Zolltarifnummer 2501.00.99.00.0: Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2501.00.99.00.0 steht für Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien), anderes, anderes, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 2.600 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2501.00.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2501.00.99.00.0
- Drittlandszoll
- 2.600 EUR TNE
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
- 2501Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser
- 2501.00Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser
- 2501.00.99anderes
- 2501.00.99.00.0Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien), anderes, anderes, anderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2501.00.99.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2.600 EUR TNE | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: LED Himalaya Salz Teelicht; aus einem Kunststoffkorpus und einer LED-Brennstelle aus Kunststoff, Batteriefach und Ein-/Ausschalter sowie einem natürlichen, handgefertigten Himalaya-Salzstein (Abmessungen: ca. 3,8 x 3,8 x 2 cm). Warenbeschaffenheit: LED-Licht (Durchmesser ca. 4 cm, Höhe ca. 2 cm) mit Batterie, Ein-/Ausschalter und einzelner LED aus Kunststoff, darauf liegend ein rosafarbener Salzkristall in Form eines dreieckigen Prismas mit unregelmäßig geformten Flächen, in einem Kunststoffbehältnis mit Etikett ("LED Teelicht, Himalaya-Salz, inklusive Batterien") verpackt. Befund: Salz und reines Natriumchlorid. Zusammengesetzte Ware aus einem Salzkristall und einem LED-Sockel (elektrisches Gerät mit eigener Funktion), bei der in Anwendung der AV 3b) insbesondere im Hinblick auf die Beschaffenheit für die Verwendung der Salzkristall als charakterbestimmend angesehen wird.
Angaben: Luer-Lock Einweg-Spülspritze mit Natriumchlorid (0,9 %) zum Spülen von Wunden und Zugängen in Krankenhäusern und Arztpraxen; zum Einmalgebrauch, dampfsteril, außen unsteril. Warenbeschaffenheit: Farblose, klare Flüssigkeit in einer 10 ml-Luer-Lock-Spritze abgefüllt, umverpackt in einer farblosen Kunststofffolie mit der Aufschrift "Nur zum Spülen. Nicht für den Sterilbereich". Befund: anderes Salz und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung
Angaben: Luer-Lock Einweg-Spülspritze mit Natriumchlorid (0,9 %); zum Spülen von Wunden und Zugängen in Krankenhäusern und Arztpraxen; zum Einmalgebrauch, gamma-steril/steril. Warenbeschaffenheit: Farblose, klare Flüssigkeit in einer 10 ml-Luer-Lock-Spritze abgefüllt, umverpackt in einer Blisterverpackung mit der Aufschrift "Sterisets Saline 0,9 % NaCl; ausschließlich zum Spülen". Befund: anderes Salz und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung
Angaben: Handelsbezeichnung: Kristallsalz Himalaya, gemahlen - Warenart: natürlicher Rohstoff als Salz in kristalliner Form / gemahlen in Gebinden von 20 bis 50 kg - Verwendungszweck: unverändert 1:1 als Fütterungssalz und Lebensmittelsalz. