Zolltarifnummer 2206.00: Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2206.00 steht für Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
2206.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 22. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2206.00
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 22GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
- 2206Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2206.00Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2206.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
ALCOHOLIC BEVERAGE MADE USING A FERMENTED APPLE WINE OF A HIGH ALCOHOLIC CONTENT(18% ACOHOL BY VOLUME) TO WHICH WATER IS ADDED DILUTING THE SOLUTION CREATING A LOWER ALCOHOL PRODUCT. FLAVOURINGS ARE ADDED AND THE BEVERAGE THEN CARBONATED. FIANL ALCOHOLIC STRENGTH IS 4% ALCOHOL BY VOLUME. PRODUCT PUT UP FOR RETAIL SALE AND PACKAGED IN 330ML CANS. DECORATED WITH THE COMAPNY LOGO, COLOUR DEPENDANT ON THE FLAVOUR OF BEVERGAE IN THE CAN. A WHITE BACKGROUND SURROUNDS THE LOGO COVERING MOST OF THE AVAILABLE SPACE ON THE SIDE OF THE CAN.
Mischgetränk aus Wein und Bier. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bier mit Wein, gegorenes Getränk aus 50% Weißwein (Sauvignon Blanc) und 50% Lagerbier; Zutaten: Wein, Wasser, Malz, Hopfen, Hefe, Schwefeldixoid; Alkoholgehalt: 6,5 %vol. Mischung gegorener Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen.
Biermischgetränk. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Biermischgetränk aus Exportbier, Apfelwein und Apfelsaft. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: gelbe, leicht trübe, kohlensäurehaltige Flüssigkeit; Geschmack: säuerlich, fruchtig, spritzig, nach Bier; Aufmachung: braune, etikettierte 0,33 l-Glasflasche mit Kronkorken. Etikettaufddruck (auszugsweise): "Biermischgetränk aus Exportbier und Apfelweingetränk; Alk. 4,7% Vol." Alkoholgehalt: mehr als 0,5 %vol Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen.
Mischgetränk aus Wein und Wasser. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischgetränk aus handelsüblichem Roséwein der Traubensorte Zinfandel und entmineralisiertem Wasser, mit Sucralose gesüßt und mit 1,8-2 g / l Kohlendioxid versetzt; Alkoholgehalt: 5,5 %vol; Handelseinheit: 750 ml-Flasche mit Schraubverschluss. Bei der Ware handelt es sich nicht um einen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Wein. Eine Einreihung in die Position 2205 kommt daher nicht in Betracht. Mischung eines gegorenen Getränks und eines nicht alkoholischen Getränks, anderweit weder genannt noch inbegriffen.
Mischgetränk aus Bier und Limonade. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Biermischgetränk aus 50% Hefe-Weizenbier und 50% Grapefruit-Erfrischungsgetränk; Alkoholgehalt: 2,5 %vol. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: orangebraune, trübe, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, schwach süß, bitter, nach Grapefruit und nach Bier schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten, farblosen 0,33 l-Glasflasche mit Kronkorken. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Hefeweizen-Mix, Grapefruit; Zutaten: Weizenbier (Wasser, Weizenmalz, Gerstenmalz, Hopfenextrakt, Hefe), Wasser, Grapefruitsaft, Zucker, Zitronensaft, Orangensaft, Kohlensäure, Zitronen- und Orangenextrakt, Citronensäure, Ascorbinsäure, natürliches Aroma, Farbstoff, Stabilisator". Mischung eines gegorenen Getränks und eines nicht alkoholischen Getränks, anderweit weder genannt noch inbegriffen, schäumend.
Wino owocowe o zawartości alkoholu od 9% do 14% obj. otrzymane m.in. w wyniku fermentacji alkoholowej soku jabłkowego, bez dodatku destylowanego alkoholu etylowego, dosłodzone, barwione (karmel, czerwień koszenilowa) z dodatkiem sorbinianu potasu.
Napój winopodobny o zawartości alkoholu od 9% do 14% obj. otrzymany m.in. w wyniku fermentacji alkoholowej soku jabłkowego, bez dodatku destylowanego alkoholu etylowego, dosłodzony, barwiony (karmel, czerwień koszenilowa) z dodatkiem sorbinianu potasu.
Fermentirana alkoholna pijača, izdelana iz mešanice: - fermetirane alkoholne pijače – piva in - brezalkoholne osvežilne pijače z mešanico arom (aloa vere, ruma in ingverja), v obliki prozorno rdeče tekočine. Pijača vsebuje 4 vol.% alkohola. Pakirano v steklenice s kronskim zamaškom po 0,33 l.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2206 0010: Siehe die Zusätzliche Anmerkung 9 zu Kapitel 22. Zu Unterpositionen 2206 0031 und 2206 0039: Wegen des Begriffs „schäumend“ siehe die Zusätzliche Anmerkung 10 zu Kapitel 22. Wegen des Begriffs „Schaumweinstopfen“ in der genannten Zusätzlichen Anmerkung siehe die Erläuterungen zu Unterposition 2204 21 06 bis 2204 21 09, letzter Absatz.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1676/89 der Kommission vom 13. Juni 1989 (ABl. EG Nr. L 164/7) (RV L 1676/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Artikel 1 Eine Flasche aus Glas, die 0,7 Liter Reiswein (Saké) enthält, eine kleine Karaffe aus Porzellan und drei Trinkschälchen, ebenfalls aus Porzellan, alles zusammen verpackt in einem Karton, sind wie folgt in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen: – der Reiswein (Saké) zu KN - Code: 2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. …
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 280. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Mai 2026: Warenbeschreibung: Alkoholisches Getränk mit einem Alkoholgehalt von 4,7 % vol, hergestellt aus einer vergorenen Mischung (Wasser, Glukosesirup und Apfelsaftkonzentrat), Zucker, Kohlendioxid, Zitronensäure, natürlichem Apfelsaftaroma, Konservierungsmittel und Farbstoff. Der Alkohol im Endprodukt stammt aus der Fermentation der Mischung aus Glukosesirup und Apfelsaft (60 % des Alkohols aus der Gärung von Glukosesirup und 40 % des Alkohols aus der Gärung von Apfelsaft). Einreihung/Begründung: Die Ware ist als Apfelwein in die Position 2206 einzureihen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 7. Mai 2008 in der Rechtssache C-150/08 (Siebrand BV), siehe Erläuterungen zur Position 2208, Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen (GE – EuGH). Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 4. März 2026 in der Rechtssache T-691/24: Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 des Rates vom 16. Oktober 2014 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2206.00?
Die Zolltarifnummer 2206.00 umfasst Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2206.00?
Für 2206.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 2206.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2206.00?
2206.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2206.00 im Zolltarif eingeordnet?
2206.00 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2206.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2206.00 erfasst, zum Beispiel GBBTI504444964. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2206.00?
HS-Unterposition 2206.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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