Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2301.20.00.00.0: Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2301.20.00.00.0 steht für Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2301.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 23. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2301.20.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 23RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  2. 2301Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln
  3. 2301.20Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren
  4. 2301.20.00.00.0Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2301.20.00.00.0

HS-Code2301.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2301.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2301.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2301.20.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18689/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-06

Antragsangaben: Muschelfleischmehl, gewonnen aus dem zerkleinerten Fleisch der neuseeländischen Grünlippmuschel (Perna canaliculus), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Verwendungszweck: Einsatz in Tierfutterindustrie. Verpackungseinheit: Gebinde zu 20 bzw. 25 kg. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

DEBTI18604/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-06

Antragsangaben: Muschelfleischmehl, gewonnen aus dem zerkleinerten Fleisch der neuseeländischen Grünlippmuschel (Perna canaliculus), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Verwendungszweck: Einsatz in Tierfutterindustrie. Verpackungseinheit: Gebinde zu 20 bzw. 25 kg. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

DEBTI18696/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-06

Antragsangaben: Muschelfleischmehl, gewonnen aus dem zerkleinerten Fleisch der neuseeländischen Grünlippmuschel (Perna canaliculus), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Verwendungszweck: Einsatz in Tierfutterindustrie. Verpackungseinheit: Gebinde zu 10, 20 bzw. 25 kg. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

DEBTI20323/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-07

Antragsangaben: Muschelfleischmehl GlycOPlus (Art.-Nr. 76850) in 20-kg-Kartons. Verwendungszweck: Einsatz in der Tiernahrung. Für den menschlichen Verzehr nicht geeignet. Zusammensetzung: Fleischmehl der Grünlippmuschel bzw. Grünschalmuschel (Perna canaliculus) 100 %. Beschaffenheit des Warenmusters: hellbraunes, feines Pulver mit intensivem Fischgeruch. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

DE17214/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-17

Muschelpulver als Tierfutter Antragsangaben: Muschelfleischmehl (Art. 76860). Das Muschelfleischmehl wird aus dem zerkleinerten Fleisch der neuseeländischen Grünlippmuschel (Perna canaliculus) gewonnen. Das Produkt ist für den menschlichen Verzehr nicht geeignet. Verwendungszweck: Einsatz in Tiernahrung. Verpackungseinheit: Kartons zu 20,- kg netto. Beschaffenheit des Warenmusters: hellbraunes, feines Pulver mit intensivem Fischgeruch. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

DE18872/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-16

Muschelpulver als Tierfutter Antragsangaben: Muschelfleischmehl (Art.-Nr. 76846) in 10 kg bzw 20 kg (netto) Kartons. Verwendungszweck: Einsatz in Tiernahrung. Für den menschlichen Verzehr nicht geeignet. Zusammensetzung: Fleischmehl der Grünlippmuschel bzw. Grünschalmuschel (Perna canaliculus) 100 %. Beschaffenheit des Warenmusters: hellbraunes, feines Pulver mit intensivem Fischgeruch. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

DE22365/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-10

Fischmehl zur Tierfütterung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Peru Fischmehl 67 %. In Futtermittelqualität. Einzelfuttermittel. Nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Nicht zur Verfütterung an Wiederkäuer bestimmt. Zur Herstellung von Fischfutter. Rohprotein 67 %. Erzeugnis, das beim Verarbeiten ganzer Fische oder von Fischteilen anfällt, dem Öl teilweise entzogen und dem Presssaft wieder zugesetzt worden sein kann. Hilfs- und Zusatzstoffe: Antioxidantien zur Haltbarmachung und Fließhilfsmittel. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelbraunes und leicht grünliches, feines Pulver mit intensivem Geruch nach Fisch in einem Klarsichtmusterbeutel. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, ungenießbar.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2301

Zu Unterposition 2301 2000: Fischmehl dieser Unterposition wird im Allgemeinen durch Behandeln von Fischen oder Fischabfällen mit Dampf und durch Pressen, Trocknen, Mahlen und ggf. Agglomerieren zu Pellets hergestellt. Nicht hierher gehört Fischmehl, das zur menschlichen Ernährung geeignet ist (Unterposition 0305 1000).

Kapitel 23

1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung (RV E2301000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist (RV F2301000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2301.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2301.20.00.00.0 umfasst Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2301.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2301.20.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2301.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 230120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2301.20.00.00.0?

2301.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2301.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2301.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER > 2301 Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln > 230120 Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2301.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2301.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18689/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2301.20.00.00.0?

Warennummer 2301.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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