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Teilprobe): schwach rötlich-orangefarbenes, mit dunkleren Partikeln durchsetztes, feinkristallines Pulver - Analyse: Trockenmasse (105°C): 99,9 %; Natriumchlorid (AAS (Na) / bez. auf Trockenmasse): < 97 %; Chlorid-Nachweis: positiv. Befund: Nach dem Ergebnis der Untersuchung besteht die Ware aus dem natürlichen Mineral Halit [Steinsalz, Natriumchlorid (NaCl)]. Die Ware ist zolltariflich nicht als Speisesalz anzusehen, da sie die Anforderungen des Codex-Standards für Speisesalz (150-1985) hinsichtlich des Mindestgehaltes an Natriumchlorid (nicht weniger als 97% in der Trockenmasse) nicht erfüllt. Außerdem steht der Einreihung als Speisesalz die weitere Verwendungszweck-Angabe "Fütterungssalz" entgegen. Hinweise: Die Ware wurde hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif begutachtet. Der Befund entbindet nicht von der Verpflichtung, bei der Einfuhr die lebensmittelrechtlichen und sonstigen die Verkehrsfähigkeit der Ware betreffenden Bestimmungen zu beachten. -
Angaben: Handelsbezeichnung: Kristallsalz Himalaya - Warenart: natürlicher Rohstoff als Salz in kristalliner Form / in roher Form als Salzbrocken von 500 g bis 1.500 kg - Verwendungszweck: unverändert 1:1 als Fütterungssalz und Lebensmittelsalz. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Teilprobe): überwiegend rötlich-orangefarbene, unregelmäßig geformte, kristalline, harte, kleine Gesteinsbrocken - Analyse: Trockenmasse (105°C): 99,9 %; Natriumchlorid (AAS (Na) / bez. auf Trockenmasse): < 97 %; Chlorid-Nachweis: positiv. Befund: Nach dem Ergebnis der Untersuchung besteht die Ware aus dem natürlichen Mineral Halit [Steinsalz, Natriumchlorid (NaCl)]. Die Ware ist zolltariflich nicht als Speisesalz anzusehen, da sie die Anforderungen des Codex-Standards für Speisesalz (150-1985) hinsichtlich des Mindestgehaltes an Natriumchlorid (nicht weniger als 97% in der Trockenmasse) nicht erfüllt und sie entgegen der Verbrauchererwartung eine gesteinsbrockenförmige äußere Beschaffenheit aufweist. Der Verbraucher erwartet nach hiesiger Auffassung bei Speisesalz ein feinkristallines Pulver oder ein grobkristallines Granulat (Körnung). Außerdem steht der Einreihung als Speisesalz die weitere Verwendungszweck-Angabe "Fütterungssalz" entgegen. Hinweise: Die Ware wurde hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif begutachtet. Der Befund entbindet nicht von der Verpflichtung, bei der Einfuhr die lebensmittelrechtlichen und sonstigen die Verkehrsfähigkeit der Ware betreffenden Bestimmungen zu beachten. -
Warenzusammenstellung - Knabberstick mit verchromtem Halter. Gegenstand dieser vZTA ist der Salz-Mineralstein auf dem Halter. Die Warenzusammenstellung besteht aus einem verchromten Halter, darauf aufgesteckt zwei Holzfrüchte, ein Nagestein und ein Salz-Mineralstein, gemeinsam verblistert auf einem bunt bedruckten Pappstreifen mit Hasenfoto, einer Aufmachung für den Einzelverkauf entsprechend. Aufdruck (in verschiedenen Sprachen, Auszug): "TRIXIE. Knabber-Stick. Befriedigt den natürlichen Nagetrieb. Zum Einhängen in den Käfig. Nach dem Abnagen kann der Stick auch als Früchte-Halter genutzt werden." Angaben des Antragstellers zum Salz-Mineralstein (als Zutreffend unterstellt): Salz-Mineralstein, gefärbt nach EU-Richtlinien, ohne Zusatz von Aromen, bestehend aus Salz. Inhaltsstoffe: Natrium 40 %, Phosphor 0,08 %. Beschaffenheit des Salz-Mineralsteins: grüner, 3 x 1,5 cm großer Zylinder mit Loch, augenscheinlich aus gepresstem Salz. Die Inhaltsstoffe entsprechen einem Mineralsalzgemisch mit Natriumchlorid als Hauptbestandteil. Nagen und Fressen ist keine besondere Tätigkeit und die Warenzusammenstellung befriedigt keinen speziellen Bedarf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) zum Zolltarif. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung müssen daher getrennt eingereiht werden. Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, anderes.
