Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2516.20.00: Sandstein

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2516.20.00 steht für Sandstein. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2516.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2516.20.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2516Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
  3. 2516.20Sandstein
  4. 2516.20.00Sandstein

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2516.20.00

HS-Code2516.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2516.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE462/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-14

Angaben: Warenart: Sandstein Polygonalplatten - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, lediglich in vieleckige Platten zerteilt - Stärke: 1,0-4,5 cm - Verwendungszweck: für den Innenbereich. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Sandstein Polygonalplatten für den Innenbereich um Sandstein, auch grob behauen, der Position 2516 des Zolltarifs.

DE23524/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-14

Angaben: Warenart: Sandstein Mauersteine - Bearbeitung: Oberfläche gespalten, leicht nachgearbeitet/handbekantet, Lagerfugen spaltrau - Abmessungen: 5/10/15 x 20 x 30-50 cm. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Sandstein Mauersteinen um Sandstein, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten, der Position 2516 des Zolltarifs.

DE464/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-14

Angaben: Warenart: Sandstein Mauersteine - Bearbeitung: lediglich zerteilt (Naturbruch) - Abmessungen: 5-10 x 15-30 x 30-60 cm. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Sandstein Mauersteinen um Sandsteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten, der Position 2516 des Zolltarifs.

DE316/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-13

Angaben: Warenart: Sandstein Bodenplatten und Bahnen - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Kanten gesägt - Verwendungszweck: für den Innenbereich. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Sandstein Bodenplatten und Bahnen für den Innenbereich um Sandstein, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten, der Position 2516 des Zolltarifs.

DE454/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-13

Angaben: Warenart: Sandstein Bodenplatten - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Kanten grob behauen oder handbekantet - Verwendungszweck: für den Innenbereich. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Sandstein Bodenplatten für den Innenbereich um Sandstein, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten, der Position 2516 des Zolltarifs.

DE473/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-13

Angaben: Warenart: Sandstein Sockelleisten - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Kanten gesägt. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Sandstein Sockelleisten um Sandstein, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten, der Position 2516 des Zolltarifs.

DE23526/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-02

Angaben: Warenbezeichnung: Sandstein Unmaßplatte / Rohplatte zur Weiterverarbeitung für Fensterbänke, Treppenbeläge etc. - Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Unterseite spaltrau, Kanten gebrochen - Stärke 2,5-4,5 cm. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um Sandstein, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in rechteckigen Platten, der Position 2516 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2516

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Granit ist ein sehr hartes vulkanisches Gestein von körnigem Aussehen, das durch die Verbindung von Quarzkristallen, Feldspat und Glimmer entstanden ist. Je nach den Anteilen dieser drei Stoffe und dem etwaigen Vorhandensein von Eisen- und Manganoxiden hat Granit eine unterschiedliche Färbung (grüner, grauer, rosa oder roter Granit usw.). Porphyr ist ein Granit mit feinkörniger Grundmasse und glasigem Aussehen. Sandstein ist ein sedimentäres Gestein, das aus kleinen quarzhaltigen oder anderen kieselsäurehaltigen Sandkörnern besteht, die auf natürliche Weise durch kalkhaltige oder kieselsäurehaltige Stoffe verkittet sind. Basalt, ebenfalls ein Eruptivgestein, ist schwärzlich, sehr dicht und sehr hart. …

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2516.20.00?

Die Zolltarifnummer 2516.20.00 umfasst Sandstein. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2516.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 2516.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2516.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 251620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2516.20.00?

2516.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2516.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

2516.20.00 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2516 Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten > 251620 Sandstein. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2516.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2516.20.00 erfasst, zum Beispiel DE462/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2516.20.00?

KN-Code 2516.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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