Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2204.21.08.00: Wein aus frischen Weintrauben, andere Rebsortenweine

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2204.21.08.00 steht für Wein aus frischen Weintrauben, andere Rebsortenweine. Der Drittlandszollsatz beträgt 32.000 EUR HLT, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2204.21.08.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 22. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2204.21.08.00
Drittlandszoll
32.000 EUR HLT
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 22GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  2. 2204Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009
  3. 2204.21anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
  4. 2204.21.08andere Rebsortenweine
  5. 2204.21.08.00Wein aus frischen Weintrauben, andere Rebsortenweine

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2204.21.08.00

HS-Code2204.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2204.21.088 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2204.21.08.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll32.000 EUR HLTMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Neuseeland0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Vietnam0 %Tariff preference
Singapur0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE14321/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-07

Perlwein. Antragsangaben: Perlwein aus Neuseeland; Alkoholgehalt: 13 %vol; Gesamtsäure: 7,2 g/l; Rebsorte: Sauvignon Blanc. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: hellgelbe, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, einem trockenen Perlwein entsprechend schmeckend; Aufmachung: farblose, etikettierte 0,75 l-Glasflasche mit Schraubverschluss; Etikettaufdruck (auszugsweise): "Villa Maria Lightly Sparkling; Sauvignon Blanc; New Zealand". Kohlensäureüberdruck (aphrometrisch; 20 °C): 1 bar bis weniger als 3 bar. Wein aus frischen Weintrauben, anderer als Schaumwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C, anderer Rebsortenwein.

DE3671/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-26

Perlwein. Antragsangaben: Schaumwein aus Südafrika; Alkoholgehalt: 9,5 %vol; Restsüße: 38 g/l; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche mit Schaumweinstopfen. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelrote, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, schwach süß, säuerlich und nach Rotwein schmeckend; Aufmachung: grüne, etikettierte 0,75 l-Glasflasche mit Schaumweinstopfen aus Kork, der mit einer Agraffe befestigt ist; Etikettaufdruck (auszugsweise): "Cape Jazz Shiraz; Pétillant; 9,5 %vol". Kohlensäureüberdruck (aphrometrisch; 20 °C): 1 bar bis weniger als 3 bar. Bei der Ware handelt es sich nach dem gemessenen Überdruck nicht um einen Schaumwein, sondern um einen Perlwein (vgl. Bezeichnung "Pétillant"). Wein aus frischen Weintrauben, anderer als Schaumwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 2204 10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind, anderer Rebsortenwein.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2204

Zu Unterposition 2204 21 06 bis 2204 21 09: Hierher gehören: 1. Wein in Flaschen mit Schaumweinstopfen, soweit er nicht der Begriffsbestimmung für Schaumwein der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 22 entspricht; 2. Wein in anderen Umschließungen als Flaschen mit Schaumweinstopfen, mit einem Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20º C. Als Schaumweinstopfen im Sinne dieser Unterposition gelten die der nachstehenden Abbildung entsprechenden Stopfen aus Kork sowie ähnliche Stopfen aus Kunststoff. „Schaumweinstopfen“

Pos. 2204

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Gesamttrockenstoff, der Alkoholgehalt und der Gehalt an flüchtiger Säure (berechnet als Essigsäure) sind nach den im Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 2676/90 der Kommission vom 17. September 1990 (ABl. Nr. L 272/1) festgesetzten Analysemethoden zu ermitteln. Zu dieser Position gehört auch geharzter Wein (Retsina-Wein).

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2204.21.08.00?

Die Zolltarifnummer 2204.21.08.00 umfasst Wein aus frischen Weintrauben, andere Rebsortenweine. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2204.21.08.00?

Der Drittlandszollsatz für 2204.21.08.00 beträgt 32.000 EUR HLT. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2204.21.08.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220421. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2204.21.08.00?

2204.21.08.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2204.21.08.00 im Zolltarif eingeordnet?

2204.21.08.00 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 > 220421 anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger > 22042108 andere Rebsortenweine. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2204.21.08.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2204.21.08.00 erfasst, zum Beispiel DE14321/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2204.21.08.00?

TARIC-Code 2204.21.08.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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