Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2506.10.00.00: Quarz

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2506.10.00.00 steht für Quarz. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2506.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2506.10.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2506Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
  3. 2506.10Quarz
  4. 2506.10.00.00Quarz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2506.10.00.00

HS-Code2506.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2506.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2506.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50593/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Angaben: Hochreines Quarzpulver; kein aus Meer/See/Fluss/Sandgruben gewonnener natürlicher Sand; aus bergmännisch unter Tage abgebauten Quarzgestein gewonnen, dann zerkleinert, gesichtet und sortiert, gemahlen, anschließend durch Flotation, magnetische Trennung, Abschlämmen mit Fluorwasserstoffsäure und Calcinierung aufgereinigt; Bearbeitung: lediglich zur Entfernung von natürlichen mineralischen Verunreinigungen, die natürliche Kristallstruktur (α-Quarz) wird nicht verändert oder modifiziert; Reinheit: > 99,99 % SiO2; Verwendung: für die Herstellung von Quarzglas in verschiedenen Qualitäten und Formen für verschiedene Anwendungen, oder zur Herstellung von hochreinem Siliziumkarbid. Befund: Quarz (ausgenommen natürliche Sande).

DEBTI50592/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Angaben: Hochreines Quarzpulver; kein aus Meer/See/Fluss/Sandgruben gewonnener natürlicher Sand; aus bergmännisch unter Tage abgebauten Quarzgestein gewonnen, dann zerkleinert, gesichtet und sortiert, gemahlen, anschließend durch Flotation, magnetische Trennung, Abschlämmen mit Fluorwasserstoffsäure und Calcinierung aufgereinigt; Bearbeitung: lediglich zur Entfernung von natürlichen mineralischen Verunreinigungen, die natürliche Kristallstruktur (α-Quarz) wird nicht verändert oder modifiziert; Reinheit: > 99,99 % SiO2; Verwendung: für die Herstellung von Quarzglas in verschiedenen Qualitäten und Formen für verschiedene Anwendungen, oder zur Herstellung von hochreinem Siliziumkarbid. Befund: Quarz (ausgenommen natürliche Sande).

DEBTI50594/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Angaben: Hochreines Quarzpulver; kein aus Meer/See/Fluss/Sandgruben gewonnener natürlicher Sand; aus bergmännisch unter Tage abgebauten Quarzgestein gewonnen, dann zerkleinert, gesichtet und sortiert, gemahlen, anschließend durch Flotation, magnetische Trennung, Abschlämmen mit Fluorwasserstoffsäure, Calcinierung und Chlorierung aufgereinigt; Bearbeitung: lediglich zur Entfernung von natürlichen mineralischen Verunreinigungen, die natürliche Kristallstruktur (α-Quarz) wird nicht verändert oder modifiziert; Reinheit: > 99,999 % SiO2; Verwendung: für die Herstellung von Quarzglas in verschiedenen Qualitäten und Formen für verschiedene Anwendungen. Befund: Quarz (ausgenommen natürliche Sande).

FRBTIFR-BTI-2024-04843Erteilt von FRGültig bis 2027-10-30

Silice microcristalline sous forme de quartz en poudre blanche, utilisée comme matière première, en tant que charge minérale inerte, destinée à la fabrication de bouchons en caoutchouc à usage pharmaceutique, conditionnée en sac de 50 lbs (22,6796 kg) net.

DEBTI24449/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-21

Angaben: Nature World Explorer Geoden; 2 Stück (je 3-4 cm groß); zum Aufbrechen; zum Nachfüllen von Genoden-Sets. Warenbeschaffenheit: Zwei bräunlich-weiße, hohle Gesteinsbrocken (Abmessungen: ca. 2,5 x 4 cm), mit farblosen Kristallen im Hohlraum; verpackt in einer Kartonumverpackung. Befund: Quarz.

FRBTIFR-BTI-2021-00418Erteilt von FRGültig bis 2024-02-23

Quartz, se présentant sous la forme d'une poudre, utilisé pour la fabrication des bouchons en caoutchouc à usage pharmaceutique.

FRBTIFR-BTI-2018-07255Erteilt von FRGültig bis 2022-02-11

Quartz sous forme de poudre blanche, utilisé pour la fabrication de bouchons en caoutchouc à usage pharmaceutique.

FR-RTC-2014-004347Erteilt von FRGültig bis 2020-08-19

QUARTZ FLOUR pour la fabrication des bouchons caoutchouc à usage pharmaceutique.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2506

Zu Unterposition 2506 10: Quarz, hergestellt durch Vermahlen von Alaskit. Dieses Mineral wird ohne Veränderung der alpha -Quarz-Struktur einem mechanischen Trennungsprozess, einer Säurebehandlung zum Abtrennen von Verunreinigungen und einer Wärmebehandlung unterworfen, die dazu dient, vorhandene Restfeuchtigkeit vom Waschen oder Spülen mit Wasser zu entfernen.

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2506.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 2506.10.00.00 umfasst Quarz. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2506.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 2506.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2506.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 250610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2506.10.00.00?

2506.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2506.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

2506.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2506 Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten > 250610 Quarz. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2506.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2506.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI50593/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2506.10.00.00?

TARIC-Code 2506.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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