Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2514.00.00: Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2514.00.00 steht für Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2514.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2514.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2514Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
  3. 2514.00.00Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2514.00.00

HS-Code2514.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2514.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE23534/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-15

Angaben: Warenbezeichnung: Schiefer Bodenplatten für Innen- und Außenbereich - Material: Tonschiefer - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Unterseite abgefräst, Kanten gesägt - Stärken: 1 cm oder 3 cm - Sonstiges: verschiedene Formate. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Artikeln um Tonschiefer, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in quadratischen oder rechteckigen Platten, der Position 2514 des Zolltarifs.

DE23536/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-15

Angaben: Warenbezeichnung: Schiefer Sockelleisten für Innen- und Außenbereich - Material: Tonschiefer - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Unterseite abgefräst, Kanten gesägt - Stärke: 1 cm - Sonstiges: verschiedene Formate. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Artikeln um Tonschiefer, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in quadratischen oder rechteckigen Platten, der Position 2514 des Zolltarifs.

DE23528/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-15

Angaben: Warenbezeichnung: Schiefer Mauer-Verblendsteine - Material: Tonschiefer - Bearbeitung: Sichtflächen spaltrau, gespalten oder gebrochen / Kanten gesägt / Rückseite abgefräst - Sonstiges: als lose Riemchen. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Artikeln um Tonschiefer, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in rechteckigen Platten, der Position 2514 des Zolltarifs.

DE23532/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-15

Angaben: Warenbezeichnung: Schiefer Unmaßplatte / Rohplatte zur Weiterverarbeitung für Fensterbänke, Treppenbeläge etc. - Material: Tonschiefer - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Unterseite abgefräst, Kanten gesägt - Stärken: 2, 3, 4 cm - Größe: ca. 220 x 120 cm. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um Tonschiefer, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in rechteckigen Platten, der Position 2514 des Zolltarifs.

FR-E4-2009-002907Erteilt von FRGültig bis 2015-10-29

PAILLETTES D'ARDOISE NATURELLE, NON TRAITEES, OBTENUES PAR BROYAGE.

FR-E4-2009-002906Erteilt von FRGültig bis 2015-10-29

POUDRE D'ARDOISE NATURELLE OBTENUE PAR BROYAGE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2514

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Schiefer lässt sich einfach in dünne Platten spalten, er ist im allgemeinen bläulich-grau, manchmal auch schwarz oder ins Violette gehend. Zu dieser Position gehört Schiefer in rohen Blöcken, oder grob behauen oder gesägt oder auf andere Weise in Blöcke oder quadratische oder rechteckige Platten lediglich zerteilt. Schieferpulver und Schieferabfälle gehören ebenfalls zu dieser Position. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Mosaiksteine der Position 6802 und die folgenden in Position 6803 einzureihenden Waren: a) Blöcke, Tafeln und Platten, die weitergehend als oben beschrieben bearbeitet sind, wie z. B. solche, die in andere Formen als rechteckig (einschließlich quadratisch) geschnitten oder gesägt oder geschliffen, poliert, abgeschrägt oder anders bearbeitet sind. …

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2514.00.00?

Die Zolltarifnummer 2514.00.00 umfasst Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2514.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 2514.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2514.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 251400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2514.00.00?

2514.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2514.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

2514.00.00 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2514 Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2514.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2514.00.00 erfasst, zum Beispiel DE23534/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2514.00.00?

KN-Code 2514.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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