Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2506.20.00: Quarzite

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2506.20.00 steht für Quarzite. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2506.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2506.20.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2506Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
  3. 2506.20Quarzite
  4. 2506.20.00Quarzite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2506.20.00

HS-Code2506.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2506.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE23527/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-14

Angaben: Warenbezeichnung: Quarzit Mauer-Verblendsteine - Bearbeitung: Sichtflächen spaltrau, gespalten oder gebrochen / Kanten gebrochen oder gesägt / Rückseite gesägt - Sonstiges: als lose Stücke, lose Riemchen. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Artikeln um Quarzite, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in rechteckigen Platten, der Position 2506 des Zolltarifs.

DE461/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-14

Angaben: Warenart: Quarzit Mauerstein - Bearbeitung: lediglich zerteilt (Naturbruch) - Abmessungen: ca. 5-10 x 15-30 x 30-60 cm. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Quarzit Mauersteinen um Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten, der Position 2506 des Zolltarifs.

DE23521/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-14

Angaben: Warenart: Quarzit Polygonalplatten - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, lediglich in vieleckige Platten zerteilt - Stärke: 1,0-4,5 cm - Verwendungszweck: für den Innenbereich. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Quarzit Polygonalplatten für den Innenbereich um Quarzite, auch grob behauen, der Position 2506 des Zolltarifs.

DE23519/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-13

Angaben: Warenart: Quarzit Bodenplatten - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Kanten grob behauen oder handbekantet - Verwendungszweck: für den Innenbereich. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Quarzit Bodenplatten für den Innenbereich um Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder in rechteckigen Platten, der Position 2506 des Zolltarifs.

DE23520/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-13

Angaben: Warenart: Quarzit Bodenplatten und Bahnen - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Kanten gesägt - Verwendungszweck: für den Innenbereich. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Quarzit Bodenplatten und Bahnen für den Innenbereich um Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten, der Position 2506 des Zolltarifs.

DE471/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-13

Angaben: Warenart: Quarzit Sockelleisten - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Kanten gesägt. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Quarzit Sockelleisten um Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten, der Position 2506 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2506

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Quarz ist die in der Natur vorkommende kristalline Form des Siliciumdioxids. Zu dieser Position gehören nur solche Quarze, die die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: a) Sie müssen roh sein oder dürfen nur die nach Anmerkung 1 zugelassenen Bearbeitungen erfahren haben (eine Wärmebehandlung, die lediglich dazu dient, das Zerkleinern des Quarzes zu erleichtern, gilt als solche Bearbeitung). b) Sie dürfen nicht zu den Arten gehören, die wegen ihrer besonderen kristallinen Struktur als Schmucksteine geeignet sind (z. B. Bergkristall, Rauchquarz, Rosenquarz oder Amethyst), und die zu Pos. 7103 gehören, selbst wenn sie tatsächlich zu technischen Zwecken, wie zum Herstellen von Werkzeugteilen oder piezoelektrischen Kristallen, bestimmt sind. …

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2506.20.00?

Die Zolltarifnummer 2506.20.00 umfasst Quarzite. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2506.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 2506.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2506.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 250620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2506.20.00?

2506.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2506.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

2506.20.00 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2506 Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten > 250620 Quarzite. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2506.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2506.20.00 erfasst, zum Beispiel DE23527/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2506.20.00?

KN-Code 2506.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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