Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2403.11.00.00.0: Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen, Wasserpfeifentabak…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2403.11.00.00.0 steht für Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen, Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel. Der Drittlandszollsatz beträgt 74,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2403.11.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 24. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2403.11.00.00.0
Drittlandszoll
74,9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 24TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  2. 2403Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen
  3. 2403.11Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
  4. 2403.11.00.00.0Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen, Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2403.11.00.00.0

HS-Code2403.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2403.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2403.11.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2403.11.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll74,9 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Neuseeland0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE22575/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-24

Etwa 9,5 x 6 x 2,5 cm große Pappfaltschachtel, die im Wesentlichen mit Minzeblättern, dem Produktnamen "afzal"; "Authentic Flavoured Molasses", der Geschmackssorte "Mint" dem Hersteller "Soex India", den Components:"Best Quality Tobacco - Molasses -Natural Flavour" und einer Wasserpfeife bedruckt ist. Im Inneren der Schachtel befindet sich ein farbig gestalteter Folienbeutel, der mit diversen Schriftzügen "afzal" bedruckt und mit zerkleinerten, faserigen, holzigen, ockerfarbenen Pflanzenteilen (Stengel und Blätter) befüllt ist. Die schwach nach Tabak und aromatisch nach Minze riechenden Pflanzenteile (Tabakbestandteile sind nachweisbar) sind mit einem sehr geringen Anteil an Glycerin befeuchtet. Zusätzlich befinden sich in der Schachtel vier handelsübliche Mundstücke aus Kunststoff, die beim Konsum der Wasserpfeife auf den "Rauchschlauch" gesteckt werden. Die Ware soll nach den Antragsangaben in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten werden und ist in verschiedenen Packungsgrößen (50g, 100g, 250g, 500g und 1000g) in Faltschachteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Wasserpfeifentabk im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 24, der zum Rauchen in Wasserpfeifen geeignet ist.

DE17400/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-09

Nach den Angaben des Antragstellers und den hier durchgeführten Untersuchungen handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24. Der sog. Alghadir-Wasserpfeifentabak besteht aus zerkleinertem Tabak, der mit Molasse, Glycerin und Natural Flavour durchtränkt ist. Die lt. Antragsangaben in verschiedenen Geschmacksrichtungen angebotene Ware ist in Dosen und Faltschachteln -in unterschiedlichen Packungsgrößen- für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen enthält die Ware das Feuchthaltemittel Glycerin, wobei der festgestellte Glyceringehalt deutlich über 5 GHT liegt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24.

DE8432/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-20

Nach den Angaben des Antragstellers und den hier durchgeführten Untersuchungen handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24. Das Erzeugnis besteht aus zerkleinertem Tabak, der mit Molasse, Preservatives, Zucker, Glycerin und Flavour durchtränkt ist. Der in verschiedenen Geschmacksrichtungen angebotene Wasserpfeifentabak ist nach den ergänzenden Angaben des Antragstellers in Folienbeuteln abgepackt und in Dosen und Faltschachteln -in unterschiedlichen Packungsgrößen- für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen enthält die Ware das Feuchthaltemittel Glycerin, wobei der festgestellte Glyceringehalt deutlich über 5 GHT liegt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24.

DE16592/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-09-05

Nach den Angaben des Antragstellers und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24. Das Erzeugnis besteht aus zerkleinertem Tabak, der mit Molasse, Frucht-Extrakt, Zucker, Glycerin und Flavour durchtränkt ist. Der in verschiedenen Geschmacksrichtungen (z.B. Orange, Lemon, Erdbeere usw.) angebotene Wasserpfeifentabak ist nach den ergänzenden Angaben des Antragstellers in Folienbeuteln abgepackt und in Dosen -in unterschiedlichen Packungsgrößen- für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2403

Zu Unterposition 2403 11 00: Siehe die Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24 und die Erläuterungen zu Unterposition 2403 11 des HS.

Pos. 2403

Zu Unterposition 2403 11: Zu dieser Unterposition gehören, unter anderem, Wasserpfeifentabake bestehend aus einer Mischung von Tabak und Melassen oder Zuckern, die mit Früchten, Glycerin, aromatischen Ölen und Extrakten geschmacklich verfeinert werden (z. B. „Meassel“ oder „Massel“). Hierher gehören auch Wasserpfeifentabake, die keine Melassen oder Zucker enthalten (z. B. „Tumbak“ oder „Ajami“). Allerdings sind tabakfreie Erzeug­nisse für Wasserpfeifen von dieser Unterposition ausgeschlossen (z. B. „Jurak“) (Unterposition 2403 99). Gängige Bezeichnungen für Wasserpfeifen sind: „Narguile“, „Argila“, Boury“, „Gouza“, „Hookah“, „Shisha“ oder „Hubble-Bubble“.

Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2403.11.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2403.11.00.00.0 umfasst Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen, Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2403.11.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2403.11.00.00.0 beträgt 74,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2403.11.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240311. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2403.11.00.00.0?

2403.11.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2403.11.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2403.11.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen > 240311 Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2403.11.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2403.11.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE22575/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2403.11.00.00.0?

Warennummer 2403.11.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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