Zolltarifnummer 2306.50.00.00.0: Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus…
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 2306.50.00.00.0 steht für Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Kokosnüssen (Kopra). Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2306.50.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 23. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2306.50.00.00.0
- Drittlandszoll
- Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 23RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
- 2306Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305
- 2306.50aus Kokosnüssen (Kopra)
- 2306.50.00.00.0Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Kokosnüssen (Kopra)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2306.50.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Israel | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Third country duty |
| Russische Föderation | 50 % | Third country duty |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kokosmehl, teilentölt (bio); Verpackung: in 20 bzw. 25 kg-Säcken. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: cremefarbenes, feines, leicht süß und nach Kokosnuss schmeckendes Pulver. Es liegt ein Kokosnussmehl vor, welches aus teilentfettetem Kokosnussfleisch gewonnen wurde. Mehle dieser Art sind als Rückstand der Ölgewinnung anzusprechen. Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305, aus Kokosnüssen (Kopra).
Mehl aus dem Rückstand der Kokosölgewinnung. Antragsangaben: Kokosmehl. Herstellung: Getrocknete Kokosnussfleischraspeln werden zur Kokosölgewinnung gepresst. Der zurückbleibende teilentölte Presskuchen wird fein vermahlen und verpackt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: weißer, bedruckter 250-g-Originalbeutel, in Aufmachung für den Einzelverkauf, darin cremefarbenes, feines, leicht süß und nach Kokosnuss schmeckendes Pulver. Nach Angaben auf der Verpackung enthält das Pulver 12 GHT Fett. Es liegt ein Kokosnussmehl vor, welches aus teilentfettetem Kokosnussfleisch gewonnen wurde. Mehle dieser Art sind als Rückstand der Ölgewinnung anzusprechen. Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305, aus Kokosnüssen (Kopra).
Rückstand der Kokosölgewinnung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): fester Rückstand aus der Kokosölproduktion. Zur Zusammensetzung und Herstellung wurden vertrauliche Angaben vorgelegt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: cremefarbene bis gräuliche, bei Raumtemperatur feste, krümelige Masse mit einem Geruch nach Kokosnuss. Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305, aus Kokosnüssen (Kopra).
Mehl aus dem Rückstand der Kokosölgewinnung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kokosnussmehl aus fein gemahlenem, teilentöltem Kokosnussfleisch (Presskuchen). Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: cremefarbenes, feines, süßlich und nach Kokosnuss schmeckendes Pulver. Es liegt ein Kokosnussmehl vor, welches aus teilentfettetem Kokosnussfleisch gewonnen wurde. Mehle dieser Art sind als Rückstand der Ölgewinnung anzusprechen. Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305, aus Kokosnüssen (Kopra).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2306 50: 1. Entfettetes, unbehandeltes Kokosnusspulver mit einem Fettgehalt von 12,4 GHT, das aus reifen Kokosnüssen (nicht Kopra) hergestellt wird. Bei der Herstellung wird jede Kokosnuss zunächst von der Schale befreit und die weißen Nusskerne von ihrer braunen Außenhaut getrennt. Anschließend werden die Nusskerne gewaschen, geschnitten und für 45 Minuten bei max. 40 °C getrocknet. Die Ölextraktion erfolgt ohne Lösungsmittel, in nur einem einzigen, kalten Schritt. Das Produkt ist ein gelblich-weißes, feines, klebriges Pulver mit einem Geruch nach Kokosnuss und cremigem Geschmack. Es wird im Einzelhandel in 500-g-Packungen angeboten und in der Lebensmittelindustrie oder im Haushalt für verschiedene glutenfreie und ballaststoffreiche Backwaren (z. B. Brot, Kuchen und Torten) verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung (RV E2301000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist (RV F2301000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2306.50.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 2306.50.00.00.0 umfasst Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Kokosnüssen (Kopra). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2306.50.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 2306.50.00.00.0 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2306.50.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 230650. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2306.50.00.00.0?
2306.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2306.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
2306.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER > 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305 > 230650 aus Kokosnüssen (Kopra). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2306.50.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2306.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5896/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2306.50.00.00.0?
Warennummer 2306.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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