Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2512.00.00.00: Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2512.00.00.00 steht für Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2512.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2512.00.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2512Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger
  3. 2512.00.00.00Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2512.00.00.00

HS-Code2512.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2512.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2512.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-PRO-2009-003378Erteilt von FRGültig bis 2016-01-31

TERRE DE DIATOMEE PRESENTEE EN SACS DE 25 KG.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2512

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die hierher gehörenden Erden sind sehr leichte kieselsäurehaltige Erden, die aus kleinen fossilen Organismen (Diatomeen usw.) bestehen. Ihr Schüttgewicht darf nur 1 oder weniger betragen. Als Schüttgewicht gilt das Gewicht (ausgedrückt in kg) von 1 dm3 dieser mineralischen Stoffe, nicht zusammengepresst, in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Gestellung befinden. Insbesondere gehören zu dieser Position: Kieselgur, Tripel, Diatomeenerde und Molererde. Hier erfasste und gelegentlich Tripel genannte Erden dürfen nicht mit dem Tripoli, einer weichen Erde oder weichem Gestein, verwechselt werden, der durch die natürliche Verwitterung gewisser Gesteine entstanden ist und keine Diatomeenstruktur hat. Tripoli, der als weicher Schleifstoff und zum Polieren verwendet wird, gehört zu Pos. 2513. …

Pos. 2512

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 536/94 der Kommission vom 9. März 19941) (RV L 536/94): 1. Diatomeenerde in Form eines beigefarbenen Pulvers mit folgenden analytischen Merkmalen: - Feuchtigkeit: 4,7 % - Glühverlust: 5,6 % - pH (10%ige Suspension): 7 % - Natrium (% Na2O): 0,2 % Das Erzeugnis nimmt beim Brennen eine Rosafärbung an. Dieses Erzeugnis wird als Filtermittel verwendet. Unterposition 2512 0000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut des KN-Codes 2512 0000. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 2512 des Harmonisierten Systems. Die analytischen Merkmale sind die gleichen wie bei natürlichen, weder gebrannten noch aktivierten Diatomeenerden. 2. …

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2512.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 2512.00.00.00 umfasst Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2512.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 2512.00.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2512.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 251200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2512.00.00.00?

2512.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2512.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

2512.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2512 Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2512.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2512.00.00.00 erfasst, zum Beispiel FR-PRO-2009-003378. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2512.00.00.00?

TARIC-Code 2512.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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