Angaben: Warenart: Salz-Mineralstein in Aufmachung für den Einzelverkauf für Heimtiere (Hasen, Hamster, Kaninchen und andere Kleinnager) - Herstellung: kalt gepresstes Salz-Mineralgemisch - Sonstiges: Artikel-Nr. 6000. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein kleiner, quaderförmiger, aufhäng- barer Original-Karton mit u.a. dem Aufdruck "TRIXIE - PRO fit - 2 Salz-Mineralsteine mit Halter - MINERAL-FUTTERMITTEL - Zusammensetzung: Mineralstoffe, gefärbt nach EG-Richtlinien - Inhaltsstoffe: Natrium: 40 %; Phosphor: 0,08 % - Inhalt: 2 Pièces de 54 g - Art.-Nr. 6000" enthielt neben einem violetten Plastikhalter jeweils in farbloser Kunststofffolie verpackt: 2 kleine, rosafarbe, harte, radförmige, in der Mitte mit einem Loch versehene Blöcke (Durchmesser: 5,2 cm); Untersuchungsergebnis: Röntgenfluoreszenz-Analyse (vorhandene Elemente): hauptsächlich: Natrium und Chlor; sehr geringer Gehalt: u.a. Kupfer, Eisen, Silicium, Schwefel. Befund: Das Ergebnis der Untersuchung steht nicht im Widerspruch zu den Angaben der Antragstellerin sowie den Angaben auf der Verpackung. Danach handelt es sich im wesentlichen um Blöcke aus einem gepressten, gefärbten Mineralsalz-Gemisch mit Natriumchlorid als Hauptbestandteil.
Angaben: Warenart: Salz-Mineralstein in Aufmachung für den Einzelverkauf für Heimtiere (Hasen, Hamster, Kaninchen und andere Kleinnager) - Herstellung: kalt gepresstes Salz-Mineralgemisch - Sonstiges: Artikel-Nr. 6001. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein kleiner, quaderförmiger, aufhängbarer Original-Karton mit u.a. dem Aufdruck "TRIXIE - PRO fit - Salz-Mineralstein mit Halter - MINERAL-FUTTERMITTEL - Zusammensetzung: Mineralstoffe, gefärbt nach EG-Richtlinien - Inhaltsstoffe: Natrium: 40 %; Phosphor: 0,08 % - Inhalt: 1 Stück à 84 g - Art.-Nr. 6001" enthielt verschweißt in farbloser Kunststofffolie neben einem grünen Plastikhalter: einen kleinen, rosafarben, harten, radförmigen, in der Mitte mit einem Loch versehenen Block (Durchmesser: 5,2 cm); Untersuchungsergebnis: Röntgenfluoreszenz-Analyse (vorhandene Elemente): hauptsächlich: Natrium und Chlor; sehr geringer Gehalt: u.a. Kupfer, Eisen, Silicium, Schwefel. Befund: Das Ergebnis der Untersuchung steht nicht im Widerspruch zu den Angaben der Antragstellerin sowie den Angaben auf der Verpackung. Danach handelt es sich im wesentlichen um einen Block aus einem gepressten, gefärbten Mineralsalz-Gemisch mit Natriumchlorid als Hauptbestandteil.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2501 0099: Hierher gehört z. B. unvergälltes Streusalz und Salz zu Futterzwecken (z. B. in Form von Lecksteinen).
Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Salz, zu Blöcken zusammengepresst, aus Natriumchlorid (95 % oder mehr) unter Zugabe geringer Mengen von Spurenelementen von der Art, wie sie von Natur aus in verschiedenen Salzen enthalten sind, wie Magnesium, Kupfer, Mangan oder Kobalt, zur Verwendung als Lecksteine für das Vieh.
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2501.00.99.00.0?
Die Zolltarifnummer 2501.00.99.00.0 umfasst Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien), anderes, anderes, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2501.00.99.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 2501.00.99.00.0 beträgt 2.600 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2501.00.99.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 250100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2501.00.99.00.0?
2501.00.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2501.00.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
2501.00.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2501 Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser > 250100 Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser > 25010099 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2501.00.99.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2501.00.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI22443/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2501.00.99.00.0?
Warennummer 2501.00.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.