Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2304.00: Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder…

Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026

Die Zolltarifnummer 2304.00 steht für Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2304.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 23. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2304.00
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 23RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  2. 2304Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
  3. 2304.00Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2304.00

HS-Code2304.006 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Third country duty
Russische Föderation50 %Third country duty

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstsoya2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2304

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Nicht hierher gehören Schalen von Sojabohnen, auch gemahlen, die der Ölextraktion nicht unterworfen wurden (Pos. 2308). Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN)

Pos. 2304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Ölkuchen und andere feste Rückstände von der Gewinnung von Sojaöl durch Pressen, durch Ausziehen mit Lösungsmitteln oder durch Zentrifugieren. Diese Rückstände bilden ein wertvolles Tierfutter. Hierher gehört auch nichttexturiertes, entfettetes Sojabohnenmehl zur Verwendung für die menschliche Ernährung. Die Rückstände dieser Position können in Form von Kuchen, Schrot oder Pellets (siehe „Allgemeines“ der Erläuterungen zu diesem Kapitel) vorliegen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Öldraß (Pos. 1522). b) Eiweißkonzentrate, aus entfettetem Sojamehl durch Entzug bestimmter Bestandteile gewonnen und als Zusatz für Lebensmittelzubereitungen bestimmt, und texturiertes Sojabohnenmehl (Pos. 2106).

Pos. 2304

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Entfettetes Sojabohnenmehl, mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von ungefähr 50 %, hergestellt dadurch, dass getrocknete Sojabohnen enthülst und einer Heißdampfbehandlung unterworfen werden, mit anschließender Lösungsmittelextraktion und Vermahlung. Das Mehl ist nicht texturiert und kann sowohl für die menschliche Ernährung als auch in Tierfuttermitteln verwendet werden. 2. Sojabohnenflocken, entfettet, ungetoastet und nicht texturiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.

Pos. 2304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1271/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. L 325/1) (RV L 1271/11): Erzeugnis in Pulverform, beige, mit folgender Zusammensetzung (GHT): Lebensmittel/Ballaststoffe 66,1 (davon Rohfasern 15,2) Eiweiße 18,8 Feuchtigkeit 7,5 Asche 2,3 Fett 0,2 Das Erzeugnis besteht aus festen pflanzlichen Rückständen, die aus Sojabohnen gewonnen werden, denen das Öl und ein Teil der Eiweiße entzogen wurde und die anschließend getrocknet und gemahlen wurden. Das Erzeugnis weist die Merkmale von nichttexturiertem Mehl auf. Das Erzeugnis fällt als Nebenprodukt bei der Herstellung von Sojaeiweißkonzentraten und -isolaten an und weist daher einen verringerten Eiweißgehalt auf. Das Erzeugnis wird als Zusatz für Lebensmittelzubereitungen und Futtermittel verwendet. Es ist in Säcken zu 25 kg verpackt. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2304.00?

Die Zolltarifnummer 2304.00 umfasst Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2304.00?

Der Drittlandszollsatz für 2304.00 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2304.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 230400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2304.00?

2304.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2304.00 im Zolltarif eingeordnet?

2304.00 steht in dieser Hierarchie: 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER > 2304 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2304.00?

Zu 2304.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 2304.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 2304.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff soya). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2304.00?

HS-Unterposition 2304.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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