Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2309.90.51: Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich…

Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026

Die Zolltarifnummer 2309.90.51 steht für Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend, Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):102.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2309.90.51 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 23. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2309.90.51
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):102.000 EUR TNE
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 23RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  2. 2309Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
  3. 2309.90andere
  4. 2309.90.51Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend, Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2309.90.51

HS-Code2309.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2309.90.518 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):102.000 EUR TNEMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vietnam0 %Tariff preference
Alle Drittländer7 %Non preferential tariff quota
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile76.500 EUR TNETariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2025SOL1114Erteilt von ESGültig bis 2028-09-10

Pienso completo en polvo para alimentación de aves ornamentales especialmente crías de psitácidas. Sin productos lácteos. Contenido en almidón superior al 30% en peso. Se presenta para su venta al por menor en tarro de 800g. Concebido para alimentación de aves.

DEBTI26193/24-4Erteilt von DEGültig bis 2028-09-01

Antragsangaben: Vogelfutter für Wild- und Gartenvögel, u. a. mit Saaten, Getreide und Vitaminen. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt ist Bestandteil eines Verkaufsdisplay, das zusätzlich sechs weitere Artikel aus dem Bereich Vogelfutter umfasst. Eine gemeinsame Einreihung der verschiedenen Vogelfutter als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da keine Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt und die verschiedenen Futtersorten keinen gemeinsamen Bedarf befriedigen. Stärke in der Ware (laut Angabe): mehr als 30 GHT. Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere einschließlich Vormischungen, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEBTI26193/24-2Erteilt von DEGültig bis 2028-09-01

Antragsangaben: Vogelfutter, Knödel für Gartenvögel, u.a. mit Getreide, Ölen, Fetten und Früchten. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt ist Bestandteil eines Verkaufsdisplay, das zusätzlich sechs weitere Artikel aus dem Bereich Vogelfutter umfasst. Eine gemeinsame Einreihung der verschiedenen Vogelfutter als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da keine Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt und die verschiedenen Futtersorten keinen gemeinsamen Bedarf befriedigen. Stärke in der Ware (laut Angabe): mehr als 30 GHT. Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere einschließlich Vormischungen, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEBTI26193/24-3Erteilt von DEGültig bis 2028-09-01

Antragsangaben: Vogelfutter, Knödel für Gartenvögel, u. a. mit Getreide, Ölen, Fetten und Insekten. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt ist Bestandteil eines Verkaufsdisplay, das zusätzlich sechs weitere Artikel aus dem Bereich Vogelfutter umfasst. Eine gemeinsame Einreihung der verschiedenen Vogelfutter als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da keine Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt und die verschiedenen Futtersorten keinen gemeinsamen Bedarf befriedigen. Stärke in der Ware (laut Angabe): mehr als 30 GHT. Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere einschließlich Vormischungen, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEBTI26193/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-01

Antragsangaben: Vogelfutter für Wild-/Gartenvögel, u. a. mit Getreide, Saaten, Datteln und Garnelen. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt ist Bestandteil eines Verkaufsdisplay, das zusätzlich sechs weitere Artikel aus dem Bereich Vogelfutter umfasst. Eine gemeinsame Einreihung der verschiedenen Vogelfutter als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da keine Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt und die verschiedenen Futtersorten keinen gemeinsamen Bedarf befriedigen. Stärke in der Ware (laut Angabe): mehr als 30 GHT. Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere einschließlich Vormischungen, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEBTI24050/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-18

Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aus Fischfutter und Wasseraufbereiter. Diese Auskunft bezieht sich auf die Ware "Fischfutter" der Warenzusammenstellung. Antragsangaben zum Fischfutter: Alleinfuttermittel für Zierfische. Stärke (laut Angaben): mehr als 30 GHT. Milcherzeugnisse (laut Angaben): keine enthalten. Die Zusammenstellung von Fischfutter und Wasseraufbereiter bildet keine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) der KN. Die Waren sind daher getrennt in die KN einzureihen. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere einschließlich Vormischungen, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

FRBTIFR-BTI-2024-05833Erteilt von FRGültig bis 2027-10-30

Préparation alimentaire pour animaux, destinée aux canaris, se présentant sous forme de graines, conditionnée pour la vente au détail en sac de 800g ou 2,5kg.

NLBTI2024-0468-2Erteilt von NLGültig bis 2027-08-15

Diervoeding met -volgens opgave onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor het voederen van kippen; - staafvormige beige korrels; - tarwemeel; - koolzaadolie; - gedroogde meelworm; - oregano; - glucose; - gemalen pinda’s; - een nettogewicht van 453 gram. Aangeboden in een kleinhandelsverpakking in de vorm van een zak.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2309

Zu Unterposition 2309 90: 1. „Brotmehl“ aus getrockneten und gemahlenen Brotabfällen, für die menschliche Ernährung ungeeignet, bestimmt für die Tierfütterung. 2. Mischung aus etwa gleichen Anteilen an Vitaminen der Pos. 2936 und Weizenkleie, zur Verwendung als Zusatz zu Futtermitteln. 3. Erzeugnisse zum Herstellen von Futtermitteln, die Dinatriumhydrogenorthophosphat, Calciumhydrogenorthophosphat und Magnesiumhydrogenorthophosphat enthalten und aus leicht gebranntem Dolomit durch Behandeln mit Phosphorsäure und sodann mit Natronlauge gewonnen werden. 4. Futtermittelzusatz, bestehend aus gezüchteten rohen Lactobazillen, standardisiert auf 1 x 109 Bazillen, mit Stärke als Trägerstoff, zum Gebrauch als Schutz gegen tierische Darmerkrankungen und zum Verbessern der Verdauung. 5. Zubereitung in Pulverform, Cholinchloridpulver enthaltend (ungefähr 50 GHT), zur Verwendung in Tierfutter. 6. …

Pos. 2309

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (siehe

Pos. 2309

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH)) bis (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 509/92 der Kommission vom 28. Februar 1992 (ABl. EG Nr. L 55/80) (RV L 509/92), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 173.5a) 1. Erzeugnis, bestehend aus einer Mischung aus Rückständen von der Maisstärkegewinnung (etwa 40 GHT), Rückständen von der Maiskeimölgewinnung (etwa 30 GHT), wobei die Maiskeime durch Nassmüllerei gewonnen wurden, und Rückständen von der Alkoholgewinnung aus Mais („corn distillers“; etwa 30 GHT), mit den folgenden analytischen Merkmalen, bezogen auf den Trockenstoff: 173.6a) ¾ Stärke (ermittelt gemäß der Methode in Anhang III, Teil L der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission) 18, GHT ¾ Protein (Stickstoff x 6,25; ermittelt gemäß der Methode in Anhang III, Teil C der Verordnung (EG) Nr. …

Kapitel 23

1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung (RV E2301000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist (RV F2301000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2309.90.51?

Die Zolltarifnummer 2309.90.51 umfasst Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend, Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2309.90.51?

Der Drittlandszollsatz für 2309.90.51 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):102.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2309.90.51?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 230990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2309.90.51?

2309.90.51 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2309.90.51 im Zolltarif eingeordnet?

2309.90.51 steht in dieser Hierarchie: 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER > 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art > 230990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2309.90.51?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2309.90.51 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2025SOL1114. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2309.90.51?

KN-Code 2309.90.51 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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