Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2519.90.10.90: Magnesiumoxid, anderer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2519.90.10.90 steht für Magnesiumoxid, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2519.90.10.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2519.90.10.90
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2519Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein
  3. 2519.90andere
  4. 2519.90.10Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat
  5. 2519.90.10.90Magnesiumoxid, anderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2519.90.10.90

HS-Code2519.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2519.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2519.90.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-04448Erteilt von FRGültig bis 2028-11-23

Oxyde de magnésium obtenu à partir d’eau de mer, se présentant sous forme de poudre, de couleur blanche, utilisé dans l’industrie alimentaire, conditionné en sac de 25 kg.

ATBTID2019000597-8Erteilt von ATGültig bis 2022-09-17

Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von weniger als 94 GHT, in Form eines schmutzigweißen, zum Teil von dunklen Anteilen durchsetzten, kristallinen Pulvers.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2519

Zu Unterposition 2519 9010: Hierher gehören z. B.: 1. durch Calcinieren von Magnesiumhydroxid oder gefälltem Magnesiumcarbonat gewonnenes Magnesiumoxid; es handelt sich um ein weißes Pulver mit einem Reinheitsgrad von 98 GHT oder mehr, das insbesondere in der Arzneimittelindustrie verwendet wird; 2. durch Schmelzen von zuvor calciniertem Magnesit gewonnenes Magnesiumoxid; das Magnesit wird bei 1 400 bis 1 800º C gebrannt und die so gewonnene Magnesia wird anschließend in einem Lichtbogenofen bei 2 800 bis 3 000º C geschmolzen; nach dem Abkühlen entsteht ein kristallines Erzeugnis, das fast ausschließlich aus Magnesiumoxid besteht (geschmolzene Magnesia; fused magnesia), es weist einen hohen Reinheitsgrad auf (mindestens 95 GHT) und ist durch Kristalle von glasartigem Aussehen gekennzeichnet; 3. …

Pos. 2519

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2113/1999 der Kommission vom 5. Oktober 19991) (RV L 2113/99): Magnesiumoxid, hergestellt durch Calcinieren von Magnesiumcarbonat und anschließendem Lichtbogenschmelzen, in Form eines farblosen bis gelblich oder graubraun gefärbten, unregelmäßigen Granulats. Das Granulat besteht aus ca. 1 bis 10 mm großen, durchscheinenden bis durchsichtigen kristallinen Partikeln. Dichte (Schüttdichte): ca. 3,5 g/cm3 Gehalt an Magnesiumoxid: mindestens 95 GHT. Unterposition 2519 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der Position 2519 und der Unterpositionen 2519 90 und 2519 9010. …

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2519.90.10.90?

Die Zolltarifnummer 2519.90.10.90 umfasst Magnesiumoxid, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2519.90.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 2519.90.10.90 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2519.90.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 251990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2519.90.10.90?

2519.90.10.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2519.90.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

2519.90.10.90 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2519 Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein > 251990 andere > 25199010 Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2519.90.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2519.90.10.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-04448. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2519.90.10.90?

TARIC-Code 2519.90.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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