Zolltarifnummer 2302.40.02: Kleie und andere Rückstände, mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 2302.40.02 steht für Kleie und andere Rückstände, mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 44.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2302.40.02 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 23. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2302.40.02
- Drittlandszoll
- 44.000 EUR TNE
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 23RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
- 2302Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten
- 2302.40von anderem Getreide
- 2302.40.02Kleie und andere Rückstände, mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2302.40.02
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 44.000 EUR TNE | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Zentralamerika | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben: Reisspelzen, bzw. Reishülsen bzw. Reishüllen. Hellbraune, naturbelassene Reisspelzen/Reisschalen ohne weitere Be- oder Verarbeitung. Die Ware wurde durch ein Foto veranschaulicht. Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten, von Reis mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger.
Reiskleie Antragsangaben: Reiskleie bestehend aus den Randschichten und dem Keim des Reiskorns, beim Schleifen und Polieren von Cargoreis anfallend. Die Reiskleie ist durch thermische Behandlung stabilisiert und kann bis zu 5 % Calcium-Carbonat als technisches Hilfsmittel enthalten, ohne weitere Zutaten oder Zusatzstoffe. Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigebraunes, faseriges, feines Pulver, einer fein vermahlenen Kleie entsprechend. Stärkegehalt (gemäß Angabe): 35 GHT oder weniger. Aschegehalt (gemäß Angabe): mehr als 1,6 GHT. Die Ware erfüllt nicht die Kriterien der Anm 2 A Kap 11. Sie ist damit der Pos 2302 der KN zuzuordnen. Kleie und andere Rückstände vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide, hier von Reis mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger
Reiskleie Antragsangaben: Reisschleifmehl bestehend aus den Randschichten und dem Keimling des Reiskorns, beim Schleifen und Polieren von Parboiled und Non-Parboiled Cargoreis anfallend. Die Reiskleie kann bis zu 5 % Calcium-Carbonat als technisches Hilfsmittel enthalten, weitere Zutaten oder Zusatzstoffe werden nicht zugesetzt. Sie findet Verwendung bei der Herstellung von Mischfuttermitteln. Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigebraunes, faseriges, feines Pulver, einer fein vermahlenen Kleie entsprechend. Stärkegehalt (gemäß Angabe): 35 GHT oder weniger. Aschegehalt (gemäß Angabe): mehr als 1,6 GHT. Die Ware erfüllt nicht die Kriterien der Anm 2 A Kap 11. Sie ist damit der Pos 2302 der KN zuzuordnen. Kleie und andere Rückstände vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide, hier von Reis mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 2302 1010 bis 2302 4090: Zu diesen Unterpositionen gehören auch sog. Futtermehle und Nachmehle, die nicht die in der Anmerkung 2 A) zu Kapitel 11 festgesetzten Bedingungen hinsichtlich des Stärke- und Aschegehalts erfüllen. Die Bestimmung des Stärkegehaltes ist nach Anlage I Ziffer 1 der Dritten Richtlinie der Kommission vom 27. April 1972 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysenmethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln vorzunehmen (siehe Erl. (NEH) zu Position 2309). Für die Ermittlung des Aschegehaltes gelten die nachstehenden Bestimmungen: Apparatur 1. Analytische Waage mit der Möglichkeit 0,1 mg abzulesen, analytischer Gewichtssatz. 2. Elektrisch beheizter Muffelofen mit Temperaturregelung und -anzeige und ausreichendem Luftdurchzug. 3. …
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung (RV E2301000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist (RV F2301000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2302.40.02?
Die Zolltarifnummer 2302.40.02 umfasst Kleie und andere Rückstände, mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2302.40.02?
Der Drittlandszollsatz für 2302.40.02 beträgt 44.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2302.40.02?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 230240. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2302.40.02?
2302.40.02 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2302.40.02 im Zolltarif eingeordnet?
2302.40.02 steht in dieser Hierarchie: 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER > 2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten > 230240 von anderem Getreide. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2302.40.02?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2302.40.02 erfasst, zum Beispiel DEBTI47959/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2302.40.02?
KN-Code 2302.40.02 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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