Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2509.00.00: Kreide

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2509.00.00 steht für Kreide. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2509.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2509.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2509Kreide
  3. 2509.00.00Kreide

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2509.00.00

HS-Code2509.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2509.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/2140/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-03-28

Angaben: Warenart/Zusammensetzung: Wässrige Dispersion von natürlichem, gemahlenem Calciumcarbonat (Kreide) mit einem Anteil von 0,1 - 1,2 % an Hilfsstoffen und max. 500 ppm Biozid - Verwendungszweck: Füllstoff und Pigment. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: cremefarbene, fließfähige, dickflüssige, schwere Suspension. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Befund: Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Aufschlämmung von Kreide (natürliches Calciumcarbonat) in Wasser mittels zugesetztem Dispergiermittel (zugelassenes, chemisches Hilfsmittel im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 25).

DEF/2138/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-03-28

Angaben: Warenart/Zusammensetzung: Wässrige Dispersion von natürlichem, gemahlenem Calciumcarbonat (Kreide) mit einem Anteil von 0,1 - 1,2 % an Hilfsstoffen und max. 500 ppm Biozid - Verwendungszweck: Füllstoff und Pigment. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: cremefarbene, fließfähige, dickflüssige, schwere Suspension. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Befund: Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Aufschlämmung von Kreide (natürliches Calciumcarbonat) in Wasser mittels zugesetztem Dispergiermittel (zugelassenes, chemisches Hilfsmittel im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 25).

DEF/1539/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Angaben: Warenart/Zusammensetzung: Wässrige Dispersion von natürlichem Calciumcarbonat (Kreide) gemischt mit 0,1 - 1,2 % Hilfsstoffen und max. 500 ppm Biozid - Verwendungszweck: Streichpigment für die Papier- und Kartonindustrie. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: cremefarbene, fließfähige, dickflüssige, schwere Suspension. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Befund: Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Aufschlämmung von Kreide (natürliches Calciumcarbonat) in Wasser mittels zugesetztem Dispergiermittel (zugelassenes, chemisches Hilfsmittel im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 25).

DEF/1536/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Angaben: Warenart/Zusammensetzung: Wässrige Dispersion von natürlichem Calciumcarbonat (Kreide) gemischt mit 0,1 - 1,2 % Hilfsstoffen und max. 500 ppm Biozid - Verwendungszweck: Füllstoff und Pigment. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: cremefarbene, fließfähige, dickflüssige, schwere Suspension. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Befund: Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Aufschlämmung von Kreide (natürliches Calciumcarbonat) in Wasser mittels zugesetztem Dispergiermittel (zugelassenes, chemisches Hilfsmittel im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 25).

DEF/1540/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Angaben: Warenart/Zusammensetzung: Wässrige Dispersion von natürlichem Calciumcarbonat (Kreide) gemischt mit 0,1 - 1,2 % Hilfsstoffen und max. 500 ppm Biozid - Verwendungszweck: Streichpigment für die Papier- und Kartonindustrie. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: cremefarbene, fließfähige, dickflüssige, schwere Suspension. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Befund: Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Aufschlämmung von Kreide (natürliches Calciumcarbonat) in Wasser mittels zugesetztem Dispergiermittel (zugelassenes, chemisches Hilfsmittel im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 25).

DEF/1544/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Angaben: Warenart/Zusammensetzung: Wässrige Dispersion von natürlichem Calciumcarbonat (Kreide) gemischt mit 0,1 - 1,2 % Hilfsstoffen und max. 500 ppm Biozid - Verwendungszweck: Füllstoff für die Papier- und Kartonindustrie. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: cremefarbene, fließfähige, dickflüssige, schwere Suspension. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Befund: Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Aufschlämmung von Kreide (natürliches Calciumcarbonat) in Wasser mittels zugesetztem Dispergiermittel (zugelassenes, chemisches Hilfsmittel im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 25).

DEF/1541/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Angaben: Warenart/Zusammensetzung: Wässrige Dispersion von natürlichem Calciumcarbonat (Kreide) gemischt mit 0,1 - 1,2 % Hilfsstoffen und max. 500 ppm Biozid - Verwendungszweck: Füllstoff für die Papier- und Kartonindustrie. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: cremefarbene, fließfähige, dickflüssige, schwere Suspension. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Befund: Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Aufschlämmung von Kreide (natürliches Calciumcarbonat) in Wasser mittels zugesetztem Dispergiermittel (zugelassenes, chemisches Hilfsmittel im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 25).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2509

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Kreide ist ein natürliches Calciumcarbonat, das überwiegend aus den Schalen von im Wasser lebenden Mikroorganismen besteht. Nicht zu dieser Position gehören: a) Phosphatkreiden (Pos. 2510) b) Speckstein oder Talk (auch Französische Kreide, Venezianische Kreide oder Spanische Kreide genannt) (Pos. 2526). c) Zur Zahnpflege zubereitete pulverisierte Kreide (Pos. 3306) d) Poliermittel für Metalle und ähnliche Zubereitungen (Pos. 3405). e) Calciumcarbonat in Pulverform, dessen Partikel mit einem wasserabweisenden Fettsäurefilm (z. B. Stearinsäure) beschichtet sind (Pos. 3823). f) Billardkreide (Pos. 9504). g) Schreib- und Zeichenkreide sowie Schneiderkreide (Pos. 9609).

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2509.00.00?

Die Zolltarifnummer 2509.00.00 umfasst Kreide. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2509.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 2509.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2509.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 250900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2509.00.00?

2509.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2509.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

2509.00.00 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2509 Kreide. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2509.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2509.00.00 erfasst, zum Beispiel DEF/2140/07-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2509.00.00?

KN-Code 2509.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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