Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0: Zitrustrester
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0 steht für Zitrustrester. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2308.00.40.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 23. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2308.00.40.10.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 23RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
- 2308Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2308.00Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2308.00.40Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)
- 2308.00.40.10Zitrustrester
- 2308.00.40.10.0Zitrustrester
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Israel | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben: Zitrusfruchtzellen. Die Ware ist zum Verzehr und zur Herstellung von Fruchtsäften und Nektaren geeignet. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Trester, Zitrustrester.
Antragsangaben: Zitrusfruchtzellen. Die Ware ist zum Verzehr und zur Herstellung von Fruchtsäften und Nektaren geeignet. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Trester, Zitrustrester.
Antragsangaben: Orangenzellen. Die Ware ist zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften bestimmt. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Trester, Zitrustrester.
Antragsangaben: Orangenzellen. Die Ware ist zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften bestimmt. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Trester, Zitrustrester.
Antragsangaben: Orangenzellen. Die Ware ist zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften bestimmt. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Trester, Zitrustrester.
Antragsangaben: Zitrusfruchtzellen. Die Ware ist zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften bestimmt. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Trester, Zitrustrester.
Zitronenzellen, pasteurisiert, gefroren. Antragsangaben: Zitronenzellen. Zur Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Trester, Zitrustrester.
Orangenzellen, aseptisch abgepackt oder gefroren. Antragsangaben: Orangenzellen. Bei dem Material handelt es sich um den Rückstand der Siebung beim Abpressen des Orangensafts. Zur Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Orangefarbene, Fruchtfleisch enthaltende Masse ohne Flüssigkeit. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Trester, Zitrustrester.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2308 0040: Zum Trester gehören z.B. auch so genannte „Orangenzellen“, das sind Erzeugnisse aus Orangenteilen, die beim Auspressen der Orangen zunächst in den Saft gelangen und später abgesiebt werden und die fast keine Anteile von Fruchtfleisch oder Fruchtsaft enthalten, sondern zum größten Teil aus Zellhäuten und Albedo bestehen. Diese Erzeugnisse sind als Zusatz zu rückverdünnten Orangensäften oder Limonaden bestimmt.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorausgesetzt, dass sie nicht von Positionen mit genauerer Warenbezeichnung erfasst werden und dass sie zur Fütterung von Tieren geeignet sind, gehören zu dieser Position pflanzliche Stoffe und Abfälle sowie Rückstände und Nebenerzeugnisse, die bei der industriellen Verarbeitung von pflanzlichen Stoffen (Gewinnen bestimmter Bestandteile) anfallen. Zu dieser Position gehören z. B.: 1) Eicheln und Rosskastanien. 2) Entkörnte Maiskolben, Maisstengel und Maisblätter. 3) Möhrenkraut und Rübenblätter. 4) Gemüseschalen (Erbsen- und Bohnenschoten usw.). 5) Abfälle von Früchten (Schalen und Kerngehäuse von Äpfeln, Birnen usw.) und Trester (vom Pressen von Weintrauben, Äpfeln, Birnen, Zitrusfrüchten usw.), auch wenn sie zum Gewinnen von Pektin verwendet werden. 6) Rückstände vom Schälen der Senfsaat. …
Zu Unterposition 2308 00: 1. Rückstand von der Reinigung von Maniokwurzeln vor deren Pelletieren, bestehend aus Teilen der Maniokwurzel und Sand (etwa 44 %), die beim Waschen und Bürsten der Wurzeln abgelöst worden sind. 2. Rückstand von der Reinigung von Rapssamen vor dem Ausziehen des Öls, bestehend aus meist zerbrochenen Rapssamen mit einem hohen Anteil (etwa 50 %) an fremden Pflanzensamen und verschiedenen anderen Verunreinigungen, zur Verwendung für die Tierfütterung.
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung (RV E2301000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist (RV F2301000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0?
Die Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0 umfasst Zitrustrester. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2308.00.40.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 2308.00.40.10.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2308.00.40.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 230800. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0?
2308.00.40.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2308.00.40.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
2308.00.40.10.0 steht in dieser Hierarchie: 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER > 2308 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 230800 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 23080040 Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester) > 2308004010 Zitrustrester. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2308.00.40.10.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2308.00.40.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49349/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0?
Warennummer 2308.00.40.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.