies Schankbier (Wasser, Weizenmalz, Gerstenmalz, Hopfen, Hefe, Gärungskohlensäure), 50 % Erfrischungsgetränk mit Zitronensaft (Wasser, Fructosesirup, Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat, Kohlensäure, Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat, konzentrierter Zitronensaftextrakt, natürliches Aroma, Folsäure, Vitamin B12)." Inhalt: hellgelbe, leicht trübe, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, einem Biermischgetränk entsprechend schmeckend. Aloholgehalt, gemäß Angabe: 0,5 %vol oder weniger. Anderes nichtalkoholhaltiges Getränk, alkoholfreies Bier.

DEBTI28161/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-04

Alkoholfreies Biermischgetränk. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Alkoholfreies Weißbier mit Grapefruitsaft. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: 0,33 l - Originalglasflasche mit Kronkorken. Aufschrift, auszugsweise: "Zutaten: 50 % alkoholfreies Schankbier (Wasser, Weizenmalz, Gerstenmalz, Hopfen, Hefe, Gärungskohlensäure), 50 % Erfrischungsgetränk mit Grapefruitsaft (Wasser, Fructosesirup, Pink Grapefruitsaft aus Pink Grapefruitsaftkonzentrat, Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat, Kohlensäure, Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat, konzentrierter Zitronensaftextrakt, natürliches Aroma, natürlicher Farbstoff Anthocyane, Folsäure, Vitamin B12)." Inhalt: hellbraunrote, trübe, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, einem Biermischgetränk entsprechend schmeckend. Alkoholgehalt, gemäß Angabe: 0,5 % vol oder weniger. Anderes nichtalkoholhaltiges Getränk, alkoholfreies Bier.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2202

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nichtalkoholhaltige Getränke, wie sie in der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel näher bestimmt sind; ausgenommen sind solche, die anderweit erfasst sind, insbesondere in Pos. 2009 oder 2201. A) Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen. Hierher gehören z. B. 1. Gesüßte oder aromatisierte Mineralwässer (natürlich oder künstlich). 2. Getränke, wie Zitronen-, Orangen-, Colagetränke aus gewöhnlichem Trinkwasser, auch gesüßt, aromatisiert mit Säften aus Früchten oder Nüssen, Fruchtessenzen oder zusammengesetzten Auszügen, manchmal auch mit Zusatz von Citronensäure oder Weinsäure. Sie sind häufig mit Kohlendioxid versetzt. Meistens werden sie in Flaschen oder anderen luftdicht verschlossenen Behältnissen gestellt. …

Pos. 2202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EG) Nr. 1224/2003 der Kommission vom 9. Juli 2003 (ABl. EG Nr. L 172/4) (RV L 1224/2003): 1. Nichtalkoholhaltiges Getränk bestehend aus kohlensäurehaltigem Wasser, Saccharose, Glucose, Citronensäure, Taurin (0,4 %), Glucuronolacton (0,24 %), Coffein (0,03 %), Inosit, Vitaminen, Aroma- und Farbstoffen. Es ist als Energiegetränk in 250 ml-Dosen aufgemacht. Unterposition 2202 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 22, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 22 und dem Wortlaut der KN-Codes 2202 und 2202 10 00. Die Tatsache, dass das Erzeugnis u.a. Taurin, Coffein und Vitamine enthält, schließt es nicht von der Unterposition 2202 10 00 aus (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 2202 Teil A), Nr. …

Pos. 2202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomen­klatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernährun …

Pos. 2202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30. März 2010, Rechtssache VII R 35/09. Leitsatz: 1. Die Einreihung eines Erzeugnisses in die Position 2202 KN („andere nichtalkoholhaltige Getränke“) setzt voraus, dass es sich um eine Flüssigkeit handelt, die zum unmittelbaren menschlichen Genuss geeignet und auch bestimmt ist (Rn.8). 2. Lebensmittelzubereitungen, die als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet sind, in flüssiger Form in Trinkfläschchen vertrieben werden und sich unmittelbar zum Trinken eignen, sind in die Position 2202 KN einzureihen, auch wenn sie nach den Empfehlungen des Herstellers nur in kleinen Mengen oder mit einer bestimmten Menge Wasser verdünnt einzunehmen sind (Rn.9) (Rn.12) (Rn.13) (Rn.14). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2202.91.00?

Die Zolltarifnummer 2202.91.00 umfasst Wasser, andere, alkoholfreies Bier. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2202.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 2202.91.00 beträgt 9,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2202.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2202.91.00?

2202.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2202.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

2202.91.00 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009 > 220291 alkoholfreies Bier. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2202.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2202.91.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-03744. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2202.91.00?

KN-Code 2202.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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