Zolltarifnummer 2403.91.00.00: Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2403.91.00.00 steht für Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2403.91.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 24. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2403.91.00.00
- Drittlandszoll
- 16,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 24TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
- 2403Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen
- 2403.91"homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak
- 2403.91.00.00Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2403.91.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 16,6 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein sog. Zigarrenumblatt "JJDE/JJEU". Die Ware ist in einer etwa 171 x 50 mm großen, luftdicht verschlossenen Verpackung aus Aluminiumfolie verpackt, die im Wesentlichen mit den Markennamen "JUICY", "Zigarrenumblatt aromatisiert", Gesundheitshinweisen, dem Ursprungsland "Made in Philippines" sowie dem jeweiligen Flavour (Geschmacksrichtung) bedruckt ist. Innen befinden sich zwei einzeln auf einer Kunststoffrolle aufgewickelte und mit einer Kunststofffolie verpackte, etwa 113 x 54 mm große, dunkelbraune Blätter aus homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak (fein zerkleinerter Tabak auf einer Zellulosefolie), die aromatisiert sind. Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen Erzeugnisse werden vom Endverbraucher (ähnlich einem Zigarettenpapier) zur Herstellung oder zum zusätzlichen Umwickeln von Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak.
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine etwa 115 mm lange, an den Enden geschlossene Kunststoffröhre, mit abbschraubbarem Endstück die mit einer Kunststofffolie luftdicht verschlossen ist. Die Kunststofffolie ist im Wesentlichen mit den Schriftzügen "Kingpin", einem Gesundheits-/Warnhinweis sowie dem jeweiligen Flavour (Geschmacksrichtung) bedruckt. Innen befinden sich drei auf einer Kunststoffrolle aufgewickelte und jeweils mit einer Kunststofffolien-Zwischenlage verpackte, etwa 102 x 50 mm große, dunkelbraune Blätter aus homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak (fein zerkleinerter Tabak auf einer Zellulosefolie), die aromatisiert sind. Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen Erzeugnisse werden vom Endverbraucher (ähnlich einem Zigarettenpapier) zur Herstellung oder zum zusätzlichen Umwickeln von Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine etwa 115 mm lange, an den Enden geschlossene Kunststoffröhre mit abschraubbarem Endstück, die mit einer Kunststofffolie luftdicht verschlossen ist. Die Kunststofffolie ist im Wesentlichen mit den Schriftzügen "Cyclones", einem Gesundheits-/Warnhinweis sowie dem jeweiligen Flavour (Geschmacksrichtung) bedruckt. Innen befindet sich eine konisch geformte, ca. 105 mm lange Hülse aus homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak (fein zerkleinerter Tabak auf einer Zellulosefolie), die am Mundstück mit einem eingerollten Papierstück oder einem Holzstück als "Filter" versehen ist. Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen sog. Cyclones werden vom Endverbraucher (ähnlich einem Zigarettenpapier) zur Herstellung von z.B. Zigarillos oder Zigaretten verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen etwa 11,5 cm langen, geschlossenen Kunststoffzylinder (Durchmesser max. 3,2 cm) mit Stülpdeckel, der vollständig in einer bedruckten Folie eingeschweißt ist. Die Folie ist im Wesentlichen mit den Schriftzügen "CYCLONES Pre Rolled Cigar Cone", der jeweiligen "Geschmacksrichtung/Flavour" (hier: Blue und Purple), "kingsize", "2 per tube" sowie Gesundheits-/Warnhinweisen, Importeur-Informationen und dem Ursprungsland bedruckt. Im Inneren befinden sich zwei etwa 10,5 cm lange, konisch geformte "Hülsen", die aus einem aufgerollten und verklebten Blatt aus homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak bestehen. Die aromatisierte Hülse ist am "Mundende" mit einem in die Hülse eingeklebten, aufgerollten Papiereinsatz ("Filter"/Mundstück) ausgestattet. Zusätzlich befindet sich im Inneren eine klarsichtige Kunststoffröhre als "Stopfer". Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen Erzeugnisse werden vom Endverbraucher (vergleichbar mit einer ungefüllten Zigarettenhülse) zur Herstellung oder zum zusätzlichen Umwickeln von Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten verwendet. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird durch die "Hülsen" bestimmt. Der Charakter der Hülse wird durch das verarbeitete Blatt aus homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.
Tabac reconstitué de type fibre cellulosique se présentant sous la forme de feuillet destiné à la fabrication de papier à cigarettes ou cigarillos ou cigares.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein sog. Zigarrenumblatt ("JJDE/JJEU"). Die Ware ist in einer etwa 171 x 50 mm großen, luftdicht verschlossenen Verpackung aus Aluminiumfolie verpackt, die im Wesentlichen mit den Markennamen "JUICY", "Zigarrenumblatt aromatisiert", Gesundheitshinweisen, dem Ursprungsland sowie dem jeweiligen Flavour (Geschmacksrichtung) bedruckt ist. Innen befinden sich zwei einzeln auf einer Kunststoffrolle aufgewickelte und mit einer Kunststofffolie verpackte, etwa 113 x 54 mm große, dunkelbraune Blätter aus homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak (fein zerkleinerter Tabak auf einer Zellulosefolie), die aromatisiert sind. Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen Erzeugnisse werden vom Endverbraucher (ähnlich einem Zigarettenpapier) zur Herstellung oder zum zusätzlichen Umwickeln von Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak.
Etwa 115 mm lange, an den Enden geschlossene Kunststoffröhre mit abschraubbarem Endstück, die mit einer Kunststofffolie luftdicht verschlossen ist. Die Kunststofffolie ist im Wesentlichen mit den Schriftzügen "Cyclones", einem Gesundheits-/Warnhinweis sowie dem jeweiligen Flavour (Geschmacksrichtung) bedruckt. Innen befindet sich eine konisch geformte, ca. 105 mm lange Hülse aus homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak (fein zerkleinerter Tabak auf einer Zellulosefolie), die am Mundstück mit einem eingerollten Papierstück oder einem Holzstück als "Filter" versehen ist. Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen sog. Cyclones werden vom Endverbraucher (ähnlich einem Zigarettenpapier) zur Herstellung von z.B. Zigarillos oder Zigaretten verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.
Etwa 115 mm lange, an den Enden geschlossene Kunststoffröhre, mit abbschraubbarem Endstück die mit einer Kunststofffolie luftdicht verschlossen ist. Die Kunststofffolie ist im Wesentlichen mit den Schriftzügen "Kingpin", einem Gesundheits-/Warnhinweis sowie dem jeweiligen Flavour (Geschmacksrichtung) bedruckt. Innen befinden sich drei auf einer Kunststoffrolle aufgewickelte und jeweils mit einer Kunststofffolien-Zwischenlage verpackte, etwa 102 x 50 mm große, dunkelbraune Blätter aus homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak (fein zerkleinerter Tabak auf einer Zellulosefolie), die aromatisiert sind. Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen Erzeugnisse werden vom Endverbraucher (ähnlich einem Zigarettenpapier) zur Herstellung oder zum zusätzlichen Umwickeln von Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2403 91 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 2403 des HS, erster Absatz Ziffer 6.
1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2403.91.00.00?
Die Zolltarifnummer 2403.91.00.00 umfasst Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2403.91.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 2403.91.00.00 beträgt 16,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2403.91.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2403.91.00.00?
2403.91.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2403.91.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
2403.91.00.00 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen > 240391 "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2403.91.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2403.91.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI34333/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2403.91.00.00?
TARIC-Code 2403.91.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.